"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win" Mahatma Gandhi

Die Bürger in Deutschland haben ein Recht darauf, in Sicherheit zu leben

 

Der demokratische Rechtsstaat bezieht die Rechtfertigung seines Gewaltmonopols daraus, dass er das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum seiner Bürger schützt. Der derzeitige Zustrom an Migranten stellt dabei eine große Herausforderung dar. Wenn einzelne Migranten eine Gefahr für die Sicherheit der Bürger darstellen, wie z.B. jüngst in Freiberg, muss der Staat entschieden handeln. Das Gebot christlicher Nächstenliebe gilt nicht nur für Fremde, sondern auch für die Menschen, die hier zu Hause sind.

 

Die in der Bibel erwähnte Feindesliebe, dass man, wenn man geschlagen wird, geduldig die andere Wange hinhalten soll, ist auf staatliches Handeln nicht anwendbar. Ein Staat hat keine eigene Wange zum Hinhalten. Wenn Behörden und Politiker hier zu viel Geduld zeigen, halten sie die Wangen von anderen Leuten hin, das ist unmoralisch und auch nicht christlich. Diesen Aspekt sollte man auch bei manchen Vorschlägen und Kritiken aus dem linken und grünen Lager an den jüngsten zaghaften Beschlüssen der Bundesregierung im Blick haben.

In unserem Positionspapier zur Frage Asyl und Zuwanderung haben wir uns klar positioniert: „Das Gastrecht wird nach unserer Auffassung dort missbraucht, wo Menschen die zu uns kommen, Straftaten i.S. des StGB begehen und damit, Leib, Leben, Gesundheit, Ehre, Eigentum etc. der Bürger unseres Landes gefährden oder schädigen.“.

Was das heißt, hat das Freiberger KA-Mitglied Veronika Bellmann MdB so formuliert: „Wer hier durch kriminelle Energie und Straftaten sein Asylrecht missbraucht, Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen bedroht oder die öffentliche Sicherheit in Gefahr bringt, ob nun innerhalb oder außerhalb von Flüchtlingsunterkünften, der hat sein Aufenthaltsrecht in unserem Lande verwirkt. Er muss zwingend abgeschoben und bis zum Vollzug inhaftiert werden, um die Allgemeinheit zu schützen und Schaden vom deutschen Volk abwenden.“

Die Forderung von Frau Bellmann ist plausibel aber sie mag hart klingen. Was ist z.B., wenn der, der hier Asyl sucht, sich „merkwürdig“ verhält, weil er so viel durchlitten hat und traumatisiert ist? Aus christlicher Sicht ist auch hier klar, was zu tun ist. Diesen Menschen muss man mit stationären Therapien helfen, ohne die Allgemeinheit zu gefährden.

Die gültige Rechtslage einschließlich des Grundgesetzes geht beim Thema Asyl von klar definierten Einzelfällen aus, aber nicht von einer Völkerwanderung, die sich auf das Asylrecht beruft. Dieses Spannungsfeld zeigt, dass nicht nur der Vollzug gefordert ist, sondern auch der Gesetzgeber. Noch ist es schwer, Mehrheiten dafür zu finden, die Rechtslage so zu gestalten, dass diese in der Realität auch funktioniert. Dazu müsste das Straf- und dem Strafprozessrecht möglicherweise auch das Asylrecht im  Grundgesetz ergänzt werden.

Frau Bellmann betont, dass das kontinuierliche Hinweisen auf diese Probleme langsam  Früchte trägt, wie z.B. das am 1.10.  auf den Weg gebrachte Gesetzespaket. Damit „sind wichtige Signale der Ordnung gesetzt, weitere müssen folgen. Es erhöht die Akzeptanz von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Migranten  im Lande, wenn Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist und die Leute Ängste abbauen können. Angst ist in jedem Fall ein schlechter Berater.“

Wenn die Politik jedoch nicht unmissverständlich klar stellt, dass eine Bedrohung durch Migranten nicht hingenommen wird, und dass wirksame Sanktionen greifen, braucht sich niemand wundern, wenn es Kräften gelingt, die keinen Bezug zur christlichen Nächstenliebe haben, Menschen zu mobilisieren, die um Ihre Sicherheit bangen.