"Wenn auch Fürsten gegen mich beraten: dein Knecht sinnt nach über deine Gesetze."  Ps. 119, 23

Demokratische Grundrechte dürfen nicht zugunsten einer Ideologie eingeschränkt werden!

Mit Sorge haben wir den Kabinettsbeschluss zur Einschränkung des Versammlungsrechtes vor Arztpraxen und Beratungsstellen zur Kenntnis genommen. Die als „Gehsteigbelästigung“ bezeichneten Aktionen des stillen Betens und der Angebote von Beratung und Hilfe durch Menschen, die das Leid einer vorgeburtliche Kindstötung sehen, müssen erlaubt bleiben.

Nach Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen ist das ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen Aufhebung des Schutzes des ungeborenen Lebens.

Dieser Kabinettsbeschluss richtet sich nicht nur gegen das wichtigste Grundrecht, das Recht auf Leben (das Unrecht der vorgeburtlichen Kindstötung soll nicht im öffentlichen Raum benannt werden dürfen) sondern auch die demokratischen Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Es darf nicht hingenommen werden, dass die Regierung Meinungen, die Ihrer Ideologie nicht entsprechen, aus der Öffentlichkeit verbannen will. Das erinnert im Ansatz an die Situation, die wir in Sachsen vor 35 Jahren hatten. Demokratie und Meinungsfreiheit heißt eben auch, dass man Meinungen ertragen muss, die man nicht teilt!