Ines Saborowski, MdL, 1. Vizepräsidentin Sächsischer Landtag hat uns dazu folgende Stellungname gesandt:
Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR – ein Aufbegehren für freie Wahlen, Freiheit und die Wiedervereinigung Deutschlands – ist neben der friedlichen Revolution eines der prägendsten Ereignisse unserer jüngeren Geschichte.
Der 17. Juni sollte uns immer wieder ins Bewusstsein rufen, dass Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie keine Selbstverständlichkeiten sind.
Viele Menschen verloren an diesem Tag ihr Leben oder wurden inhaftiert, weil sie mutig und selbstlos für eine bessere, freiere Gesellschaft eintraten.
Dieser Tag steht für den unbeugsamen Willen des Volkes nach Freiheit.
Der 17. Juni ist Mahnung und Ermutigung zugleich: Er erinnert uns daran, dass es unsere Aufgabe ist, unsere demokratische Gesellschaft zu schützen, zu gestalten und zu stärken – und niemals zu vergessen, dass Ost- und Westdeutschland untrennbar zusammengehören.
Phillip Amthor MdB, Mitglied des Bundesvorstandes / Mitgliederbeauftragter der CDU Deutschlands / 2025 Parlamentarischer Staatssekretär bei Karsten Wildberger (CDU) Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung hat uns dazu folgende Stellungname gesandt
„Der 17. Juni 1953 ist ein Schicksalstag für die Geschichte der Freiheit in Deutschland. Rund eine Million mutige Bürgerinnen und Bürger erhoben sich an diesem Tag gegen das unterdrückerische SED-Regime und forderten Freiheit, Demokratie und die nationale Einheit Deutschlands.
Ihr Protest wurde brutal niedergeschlagen, doch ihre Opfer waren nicht vergeblich: Als erste Helden der Einheiten trug ihr Mut maßgeblich zur Verwirklichung der Freiheit im Jahr 1989 bei. Bis heute – in einer Zeit, in der unsere Werte von Freiheit und Demokratie erneut unter Druck stehen – erinnert uns das historische Datum des 17. Juni 1953 daran, dass unsere Freiheit mutig und wehrhaft verteidigt werden muss. Als Mahnung und in Wertschätzung müssen und werden wir deshalb den mutigen Helden des 17. Juni 1953 allzeit ein würdiges Andenken bewahren. Ihr Mut inspiriert uns bis heute zu einem couragierten Eintreten für Freiheit und Gerechtigkeit“
Die Regierungszeit der Ampel hat immer wieder gezeigt, dass Sachkenntnis in der politischen Arbeit insbesondere bei den Grünen nicht sehr ausgeprägt ist. Bei der sächsischen Union ist das anders. Zur Unterstützung seiner inhaltlichen Arbeit hat der Landesvorstand deshalb bereits 1990 Landesfachausschüsse, eingerichtet. Der Generalsekretär der CDU Sachsen Tom Unger hat zwei Mitglieder des Katholischen Arbeitskreises in die Landesfachausschüsse berufen.
Florian Wiehring (links) bringt seine Erfahrungen beim Malteser Hilfsdienst in den Landesfachausschuss Inneres ein und Mathias Kretschmer bereichert den Landesfachausschuss Miteinander mit seinen Kenntnissen aus der Pflege.
Vielen Dank für die Bereitschaft und viel Erfolgt bei dieser wichtigen Arbeit!
„Brüder und Schwestern, die Freude der Auferstehung ist nicht etwas, das weit weg ist. Sie ist ganz nah, sie gehört uns, denn sie wurde uns am Tag unserer Taufe geschenkt. Seitdem können auch wir wie die Frauen dem Auferstandenen begegnen, und er spricht zu uns wie zu ihnen: »Fürchtet euch nicht!“. Brüder und Schwestern, lasst uns die Osterfreude nicht aufgeben! Doch wie können wir diese Freude nähren? Wie die Frauen es taten: durch die Begegnung mit dem Auferstandenen, denn er ist der Quell einer nie versiegenden Freude. Beeilen wir uns, ihn in der Eucharistie, in seiner Vergebung, im Gebet und in der gelebten Nächstenliebe zu suchen! Die Freude wird größer, wenn sie geteilt wird. Lasst uns die Freude des Auferstandenen teilen.“
Beurteilung ausgewählter Aspekte der Wahlprogramme zur Bundestagswahl am 23.02.2025 der Parteien, die im Wettbewerb mit der Union stehen und im Bundestag als Fraktion oder Gruppe vertreten sind.
Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Kriterien:
„Die Kirche hört nicht auf, daran zu erinnern, dass „die Würde eines jeden Menschen einen intrinsischen Charakter hat und sie gilt von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.“. Dignitas infinita 47
„Die Kirche wendet sich auch gegen die Praxis der Leihmutterschaft, durch die das unermesslich wertvolle Kind zu einem bloßen Objekt wird.“ Dignitas infinita 48
„Gleichzeitig hebt die Kirche entscheidende Kritikpunkte in der Gender-Theorie hervor.“ Dignitas infinita 56
„In diesem Sinne ist der Respekt vor dem eigenen Leib und dem der anderen angesichts der Ausbreitung und des Anspruchs auf neue Rechte, die von der Gender-Theorie propagiert werden, wesentlich. Diese Ideologie „stellt eine Gesellschaft ohne Geschlechterdifferenz in Aussicht und höhlt die anthropologische Grundlage der Familie aus.“ Dignitas infinita 59
AfD
Zur AfD hat sich die Deutsche Bischofskonferenz bereits zur Europawahl ausführlich positioniert, auf diese Stellungnahme wird hingewiesen.
BSW:
Die Friedenspolitik stellt einen wichtigen Punkt im Programm des BSW dar. Allerdings wird z.B. mit der Formulierung: „Russland wehrt sich gegen westliche Militäreinrichtungen in seiner Peripherie.“ (S. 4) der brutale Angriffskrieg auf die Ukraine, der seit fast 3 Jahren wütet und unendliches Leid über die Menschen bringt, gerechtfertigt. Dafür gibt es dann auch Lob vom russischen Außenminister.
Das Lebensrecht ungeborener Kinder gibt es für das BSW nicht: „Die freie, selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper und darüber, ein Kind zu haben oder nicht, muss garantiert sein. Das BSW fordert die grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche.“ (S. 34).
Das Programm enthält auch eine Reihe vernünftiger Vorschläge, allerdings ist die Finanzierung vieler Versprechen nicht geklärt. Die Absicht, die Schuldenbremse zu „reformieren“, läuft darauf hinaus, dass Wahlgeschenke auf Kosten kommender Generationen gemacht werden sollen.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Grünen wollen ihre Wahlversprechen ebenfalls auf Kosten kommender Generationen finanzieren: „Um die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, in die Dekarbonisierung unseres Landes und in eine starke, zukunftsfähige Wirtschaft zu finanzieren, wollen wir die Schuldenbremse reformieren.“ (S. 19).
„Parteiübergreifend wollen wir darauf hinarbeiten, die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz zu schreiben und das Wahlalter auch auf Bundesebene auf 16 Jahre zu senken. (S. 39) Dass zu Kinderechten das Recht geboren zu werden gehört, wird ignoriert (siehe unten). Ebenso wird ignoriert, dass die Menschenrechte im Grundgesetz für alle gelten. Es besteht deshalb eher die Gefahr, dass spezielle Kinderrechte um Grundgesetz genutzt werden sollen, um staatliche Zugriffe gegen den Willen der Eltern zu ermöglichen.
Die grünen Minister stellten die meisten Strafanzeigen gegen Kritiker. Offenbar soll das noch verschärft werden: „Menschen, die sich zivilgesellschaftlich oder kommunalpolitisch engagieren, werden immer wieder Ziel von Angriffen und Anfeindungen. Wir alle, Staat und Gesellschaft, müssen diese Menschen besser schützen. Üble Nachreden, Verleumdungen und Bedrohungen müssen sowohl im kommunalpolitischen Alltag als auch im Internet stärker geahndet werden.“ (S. 48)
Mit den unbestimmten Begriffen „Hass und Hetze“ soll die Meinungsfreiheit im Netz eingeengt werden: „Dafür sorgen wir mit einem digitalen Gewaltschutzgesetz und stärken die Rechte der Nutzer*innen. Die algorithmische Verstärkung von Hass und Hetze nehmen wir ins Visier.“ (S. 50)
Die Grünen lehnen das Lebensrecht ungeborener Menschen und damit ihre Menschenwürde weiterhin ab: „Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Wir treten dafür ein, dass die notwendige Beratung durch ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert ist. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen und telemedizinische Betreuung ausgebaut werden.“ (S.52)
„Wir ermöglichen den diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle.“ (S. 52) Damit sollen offenbar diese Leistungen von einer heterosexuellen Partnerschaft unabhängig werden, was ggf. auch Leihmutterschaft einschließen könnte.
Konsequenterweise weicht dann das Familienbild auch von dem ab, was die katholische Kirche vertritt: „Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können. Wir werden zudem queeres Leben im Alter stärker in den Mittelpunkt rücken.“ (S. 52)
Die Linke:
„Unsere Leitlinie heißt: Wir gemeinsam gegen die da oben.“ (Zeile 81) ist das kämpferische Motto der Linken.
Auch die Linke wollen ihre Wahlversprechen ebenfalls auf Kosten kommender Generationen finanzieren: „Wir fordern die Abschaffung der Schuldenbremse“ (Zeile 501).
Lustig ist folgende Forderung: „Wir wollen Raststätten wieder gemeinwohlorientiert organisieren und Sanifair abschaffen: Schluss mit der Toiletten-Abzocke!“ (Zeile 1717). Wer den Unterschied zwischen Sanifair und den staatlichen Autobahntoiletten kennt, weiß wie zielführend dieser Vorschlag ist. Dreck und Gestank für alle!
Auch die Linke lehnt das Lebensrecht ungeborener Menschen und damit ihre Menschenwürde ab: „Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung für alle sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung. Deshalb muss die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen, Hindernissen und Stigmatisierung möglich sein. § 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss deutschlandweit verbessert werden und Beratungsangebote freiwillig statt verpflichtend sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazu gehört.“ (Zeilen 2026 ff).
FDP (Hervorhebungen wie im Original):
Die FDP erkennt das Lebensrecht ungeborener Menschen nicht an:
„Ungewollt Schwangeren möchten wir bestmöglich helfen und die unzureichende Versorgungslage verbessern. In allen Bundesländern soll in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integriert werden. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren besser zugänglich gemacht werden und z.B. medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.“ (S. 28)
Über 100000 vorgeburtliche Kindstötungen im Jahr sprechen nicht für eine unzureichende Versorgungslage. Eine echte Hilfe würde auch dem Kind helfen.
Die FDP möchte die Leihmutterschaft fördern und die Familie neu definieren:
„Wir fordern ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz. Dies soll die Legalisierung der Eizellspende sowie die Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist, beinhalten. Wir wollen außerdem die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ermöglichen mit einem klaren Rechtsrahmen und eine bessere finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen, unabhängig von Familienstand oder sexueller Orientierung. Ein modernes Familienrecht soll die den heute vielfältigen Familienkonstellationen gerecht werden, etwa indem wir Elternschaftsvereinbarungen gerade in Regenbogenfamilien vor der Empfängnis ermöglichen, das Abstammungsrecht modernisieren, auch unverheirateten Paaren Adoptionen erlauben und die Verantwortungsgemeinschaft gesetzlich verankern. Gleichermaßen wollen wir einvernehmliche Scheidungen beschleunigen und Scheidungstermine auch per gerichtlicher Videokonferenz erlauben.“ (S. 30).
„Wir stehen fest zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sterbehilfe rechtssicher in Anspruch zu nehmen. Zugleich muss der Staat jedem, der Suizidgedanken hat, die helfende Hand reichen. Die Suizidprävention wollen wir deshalb spürbar ausbauen.“ S.33
SPD:
In der Präambel wird ohne Beleg behauptet: „Heute wollen die Konservativen erreichte Fortschritte rückgängig machen und dort sparen, wo es viele Bürgerinnen und Bürger persönlich trifft.“ (S. 2) Welcher Fortschritt ist hier gemeint? Was trifft die Bürger konkret?
Auch die SPD macht viele Versprechungen. Die Finanzierung sollen kommende Generationen tragen: „Die aktuelle Schuldenregel ist nicht auf die Herausforderungen unserer Zeit und der Zukunft ausgelegt. Deshalb wollen wir die Schuldenregel im Grundgesetz so reformieren, dass Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und in den Wohlstand nicht behindert werden.“ (S. 14).
„Im Kampf gegen Extremismus setzen wir zuvorderst auf Prävention, um extremistische Tendenzen und Demokratiefeindlichkeit frühzeitig zu bekämpfen.“ (S. 36) Ausdrücklich wird aber nur der Rechtsextremismus und Islamismus erwähnt, z.B. „Wir schließen die Schutzlücken bei menschenverachtender Hetze. Rechtsextreme Äußerungen von Amtsträgerinnen und Amtsträgern sowie in Schulen werden wir besonders in den Blick nehmen und den Volksverhetzungsparagrafen entsprechend überarbeiten.“ (S. 42). Auf dem linken Auge bleibt die SPD blind.
„Antifeminismus und Anti-Gender-Bewegungen bedrohen unser freiheitliches Zusammenleben. Wir werden dem entgegentreten, indem wir Antifeminismus, Sexismus und jegliche Formen von Diskriminierungen bekämpfen und gegen Herabwürdigungen und Hassreden vorgehen.“ (S.41). Könnte diese Passage im Programm sich auch gegen Äußerungen, die dem christlichen Menschenbild entsprechen, richten, z.B. wenn Papst Franziskus vor der Genderideologie warnt?
Die SPD lehnt das Lebensrecht ungeborener Menschen und damit ihre Menschenwürde ab: „Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln – außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgt“ (S. 42).
Das Familienbild im SPD-Programm löst sich von traditionellen und biologischen Grundlagen „Wir wollen dafür sorgen, dass alle Diskriminierungen queerer Familien („Regenbogenfamilien“) im Familien- und Abstammungsrecht aufgehoben werden: Queere Familien sollen im Familien- und Abstammungsrecht vollständig gleichgestellt werden.“
Das merkwürdige Selbstbestimmungsgesetz, nachdem man ohne weitere Auflagen einmal im Jahr sein Geschlecht ändern kann, was der christlichen Anthropologie widerspricht, wird als unantastbar angesehen: „Die SPD steht hinter dem Selbstbestimmungsgesetz und den bisherigen queerpolitischen Errungenschaften. Ein Zurück wird es mit uns nicht geben.“ (Seite 42).
Bethlehemitischer Kindermord Lukas Cranach d.Ä. um 1515 (Ausschnitt)
Der Evangelist Matthäus berichtet, dass König Herodes aus Angst, seine Macht an einen gerade geborenen neuen König zu verlieren, alle Knaben in Bethlehem ermorden ließ. Das Fest der Unschuldigen Kinder erinnert daran, dass immer wieder aus Machtgier unschuldige und wehrlose Menschen geopfert werden, erinnert insbesondere an die Kinder, die weil sie stören könnten, im Mutterleib getötet werden.
Abgeordnete von SPD und Grünen einschließlich des Bundeskanzlers, dem das Parlament das Vertrauen entzogen hat, wollen den derzeitigen Kompromiss, dass die Tötung eines ungeborenen Menschen eine Straftat ist, aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft wird, aufkündigen. Sie wollen die Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen noch vor der Neuwahl im Bundestag durchpeitschen. Dieses Unrecht wird dann noch als Sternstunde des Parlaments gefeiert. Anstatt die Hilfen für Schwangere im Konflikt und für Familien auszubauen, soll das Beseitigen des „Problems Kind“ weiter erleichtert werden. Dabei wird mit Lügen argumentiert, z.B. dass Frauen nicht genügend Möglichkeiten hätten, ihr Kind töten zu lassen. 106218 Abtreibungen im Jahr 2023 sprechen eine andere Sprache. Es gibt 1104 Arztpraxen und Krankenhäuser, die vorgeburtliche Kindstötungen vornehmen. Dem stehen nur 606 Einrichtungen zu Geburtshilfe gegenüber. Müsste es nicht mehr Unterstützung für das Leben als für das Töten geben.
Die katholische Kirche bekennt sich klar zur Würde und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Das kommt besonders in der Enzyklika von Papst Johannes Paul II „Evangelium Vitae“ zum Ausdruck.
In seinem Brief an die Familien betont Papst Johannes Paul II, dass ein Mensch von der Zeugung Person ist: „Wenn aus der ehelichen Vereinigung der beiden ein neuer Mensch entsteht, so bringt er ein besonderes Abbild Gottes, eine besondere Ähnlichkeit mit Gott selbst in die Welt: In die Biologie der Zeugung ist die Genealogie der Person eingeschrieben.“. Deshalb prangert er lebensfeindliche Gesetze an: „Ein auch wegen seiner weithin von Gleichgültigkeit oder Zustimmung seitens der öffentlichen Meinung begleitetes nicht minder schwerwiegendes Phänomen ist das der Gesetzgebung, die das Recht auf Leben von der Zeugung an nicht achtet. Wie könnte man Gesetze moralisch akzeptieren, die es gestatten, das noch nicht geborene menschliche Wesen, das aber bereits im mütterlichen Schoß lebt, zu töten? Das Recht auf Leben wird zum ausschließlichen Vorrecht der Erwachsenen, die sich eben genau der Parlamente bedienen, um ihre Vorhaben in die Tat umzusetzen und die eigenen Interessen zu verfolgen. Das Recht auf Leben wird dem, der noch nicht geboren ist, verweigert, und so sterben auf Grund dieser gesetzgeberischen Dispositionen Millionen Menschenwesen auf der ganzen Welt.“
Für derartige Gesetze gilt, was Pius XI in seiner Enzyklika „Mit brennender Sorge“ geschrieben hat: „Menschliche Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen, kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine äußere Machtentfaltung sanieren kann.“
Am 4. Advent bekräftigte auch Papst Franziskus nochmals seine Wertschätzung für das Leben: „Das Jesuskind in der Krippe erinnert daran, dass Gott selbst Mensch geworden ist, um uns ganz nahe zu sein“, betonte der Papst. Er rief dazu auf, den Wert des Lebens von der Empfängnis an zu schützen – „kein Kind ist ein Irrtum!“, unterstrich er eindringlich – und schlug seinen Gästen ein paar Fragen zur Gewissenserforschung vor: „Lobe und segne ich ihn für jedes Kind, das geboren wird? Bin ich freundlich, wenn ich eine werdende Mutter treffe? Bewahre und verteidige ich den heiligen Wert des Lebens der Kleinen von ihrer Empfängnis im Mutterleib an?“
Die Feinde des Lebens werden auch im kommenden Jahr ihre nihilistische und menschenfeindliche Agenda weiter mit Aggressivität verfolgen.
Deshalb ist es wichtig, immer wieder auf dieses Unrecht hinzuweisen und auch die Ungeborenen in der Gesellschaft sichtbar zu machen. Es wäre gut, wenn die Kirchen und auch die C-Parteien hier deutlicher wahrnehmbar wären.
Jeder kann entsprechende Initiativen z.B. ALFA oder 1000+ (Hilfe statt Abtreibung) unterstützen oder z.B. beim Marsch für das Leben mithelfen, den Wert des Lebens in allen seinen Phasen in der Öffentlichkeit bewusst zu machen. Nicht zuletzt dürfen wir dieses Anliegen auch im Gebet vor unseren Herrn tragen. Konkrete Gebetsanliegen findet man z.B. hier.
„Wie ein aufgehender Stern kommt Jesus, um alle Völker zu erleuchten und die Nächte der Menschheit zu erhellen. Wie die Sterndeuter, die zum Himmel hinaufblickten, fragen auch wir uns heute: „Wo ist der Neugeborene?“. Wo also ist der Ort, an dem wir unseren Herrn finden und ihm begegnen können?
Papst Franziskus
Tillmann Riemenschneider Anbetung der Könige um 1510 (Würzburg Museum für Franken)
Frohe Weihnachten und ein gesegnetes und gesundes
Neues Jahr 2025 wünschen Ihnen und Ihren Familien der Katholische Arbeitskreis in der CDU Sachsen
Die Christdemokraten für das Leben (CdL) begrüßen, dass im Wahlprogramm der Union auch ein Politwechsel im Lebensschutz gefordert wird.
Konkret heißt es auf Seite 62 „Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.“
Das unterstützen wir als Katholischer Arbeitskreis, nicht zuletzt, weil es in der letzten Zeit immer wieder Vorstöße von linken Politikern gab, den ungeborenen Menschen Würde und Lebensrecht abzusprechen.
Hier die Pressemitteilung der CdL im Wortlaut
Nordwalde/Münster, 17.12.2024
Notwendiger Politikwechsel auch im Lebensschutz
Zur Veröffentlichung des CDU-Wahlprogramms nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt, Stellung:
„Das Unions-Wahlprogramm setzt die in den aktuellen Grundsatzprogrammen von CDU und CSU niedergelegten Ausrichtungen zum Lebensschutz in konkrete politische Vorhaben um und bietet so eine gute Orientierung für Wählerinnen und Wähler bei der bevorstehenden Bundestagswahl.
Das Bekenntnis zur geltenden Rechtslage bei der Abtreibung dürfte nun auch die Spekulationen der letzten Wochen beenden, Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die CDU seien angeblich bereit, doch noch über eine Freigabe der Abtreibung zu verhandeln. Eine weitere Verschlechterung des Lebensschutzes wird es mit der CDU nicht geben. Damit dürfte auch klargesellt sein, dass die Unionsfraktion der von SPD und Grünen auf den letzten Metern im Bundestag noch angestrebten Legalisierung der Abtreibung nicht zustimmen wird.
Weitere wesentliche Bausteine für den Schutz des Lebens sind auch die Aussagen zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Gerade in der Phase schwerster Erkrankung und auch am Ende des Lebens darf sich kein Mensch in unserer Gesellschaft alleingelassen fühlen, sondern braucht vielmehr die Gewissheit, gerade dann gut begleitet und versorgt zu sein. Eine umfassende medizinische Versorgung, die Schmerzen lindert und Ängste nimmt, sowie die Unterstützung der betroffenen Familien tragen auch zu einer wirksamen Präventionsstrategie von Suiziden in dieser Lebensphase bei.
Besonders erfreulich ist es, dass die CDU ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen will. Der erst vor wenigen Tagen mit erheblicher Verspätung vorgelegte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers Lauterbach (SPD) bleibt in nahezu allen Punkten hinter dem Beschluss des Bundestages vom Sommer 2023 zurück. Er bürokratisiert die Prävention, statt konkrete und niedrigschwellige Hilfen für Menschen in psychischen Krisensituationen zu ermöglichen. Im Wahlprogramm der Union hingegen werden die zunehmenden psychischen Belastungen junger Menschen sowie die Last der Einsamkeit auch Älterer adressiert. Dies zeigt, dass der Präventionsgedanke von CDU und CSU umfassen verstanden und dann auch entsprechend umgesetzt werden wird.
Mit SPD-Kanzler Olaf Scholz scheidet der Bundeskanzler aus dem Amt, dessen Regierung aus SPD, Grünen und FDP so deutlich gegen den Lebensschutz in Deutschland stand wie keine zuvor in der 75jährigen Geschichte unserer Republik. Mit dem heute vorgelegten Wahlprogramm von CDU und CSU wird auch hier der dringend notwendigen Politikwechsel eingeleitet.“
Der Lebensschutz verblasst hinter all den vermeintlichen Alltagsproblemen in unserer selbstgemachten rasanten Zeit. Die Freude der Schwangerschaft, dem Mutter und Vater sein, als Großeltern begleitend zu wirken, das gesegnet sein im Bund mit Gott aber auch die Traurigkeit Menschen die vertraut waren heim gehen zu lassen. ist Bestandteil des Lebens in unserer Vorstellung. Die Bewahrung der Schöpfung, der Lebensschutz von der Befruchtung bis zum Tod gehört an oberste Stelle für jeden persönlich aber auch in Gesellschaft, Politik und Kirche. Wir werden uns im Gespräch mit dem evangelischen und dem katholischen Bischof hier in Sachsen auf den Weg machen dieses Thema wieder mit seiner Emotionalität hervorzuheben.
Ist Leben noch gewollt? Sind die Mütter gut geschützt auch die die ihr Kind verloren haben? Dürfen Kinder noch Kinder sein? Kranke oder Alte könnten, wenn man beispielsweise auf eine Zukunft mit dem assistierten Suizid setzt, bald keine Gesellschaftsbelastung mehr sein. Wenn sich ein Leben nicht mehr rechnet… . Setzen Sie sich mit uns für das Leben ein. – Niemand muss weg müssen.
Mathias Kretschmer Landesvorsitzender Katholischer Arbeitskreis in der CDU Sachsen
„Niemand muss weg müssen“ – Lebensschutz von der Befruchtung bis zum Tod
Für mich als Katholik ist es ein Selbstverständnis dem Lebensschutz zu dienen. Die Wehrlosesten brauchen den Schutz der Gesellschaft. Die Lehre Jesu gibt mir hier Richtung, Halt, Hoffnung und Zuversicht. Für manche in der Gesellschaft ist es vielleicht schwer zu verstehen, bei all ihren schwierigen Lebensumständen, dennoch geliebt zu werden. Nicht vergessen und ohne Hilfe zu sein.
Gesellschaftspolitisch muss sich auch hier die CDU stärker bewegen. Die Richtung ist schon eingeschlagen. Familien müssen deutlich gestärkt, Schwangere begleitet und Mütter geschützt werden – auch wenn sie ihr Kind verloren haben, Es dürfen keine Veränderungen mehr im Grundgesetz stattfinden. Die Väter des Grundgesetzes wussten, warum sie dies so schrieben. Sie waren zukunftsorientiert.
Ich appelliere an die jeweilige Bundesregierung die Inhalte der Palliativmedizin in Deutschland deutlicher darzustellen. Wir haben diesen hervorragenden Weg in unserem Land eingeschlagen und es gelingt kaum dieses Tun in diesem medizinischen Sinne durchzuführen und den Menschen vernünftig zu erklären. Einsamkeit und Ängste zu reduzieren. Das Tabu von Verlusten und dem Sterben zu nehmen. Dies alles gehört mit der Liebe zum Nächsten für mich zusammen.
Die Ideologen und die Egoisten werden nie den Sinn begreifen, dass jedes Leben wertvoll ist.
Ich werde mich stets für den Lebensschutz, der ja auch Teil von der Bewahrung der Schöpfung ist, bekennen und einsetzen.
Silke Ottow, Bezirksabgeordnete der Bezirksversammlung Hamburg-Harburg und Mitglied im Kirchenvorstand der Katholischen Pfarrei St. Maximilian Kolbe Harburg
Kinder sind Gottes Geschenke
Vor 29 Jahren und vor 25 Jahren erblickten meine Töchter das Licht der Welt. Damals waren es kleine Wunder für mich. Die kleinen Händchen und Füßchen. Die kleinen strahlenden Augen. Kleine Wunder. Heute sind sie erwachsen und eine eigene Familie gegründet. Meine ältere Tochter schenkte zwei kleinen Wundern das Leben, meinen Enkeltöchtern. Sie dürfen leben und die Welt entdecken. Diese kleinen Wunder werden nicht gefragt, ob sie leben möchten, sie verlassen sich auf uns. Haben wir das Recht, dieses Vertrauen zu missbrauchen? Nein. Kinder sind Gottes Geschenke und haben ein Recht auf Leben.
Bertram Lenke Grundschulehrer und Theologe, Initiator der Petition 170846 „Keine Streichung oder Änderung von § 218 Strafgesetzbuch (Schwangerschaftsabbruch) vom 20.07.2024“
Abtreibungen sind ein großes Unrecht, ein Unrecht an den Allerschwächsten.
Immer wieder, wenn ich über das Thema Abtreibung nachdenke, bin ich von neuem fassungslos darüber, dass in unserem Land tatsächlich Kinder getötet werden. Wie konnte sich in unserer Gesellschaft die Idee breit machen, dass ungeborene Kinder weniger wert sein sollen als geborene? Dass ein Entwicklungsstand darüber entscheidet, ob einem die volle Menschenwürde und das volle Lebensrecht zusteht oder nicht? Ja, dass es sogar als fortschrittlich gelten soll, wenn Abtreibungen möglichst frei vorgenommen werden können?
Abtreibungen sind alles andere als fortschrittlich. Sie sind ein großer humaner Rückschritt, ein Rückschritt hin zur impliziten Einteilung in Menschen erster und zweiter Klasse aufgrund irgendwelcher Merkmale – in diesem Fall der Merkmale: Entwicklungsstand und körperliche Abhängigkeit von der Mutter.
Es ist eine wichtige Aufgabe, solchen Auffassungen immer wieder entgegenzuhalten, dass unser Grundgesetz eine solche Einteilung von Menschen gerade nicht möchte und darum auch dem ungeborenen Kind Menschenwürde zuspricht (so ausdrücklich das Bundesverfassungsgericht 1993).
Abtreibungen sind ein großes Unrecht, ein Unrecht an den Allerschwächsten.