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Die Grünen fordern in Ihrem Landtagswahlprogramm:
„Wir wollen, dass Sachsen seiner gesetzlichen Pflicht zur Bereitstellung von flächendeckenden Möglichkeiten des sicheren Schwangerschaftsabbruchs nachkommt. Durch die Staatsregierung sind auf einer zentralen Website umfassende Informationen niederschwellig zugänglich zu machen, welche Praxen und Kliniken Schwangerschaftsabbrüche mit welchen Methoden durchführen. Der Freistaat soll sich zudem für eine Streichung des § 219a StGB einsetzen.“
Kein Wort zur Rechtswidrigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs, kein Wort zum Lebensrecht jedes Menschen. Da hat der Juchtenkäfer bei den Grünen mehr Fürsprecher, als wehrlose kleine Menschen.