Christus achtet nicht darauf, wie oft wie in unserem Leben straucheln, sondern wie oft wir mit seiner Hilfe wieder aufstehen. Benedikt XVI.

Inklusion beginnt im Mutterleib

Pressemitteilung von Christdemokraten für das Leben (CDL) Sachsen und des Katholischen Arbeitskreises (KA) in der Sächsischen Union zum Welt Down Syndrom Tag

Der „Welt Down Syndrom Tag“ am 21. März ist ein guter Anlass, sich die Situation in Deutschland bewusst zu machen. Nach dem Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar und niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Gibt es eine größere Benachteiligung als nicht leben zu dürfen?

Die systematische Fahndung nach ungeborenen Kindern mit Trisomie 21 führt leider kaum zu Maßnahmen, die eine Hilfe für die betroffenen Eltern bewirken. Die Untersuchungen haben vor allem das Ergebnis, diese Kinder vor der Geburt auszusondern und zu töten. Damit wird auch Druck auf die Eltern aufgebaut, der Gesellschaft die „Last“ eines behinderten Menschen zu ersparen. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland ein positiver Befund auf Trisomie 21 in 9 von 10 Fällen das Todesurteil für das Kind darstellt. Das „European Journal of Human Genetics“ schreibt 2021, dass in Europa ohne diese Selektion 150000 Menschen mehr mit Downsyndrom ihr Leben genießen dürften als es tatsächlich der Fall ist.

„Inklusion beginnt im Mutterleib“ betonen deshalb die Vorsitzenden Daniel Kästner und Mathias Kretschmer. Entsprechend dem Grundgesetz müsste die Gesellschaft gerade in diesen Fällen umfassenden Hilfen anbieten und Mut machen, auch diese Kinder mit Liebe anzunehmen. „Große Bewunderung verdienen die Familien, die liebevoll die schwierige Prüfung eines behinderten Kindes annehmen. Sie bezeugen der Kirche und der Gesellschaft auf wertvolle Weise die Treue gegenüber dem Geschenk des Lebens.“ (Franziskus in Amoris Laetitia).

20.03.2023