Bekennt euch zu ihm vor allen Völkern, ihr Kinder Israels; denn er selbst hat uns unter die Völker zerstreut. Tob 13, 3
Der CDU Bundesvorstand wird beauftragt, einen Katholischen Arbeitskreis (KA) als Sonderorganisation bzw. Vereinigung (wenn der EAK Vereinigung wird) bundesweit einzurichten.
Der Antrag kann von CDU-Mitgliedern [hier] unterstützt werden
In mittlerweile drei Landesverbänden wurde der seit über 10 Jahren aktive katholische Arbeitskreis eingerichtet (Sachsen, Thüringen, Niedersachsen). In Bayern gibt es die Christsozialen Katholiken (CSK) in der CSU.
Weiterlesen: Antrag: Errichtung eines bundesweiten Katholischen Arbeitskreises in der CDU
Am 23, Juni debattiert der Bundestag abschließend über die Abschaffung des § 219a StGB und damit über die Abschaffung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen. Begründet wird das u.a. damit, dass ein Strafmakel für den Berufsethos von Ärzten besonders belastend sei. Das Gesetzesvorhaben stehe auch im Einklang mit der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“.
Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist leider davon auszugehen, dass dieses Gesetzesvorhaben die nötige Mehrheit erhalten wird. In der ersten Lesung am 13. Mai pries eine Abgeordnete der Ampel die geplante Abschaffung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen als Fortschritt: „Heute ist ein guter Tag. Das ist ein schöner Moment. Gewöhnen Sie sich dran: Wir gehen vorwärts, niemals zurück.“
Nach unserer Meinung ist eine Kultur des Todes niemals ein Fortschritt, sondern ist menschenunwürdig! Damit sind wir als KA-Sachsen nicht allein.
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Die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist in unserer Gesellschaft selbstverständlich und ergibt sich nicht zuletzt aus dem christlichen Menschenbild. Johannes Paul II: „Indem Gott den Menschen "als Mann und Frau" erschuf (Gen 1,27), schenkte er dem Mann und der Frau in gleicher Weise personale Würde und gab ihnen jene unveräußerlichen Rechte und Verantwortlichkeiten, die der menschlichen Person zukommen.“ (FC 22).
Weiterlesen: Katholischer Arbeitskreis der CDU in Sachsen: Frauenquote ist der falsche Weg
„Unter den lateinischen Schriftstellern behauptet Tertullian: »Die Verhinderung der Geburt ist vorzeitiger Mord; es kommt nicht darauf an, ob man die schon geborene Seele tötet oder sie beim Zurweltkommen auslöscht. Es ist bereits der Mensch, der er später sein wird«.“ (Johannes Paul II EVANGELIUM VITAE 61).
Am 13. Mai debattierte der Bundestag über die Aufhebung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen (Abschaffung § 219a StGB). Dass man sich in der Ampel darüber einig ist und letztlich darauf abzielt, auch den § 218 abzuschaffen und somit jegliche vorgeburtliche Kindstötung aus dem Strafrecht zu streichen, ist nicht überraschend, stand das doch z.B. in den Wahlprogrammen. Leider ist das auch in kirchlichen Kreisen zu wenig wahrgenommen oder gar verdrängt worden.
Heute am 28.12. stellt uns die Kirche im Matthäus Evangelium den Kindermord von Bethlehem vor Augen. „Doch groß und nicht zu besänftigen ist der Zorn eines Königs, wenn er von dessen Herrschsucht entfacht wird.“ deutet der Heilige Chrysostomus dieses Ereignis. (http://www.catena-aurea.de/ljassinno.html)
Kindermord zu Bethlehem Gobelin in den Vatikanischen Museen (Ausschnitt)
Ist es Herrschsucht, die auch heute unschuldigen Kindern das Lebensrecht abspricht?
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition steht, dass vorgeburtliche Kindstötungen zukünftig „zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung“ gehören sollen.