Autor: admin

  • Was kann man als Katholik wählen?

    wahlzettel

    Beurteilung ausgewählter Aspekte der Wahlprogramme zur Bundestagswahl am 23.02.2025 der Parteien, die im Wettbewerb mit der Union stehen und im Bundestag als Fraktion oder Gruppe vertreten sind.

    Der Schwerpunkt liegt auf folgenden Kriterien:

    „Die Kirche hört nicht auf, daran zu erinnern, dass „die Würde eines jeden Menschen einen intrinsischen Charakter hat und sie gilt von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.“. Dignitas infinita 47

    „Die Kirche wendet sich auch gegen die Praxis der Leihmutterschaft, durch die das unermesslich wertvolle Kind zu einem bloßen Objekt wird.“ Dignitas infinita 48

    „Gleichzeitig hebt die Kirche entscheidende Kritikpunkte in der Gender-Theorie hervor.“ Dignitas infinita 56

    „In diesem Sinne ist der Respekt vor dem eigenen Leib und dem der anderen angesichts der Ausbreitung und des Anspruchs auf neue Rechte, die von der Gender-Theorie propagiert werden, wesentlich. Diese Ideologie „stellt eine Gesellschaft ohne Geschlechterdifferenz in Aussicht und höhlt die anthropologische Grundlage der Familie aus.“ Dignitas infinita 59

    AfD

    Zur AfD hat sich die Deutsche Bischofskonferenz bereits zur Europawahl ausführlich positioniert, auf diese Stellungnahme wird hingewiesen.

    BSW:

    Die Friedenspolitik stellt einen wichtigen Punkt im Programm des BSW dar. Allerdings wird z.B. mit der Formulierung: „Russland wehrt sich gegen westliche Militäreinrichtungen in seiner Peripherie.“ (S. 4) der brutale Angriffskrieg auf die Ukraine, der seit fast 3 Jahren wütet und unendliches Leid über die Menschen bringt, gerechtfertigt. Dafür gibt es dann auch Lob vom russischen Außenminister.

    Das Lebensrecht ungeborener Kinder gibt es für das BSW nicht: „Die freie, selbstbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper und darüber, ein Kind zu haben oder nicht, muss garantiert sein. Das BSW fordert die grundsätzliche Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 12. Woche.“ (S. 34).

    Das Programm enthält auch eine Reihe vernünftiger Vorschläge, allerdings ist die Finanzierung vieler Versprechen nicht geklärt. Die Absicht, die Schuldenbremse zu „reformieren“, läuft darauf hinaus, dass Wahlgeschenke auf Kosten kommender Generationen gemacht werden sollen.

    Bündnis 90/Die Grünen

    Die Grünen wollen ihre Wahlversprechen ebenfalls auf Kosten kommender Generationen finanzieren: „Um die notwendigen Investitionen in Infrastruktur, in die Dekarbonisierung unseres Landes und in eine starke, zukunftsfähige Wirtschaft zu finanzieren, wollen wir die Schuldenbremse reformieren.“ (S. 19).

    „Parteiübergreifend wollen wir darauf hinarbeiten, die Kinderrechte endlich ins Grundgesetz zu schreiben und das Wahlalter auch auf Bundesebene auf 16 Jahre zu senken. (S. 39) Dass zu Kinderechten das Recht geboren zu werden gehört, wird ignoriert (siehe unten). Ebenso wird ignoriert, dass die Menschenrechte im Grundgesetz für alle gelten. Es besteht deshalb eher die Gefahr, dass spezielle Kinderrechte um Grundgesetz genutzt werden sollen, um staatliche Zugriffe gegen den Willen der Eltern zu ermöglichen.

    Die grünen Minister stellten die meisten Strafanzeigen gegen Kritiker. Offenbar soll das noch verschärft werden: „Menschen, die sich zivilgesellschaftlich oder kommunalpolitisch engagieren, werden immer wieder Ziel von Angriffen und Anfeindungen. Wir alle, Staat und Gesellschaft, müssen diese Menschen besser schützen. Üble Nachreden, Verleumdungen und Bedrohungen müssen sowohl im kommunalpolitischen Alltag als auch im Internet stärker geahndet werden.“ (S. 48)

    Mit den unbestimmten Begriffen „Hass und Hetze“ soll die Meinungsfreiheit im Netz eingeengt werden: „Dafür sorgen wir mit einem digitalen Gewaltschutzgesetz und stärken die Rechte der Nutzer*innen. Die algorithmische Verstärkung von Hass und Hetze nehmen wir ins Visier.“ (S. 50)

    Die Grünen lehnen das Lebensrecht ungeborener Menschen und damit ihre Menschenwürde weiterhin ab: „Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht, das für alle gelten muss. Dazu gehört das Recht auf Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Wir wollen, dass selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich außerhalb des Strafrechts geregelt werden. Wir treten dafür ein, dass die notwendige Beratung durch ein abgesichertes Angebot von Beratungsstellen in vielfältiger Trägerschaft garantiert ist. Zudem muss es genügend Einrichtungen geben, die den Eingriff mit der gewünschten Methode vornehmen, denn das Angebot für Abbrüche hat sich in den vergangenen Jahren halbiert. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen und telemedizinische Betreuung ausgebaut werden.“ (S.52)

    „Wir ermöglichen den diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle.“ (S. 52) Damit sollen offenbar diese Leistungen von einer heterosexuellen Partnerschaft unabhängig werden, was ggf. auch Leihmutterschaft einschließen könnte.

    Konsequenterweise weicht dann das Familienbild auch von dem ab, was die katholische Kirche vertritt: „Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können. Wir werden zudem queeres Leben im Alter stärker in den Mittelpunkt rücken.“ (S. 52)

    Die Linke:

    „Unsere Leitlinie heißt: Wir gemeinsam gegen die da oben.“ (Zeile 81) ist das kämpferische Motto der Linken.

    Auch die Linke wollen ihre Wahlversprechen ebenfalls auf Kosten kommender Generationen finanzieren: „Wir fordern die Abschaffung der Schuldenbremse“ (Zeile 501).

    Lustig ist folgende Forderung: „Wir wollen Raststätten wieder gemeinwohlorientiert organisieren und Sanifair abschaffen: Schluss mit der Toiletten-Abzocke!“ (Zeile 1717). Wer den Unterschied zwischen Sanifair und den staatlichen Autobahntoiletten kennt, weiß wie zielführend dieser Vorschlag ist. Dreck und Gestank für alle!

    Auch die Linke lehnt das Lebensrecht ungeborener Menschen und damit ihre Menschenwürde ab: „Körperliche und reproduktive Selbstbestimmung für alle sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung. Deshalb muss die Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen, Hindernissen und Stigmatisierung möglich sein. § 218 StGB muss ersatzlos gestrichen werden. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss deutschlandweit verbessert werden und Beratungsangebote freiwillig statt verpflichtend sein. Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazu gehört.“ (Zeilen 2026 ff).

    FDP (Hervorhebungen wie im Original):

    Die FDP erkennt das Lebensrecht ungeborener Menschen nicht an:

    Ungewollt Schwangeren möchten wir bestmöglich helfen und die unzureichende Versorgungslage verbessern. In allen Bundesländern soll in die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch in die Ausbildung integriert werden. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren besser zugänglich gemacht werden und z.B. medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.“ (S. 28)

    Über 100000 vorgeburtliche Kindstötungen im Jahr sprechen nicht für eine unzureichende Versorgungslage. Eine echte Hilfe würde auch dem Kind helfen.

    Die FDP möchte die Leihmutterschaft fördern und die Familie neu definieren:

    „Wir fordern ein modernes Fortpflanzungsmedizingesetz. Dies soll die Legalisierung der Eizellspende sowie die Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist, beinhalten. Wir wollen außerdem die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft ermöglichen mit einem klaren Rechtsrahmen und eine bessere finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen, unabhängig von Familienstand oder sexueller Orientierung. Ein modernes Familienrecht soll die den heute vielfältigen Familienkonstellationen gerecht werden, etwa indem wir Elternschaftsvereinbarungen gerade in Regenbogenfamilien vor der Empfängnis ermöglichen, das Abstammungsrecht modernisieren, auch unverheirateten Paaren Adoptionen erlauben und die Verantwortungsgemeinschaft gesetzlich verankern. Gleichermaßen wollen wir einvernehmliche Scheidungen beschleunigen und Scheidungstermine auch per gerichtlicher Videokonferenz erlauben.“ (S. 30).

    „Wir stehen fest zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sterbehilfe rechtssicher in Anspruch zu nehmen. Zugleich muss der Staat jedem, der Suizidgedanken hat, die helfende Hand reichen. Die Suizidprävention wollen wir deshalb spürbar ausbauen.“ S.33

    SPD:

    In der Präambel wird ohne Beleg behauptet: „Heute wollen die Konservativen erreichte Fortschritte rückgängig machen und dort sparen, wo es viele Bürgerinnen und Bürger persönlich trifft.“ (S. 2) Welcher Fortschritt ist hier gemeint? Was trifft die Bürger konkret?

    Auch die SPD macht viele Versprechungen. Die Finanzierung sollen kommende Generationen tragen: „Die aktuelle Schuldenregel ist nicht auf die Herausforderungen unserer Zeit und der Zukunft ausgelegt. Deshalb wollen wir die Schuldenregel im Grundgesetz so reformieren, dass Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und in den Wohlstand nicht behindert werden.“ (S. 14).

    „Im Kampf gegen Extremismus setzen wir zuvorderst auf Prävention, um extremistische Tendenzen und Demokratiefeindlichkeit frühzeitig zu bekämpfen.“ (S. 36) Ausdrücklich wird aber nur der Rechtsextremismus und Islamismus erwähnt, z.B. „Wir schließen die Schutzlücken bei menschenverachtender Hetze. Rechtsextreme Äußerungen von Amtsträgerinnen und Amtsträgern sowie in Schulen werden wir besonders in den Blick nehmen und den Volksverhetzungsparagrafen entsprechend überarbeiten.“ (S. 42). Auf dem linken Auge bleibt die SPD blind.

    „Antifeminismus und Anti-Gender-Bewegungen bedrohen unser freiheitliches Zusammenleben. Wir werden dem entgegentreten, indem wir Antifeminismus, Sexismus und jegliche Formen von Diskriminierungen bekämpfen und gegen Herabwürdigungen und Hassreden vorgehen.“ (S.41). Könnte diese Passage im Programm sich auch gegen Äußerungen, die dem christlichen Menschenbild entsprechen, richten, z.B. wenn Papst Franziskus vor der Genderideologie warnt?

    Die SPD lehnt das Lebensrecht ungeborener Menschen und damit ihre Menschenwürde ab: „Wir werden Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und außerhalb des Strafrechts regeln – außer wenn sie gegen oder ohne den Willen der Schwangeren erfolgt“ (S. 42).

    Das Familienbild im SPD-Programm löst sich von traditionellen und biologischen Grundlagen „Wir wollen dafür sorgen, dass alle Diskriminierungen queerer Familien („Regenbogenfamilien“) im Familien- und Abstammungsrecht aufgehoben werden: Queere Familien sollen im Familien- und Abstammungsrecht vollständig gleichgestellt werden.“

    Das merkwürdige Selbstbestimmungsgesetz, nachdem man ohne weitere Auflagen einmal im Jahr sein Geschlecht ändern kann, was der christlichen Anthropologie widerspricht, wird als unantastbar angesehen: „Die SPD steht hinter dem Selbstbestimmungsgesetz und den bisherigen queerpolitischen Errungenschaften. Ein Zurück wird es mit uns nicht geben.“ (Seite 42).

  • Fest der unschuldigen Kinder: „kein Kind ist ein Irrtum!“

    Kindermord zu Bethlehem

    Bethlehemitischer Kindermord Lukas Cranach d.Ä. um 1515 (Ausschnitt)

    Der Evangelist Matthäus berichtet, dass König Herodes aus Angst, seine Macht an einen gerade geborenen neuen König zu verlieren, alle Knaben in Bethlehem ermorden ließ. Das Fest der Unschuldigen Kinder erinnert daran, dass immer wieder aus Machtgier unschuldige und wehrlose Menschen geopfert werden, erinnert insbesondere an die Kinder, die weil sie stören könnten, im Mutterleib getötet werden.

    Abgeordnete von SPD und Grünen einschließlich des Bundeskanzlers, dem das Parlament das Vertrauen entzogen hat, wollen den derzeitigen Kompromiss, dass die Tötung eines ungeborenen Menschen eine Straftat ist, aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft wird, aufkündigen. Sie wollen die Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen noch vor der Neuwahl im Bundestag durchpeitschen. Dieses Unrecht wird dann noch als Sternstunde des Parlaments gefeiert. Anstatt die Hilfen für Schwangere im Konflikt und für Familien auszubauen, soll das Beseitigen des „Problems Kind“ weiter erleichtert werden. Dabei wird mit Lügen argumentiert, z.B. dass Frauen nicht genügend Möglichkeiten hätten, ihr Kind töten zu lassen. 106218 Abtreibungen im Jahr 2023 sprechen eine andere Sprache. Es gibt 1104 Arztpraxen und Krankenhäuser, die vorgeburtliche Kindstötungen vornehmen. Dem stehen nur 606 Einrichtungen zu Geburtshilfe gegenüber. Müsste es nicht mehr Unterstützung für das Leben als für das Töten geben.

    Die katholische Kirche bekennt sich klar zur Würde und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Das kommt besonders in der Enzyklika von Papst Johannes Paul II „Evangelium Vitae“ zum Ausdruck.

    In seinem Brief an die Familien betont Papst Johannes Paul II, dass ein Mensch von der Zeugung Person ist: „Wenn aus der ehelichen Vereinigung der beiden ein neuer Mensch entsteht, so bringt er ein besonderes Abbild Gottes, eine besondere Ähnlichkeit mit Gott selbst in die Welt: In die Biologie der Zeugung ist die Genealogie der Person eingeschrieben.“. Deshalb prangert er lebensfeindliche Gesetze an: Ein auch wegen seiner weithin von Gleichgültigkeit oder Zustimmung seitens der öffentlichen Meinung begleitetes nicht minder schwerwiegendes Phänomen ist das der Gesetzgebung, die das Recht auf Leben von der Zeugung an nicht achtet. Wie könnte man Gesetze moralisch akzeptieren, die es gestatten, das noch nicht geborene menschliche Wesen, das aber bereits im mütterlichen Schoß lebt, zu töten? Das Recht auf Leben wird zum ausschließlichen Vorrecht der Erwachsenen, die sich eben genau der Parlamente bedienen, um ihre Vorhaben in die Tat umzusetzen und die eigenen Interessen zu verfolgen. Das Recht auf Leben wird dem, der noch nicht geboren ist, verweigert, und so sterben auf Grund dieser gesetzgeberischen Dispositionen Millionen Menschenwesen auf der ganzen Welt.“

    Für derartige Gesetze gilt, was Pius XI in seiner Enzyklika „Mit brennender Sorge“ geschrieben hat: „Menschliche Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen, kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine äußere Machtentfaltung sanieren kann.“

    Am 4. Advent bekräftigte auch Papst Franziskus nochmals seine Wertschätzung für das Leben: „Das Jesuskind in der Krippe erinnert daran, dass Gott selbst Mensch geworden ist, um uns ganz nahe zu sein“, betonte der Papst. Er rief dazu auf, den Wert des Lebens von der Empfängnis an zu schützen – „kein Kind ist ein Irrtum!“, unterstrich er eindringlich – und schlug seinen Gästen ein paar Fragen zur Gewissenserforschung vor: „Lobe und segne ich ihn für jedes Kind, das geboren wird? Bin ich freundlich, wenn ich eine werdende Mutter treffe? Bewahre und verteidige ich den heiligen Wert des Lebens der Kleinen von ihrer Empfängnis im Mutterleib an?“

    Die Feinde des Lebens werden auch im kommenden Jahr ihre nihilistische und menschenfeindliche Agenda weiter mit Aggressivität verfolgen.

    Deshalb ist es wichtig, immer wieder auf dieses Unrecht hinzuweisen und auch die Ungeborenen in der Gesellschaft sichtbar zu machen. Es wäre gut, wenn die Kirchen und auch die C-Parteien hier deutlicher wahrnehmbar wären.

    Jeder kann entsprechende Initiativen z.B. ALFA oder 1000+ (Hilfe statt Abtreibung) unterstützen oder z.B. beim Marsch für das Leben mithelfen, den Wert des Lebens in allen seinen Phasen in der Öffentlichkeit bewusst zu machen. Nicht zuletzt dürfen wir dieses Anliegen auch im Gebet vor unseren Herrn tragen. Konkrete Gebetsanliegen findet man z.B. hier.

  • Frohe Weinachten!

    „Wie ein aufgehender Stern kommt Jesus, um alle Völker zu erleuchten und die Nächte der Menschheit zu erhellen. Wie die Sterndeuter, die zum Himmel hinaufblickten, fragen auch wir uns heute: „Wo ist der Neugeborene?“. Wo also ist der Ort, an dem wir unseren Herrn finden und ihm begegnen können?

    Papst Franziskus

    Anbetung der Könige

     Tillmann Riemenschneider Anbetung der Könige um 1510 (Würzburg Museum für Franken)

     Frohe Weihnachten und ein gesegnetes und gesundes

    Neues Jahr 2025 wünschen Ihnen und Ihren Familien der Katholische Arbeitskreis in der CDU Sachsen

  • CdL begrüßt das Wahlprogramm der Union

    Die Christdemokraten für das Leben (CdL) begrüßen, dass im Wahlprogramm der Union auch ein Politwechsel im Lebensschutz gefordert wird.

    Konkret heißt es auf Seite 62 „Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.“

    Das unterstützen wir als Katholischer Arbeitskreis, nicht zuletzt, weil es in der letzten Zeit immer wieder Vorstöße von linken Politikern gab, den ungeborenen Menschen Würde und Lebensrecht abzusprechen.

    Hier die Pressemitteilung der CdL im Wortlaut

    Nordwalde/Münster, 17.12.2024

    Notwendiger Politikwechsel auch im Lebensschutz

    Zur Veröffentlichung des CDU-Wahlprogramms nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt, Stellung:

    „Das Unions-Wahlprogramm setzt die in den aktuellen Grundsatzprogrammen von CDU und CSU niedergelegten Ausrichtungen zum Lebensschutz in konkrete politische Vorhaben um und bietet so eine gute Orientierung für Wählerinnen und Wähler bei der bevorstehenden Bundestagswahl.

    Das Bekenntnis zur geltenden Rechtslage bei der Abtreibung dürfte nun auch die Spekulationen der letzten Wochen beenden, Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die CDU seien angeblich bereit, doch noch über eine Freigabe der Abtreibung zu verhandeln. Eine weitere Verschlechterung des Lebensschutzes wird es mit der CDU nicht geben. Damit dürfte auch klargesellt sein, dass die Unionsfraktion der von SPD und Grünen auf den letzten Metern im Bundestag noch angestrebten Legalisierung der Abtreibung nicht zustimmen wird.

    Weitere wesentliche Bausteine für den Schutz des Lebens sind auch die Aussagen zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Gerade in der Phase schwerster Erkrankung und auch am Ende des Lebens darf sich kein Mensch in unserer Gesellschaft alleingelassen fühlen, sondern braucht vielmehr die Gewissheit, gerade dann gut begleitet und versorgt zu sein. Eine umfassende medizinische Versorgung, die Schmerzen lindert und Ängste nimmt, sowie die Unterstützung der betroffenen Familien tragen auch zu einer wirksamen Präventionsstrategie von Suiziden in dieser Lebensphase bei.

    Besonders erfreulich ist es, dass die CDU ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen will. Der erst vor wenigen Tagen mit erheblicher Verspätung vorgelegte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers Lauterbach (SPD)  bleibt in nahezu allen Punkten hinter dem Beschluss des Bundestages vom Sommer 2023 zurück. Er bürokratisiert die Prävention, statt konkrete und niedrigschwellige Hilfen für Menschen in psychischen Krisensituationen zu ermöglichen. Im Wahlprogramm der Union hingegen werden die zunehmenden psychischen Belastungen junger Menschen sowie die Last der Einsamkeit auch Älterer adressiert. Dies zeigt, dass der Präventionsgedanke von CDU und CSU umfassen verstanden und dann auch entsprechend umgesetzt werden wird.

    Mit SPD-Kanzler Olaf Scholz scheidet der Bundeskanzler aus dem Amt, dessen Regierung aus SPD, Grünen und FDP so deutlich gegen den Lebensschutz in Deutschland stand wie keine zuvor in der 75jährigen Geschichte unserer Republik. Mit dem heute vorgelegten Wahlprogramm von CDU und CSU wird auch hier der dringend notwendigen Politikwechsel eingeleitet.“

    Christdemokraten für das Leben e.V.

    – Bundesgeschäftsstelle –

    Kantstr. 18

    48356 Nordwalde b. Münster

    Tel.: 0 25 73 – 97 99 391

    Fax: 0 25 73 – 97 99 392

    E-Mail: info@cdl-online.de

  • Niemand muss weg müssen, Jeder darf leben!

    Der Lebensschutz verblasst hinter all den vermeintlichen Alltagsproblemen in unserer selbstgemachten rasanten Zeit. Die Freude der Schwangerschaft, dem Mutter und Vater sein, als Großeltern begleitend zu wirken, das gesegnet sein im Bund mit Gott aber auch die Traurigkeit Menschen die vertraut waren heim gehen zu lassen. ist Bestandteil des Lebens in unserer Vorstellung. Die Bewahrung der Schöpfung, der Lebensschutz von der Befruchtung bis zum Tod gehört an oberste Stelle für jeden persönlich aber auch in Gesellschaft, Politik und Kirche. Wir werden uns im Gespräch mit dem evangelischen und dem katholischen Bischof hier in Sachsen auf den Weg machen dieses Thema wieder mit seiner Emotionalität hervorzuheben.

    Ist Leben noch gewollt? Sind die Mütter gut geschützt auch die die ihr Kind verloren haben? Dürfen Kinder noch Kinder sein? Kranke oder Alte könnten, wenn man beispielsweise auf eine Zukunft mit dem assistierten Suizid setzt, bald keine Gesellschaftsbelastung mehr sein. Wenn sich ein Leben nicht mehr rechnet… . Setzen Sie sich mit uns für das Leben ein. – Niemand muss weg müssen.

    Mathias Kretschmer Landesvorsitzender Katholischer Arbeitskreis in der CDU Sachsen

    „Niemand muss weg müssen“ – Lebensschutz von der Befruchtung bis zum Tod

    Für mich als Katholik ist es ein Selbstverständnis dem Lebensschutz zu dienen. Die Wehrlosesten brauchen den Schutz der Gesellschaft. Die Lehre Jesu gibt mir hier Richtung, Halt, Hoffnung und Zuversicht. Für manche in der Gesellschaft ist es vielleicht schwer zu verstehen, bei all ihren schwierigen Lebensumständen, dennoch geliebt zu werden. Nicht vergessen und ohne Hilfe zu sein.

    Gesellschaftspolitisch muss sich auch hier die CDU stärker bewegen. Die Richtung ist schon eingeschlagen. Familien müssen deutlich gestärkt, Schwangere begleitet und Mütter geschützt werden – auch wenn sie ihr Kind verloren haben, Es dürfen keine Veränderungen mehr im Grundgesetz stattfinden. Die Väter des Grundgesetzes wussten, warum sie dies so schrieben. Sie waren zukunftsorientiert.

    Ich appelliere an die jeweilige Bundesregierung die Inhalte der Palliativmedizin in Deutschland deutlicher darzustellen. Wir haben diesen hervorragenden Weg in unserem Land eingeschlagen und es gelingt kaum dieses Tun in diesem medizinischen Sinne durchzuführen und den Menschen vernünftig zu erklären. Einsamkeit und Ängste zu reduzieren. Das Tabu von Verlusten und dem Sterben zu nehmen. Dies alles gehört mit der Liebe zum Nächsten für mich zusammen.

    Die Ideologen und die Egoisten werden nie den Sinn begreifen, dass jedes Leben wertvoll ist.

    Ich werde mich stets für den Lebensschutz, der ja auch Teil von der Bewahrung der Schöpfung ist, bekennen und einsetzen.

    Silke Ottow, Bezirksabgeordnete der Bezirksversammlung Hamburg-Harburg und Mitglied im Kirchenvorstand der Katholischen Pfarrei St. Maximilian Kolbe Harburg 

    Kinder sind Gottes Geschenke

    Vor 29 Jahren und vor 25 Jahren erblickten meine Töchter das Licht der Welt. Damals waren es kleine Wunder für mich. Die kleinen Händchen und Füßchen. Die kleinen strahlenden Augen. Kleine Wunder. Heute sind sie erwachsen und eine eigene Familie gegründet. Meine ältere Tochter schenkte zwei kleinen Wundern das Leben, meinen Enkeltöchtern. Sie dürfen leben und die Welt entdecken. Diese kleinen Wunder werden nicht gefragt, ob sie leben möchten, sie verlassen sich auf uns. Haben wir das Recht, dieses Vertrauen zu missbrauchen? Nein. Kinder sind Gottes Geschenke und haben ein Recht auf Leben.

    Bertram Lenke Grundschulehrer und Theologe, Initiator der Petition 170846 „Keine Streichung oder Änderung von § 218 Strafgesetzbuch (Schwangerschaftsabbruch) vom 20.07.2024“

    Abtreibungen sind ein großes Unrecht, ein Unrecht an den Allerschwächsten.

    Immer wieder, wenn ich über das Thema Abtreibung nachdenke, bin ich von neuem fassungslos darüber, dass in unserem Land tatsächlich Kinder getötet werden. Wie konnte sich in unserer Gesellschaft die Idee breit machen, dass ungeborene Kinder weniger wert sein sollen als geborene? Dass ein Entwicklungsstand darüber entscheidet, ob einem die volle Menschenwürde und das volle Lebensrecht zusteht oder nicht? Ja, dass es sogar als fortschrittlich gelten soll, wenn Abtreibungen möglichst frei vorgenommen werden können?

    Abtreibungen sind alles andere als fortschrittlich. Sie sind ein großer humaner Rückschritt, ein Rückschritt hin zur impliziten Einteilung in Menschen erster und zweiter Klasse aufgrund irgendwelcher Merkmale – in diesem Fall der Merkmale: Entwicklungsstand und körperliche Abhängigkeit von der Mutter.

    Es ist eine wichtige Aufgabe, solchen Auffassungen immer wieder entgegenzuhalten, dass unser Grundgesetz eine solche Einteilung von Menschen gerade nicht möchte und darum auch dem ungeborenen Kind Menschenwürde zuspricht (so ausdrücklich das Bundesverfassungsgericht 1993).

    Abtreibungen sind ein großes Unrecht, ein Unrecht an den Allerschwächsten.

    Dr. Holger Rautschek, Dipl. Chemiker, KA Mitglied

  • Petition zum Schutz des Lebens mitzeichnen!

    Der Schutz des Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ist ein wichtiges Anliegen. Obwohl in Deutschland jedes Jahr über 100000 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet werden, wollen Feinde des Lebens die vorgeburtliche Kindstötung weiter erleichtern, indem der (nur bedingt wirksame) Schutz durch das Strafrecht völlig aufgehoben wird. Papst Franziskus hat immer wieder auf das Unrecht der Abtreibung hingewiesen, zuletzt auf dem Rückflug nach seinem Besuch in Belgien.

    Der Theologe Bertram Lenke hat eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gestartet, die noch bis 16.10.2024 unterstützt werden kann und auch sollte.

    Link zur Petition:

    Text der Petition 170846

    Mit der Petition wird gefordert, dass § 218 des Strafgesetzbuches nicht zugunsten eines liberaleren Abtreibungsrechts gestrichen oder verändert wird, wie es Teile der Ampelkoalition fordern. Abtreibungen dürfen zu keinem Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant werden.

    Begründung

    Obwohl eine Abtreibung in den meisten Fällen keine Strafverfolgung nach sich zieht (siehe Regelung durch § 218a), hat das grundsätzliche Verbot von Abtreibungen und deren strafrechtliche Relevanz zwei wichtige Schutzfunktionen:

    1. § 218 sowie die Maßstäbe für die verpflichtende Beratung gemäß § 219 erhalten das Bewusstsein für die Menschenwürde des ungeborenen Kindes.
    § 218 fixiert gesetzlich, dass Abtreibungen Unrecht sind. Wenn jedoch per Gesetz geregelt werden würde, dass die Tötung ungeborener Menschen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant ist, werden Ungeborene gegenüber anderen Menschen herabgesetzt. Dies würde das Bewusstsein für die Würde und das Lebensrecht von Kindern im Mutterleib in der Gesellschaft mindern. Dieses Bewusstsein ist jedoch entscheidend, um ungeborenes Leben zu schützen. Es führt dazu, dass Menschen Abtreibungen als schwerwiegende ethische Entscheidung betrachten und nicht bloß als medizinische Prozedur.
    Zu einer kinderfreundlichen Politik muss immer das allgemein verankerte Bewusstsein hinzukommen, dass ungeborene Kinder Menschen mit unantastbarer Würde und Rechten sind. Dem dient der § 218. Wenn die Gesellschaft den Wert und die Würde des ungeborenen Lebens erkennt und achtet, entsteht eine Kultur des Lebensschutzes, in der Abtreibungen seltener in Betracht gezogen und Alternativen stärker gefördert werden.

    2. § 218 schützt Schwangere unter Druck

    Mitunter werden Frauen auch zur Abtreibung gedrängt. Ihr Umfeld versucht den Blick hin zur Abtreibung zu verengen, macht vielleicht Zeitdruck, die Abtreibung schnell durchführen zu lassen etc. In dieser Situation könnte eine Frau unter Rechtfertigungsdruck kommen, wenn sie sich zunächst objektiv beraten lassen möchte. Die durch den § 218a geregelte Verpflichtung zur Beratung, um eine Abtreibung überhaupt durchführen lassen zu können, kann diesen Rechtfertigungsdruck von den Frauen nehmen. Sie werden, ob ihr Umfeld es will oder nicht, objektiv, umfassend und dem Lebensschutz dienend beraten (siehe dazu die Maßstäbe § 219). Dies kann der Frau in einer Drucksituation mitunter überhaupt erst ermöglichen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

    Auch die durch § 218a verpflichtende mindestens dreitägige Bedenkzeit vor der Abtreibung gibt der Mutter eine „Atempause“, die ihr Umfeld nicht ignorieren kann. Diese Zeit ermöglicht es der Frau, alle Optionen und Konsequenzen in Ruhe zu überdenken und eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.

    Nie soll das Kind in unserer Gesellschaft als Problem betrachtet werden, sondern es müssen die Probleme gelöst werden, die dem Leben des Kindes entgegenstehen. Es darf keine Einteilung in Menschen erster und zweiter Klasse geben, z.B. aufgrund von Entwicklungsmerkmalen. Alle Menschen haben zu jedem Zeitpunkt ihrer Existenz volles Lebensrecht und unantastbare Würde.

    Der § 218 StGB muss bleiben!

  • „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen“ (Jer 1,5) – Eindrücke vom 20. Marsch für das Leben am 21.09.2024 2024 in Berlin

    Wir lieben das Leben

    Leider hat sich die Situation des Lebensschutzes im vergangenen Jahr nicht verbessert. Die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen steigt seit der Abschaffung des §219a StGB im Jahr 2022 (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) wieder an. Es wurden Bannmeilen vor Abtreibungs- und Beratungseinrichtungen gesetzlich verankert. Friedliche Gebete werden damit als Gehsteigbelästigung diffamiert. Eine Kommission der Bundesregierung relativiert das Lebensrecht der ungeborenen Kinder. Linksextremisten und Grüne machen mit der Kampagne „Abtreibung legalisieren – jetzt!“ mobil, um die Regierung zu bewegen den §218 noch in dieser Legislaturperiode abzuschaffen. Der assistierte Suizid also die aktive Sterbehilfe wir immer mehr salonfähig.

    Deshalb war es wichtig auch in diesem Jahr für die Menschenwürde und das Recht auf Leben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod zu demonstrieren.

    Das Grußwort des Apostolischen Nuntius Erzbischof Nikola Eterović trägt die Überschrift: „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen“ (Jer 1,5). Er betont: „Jeder einzelne von uns ist nach Worten von Papst Benedikt XVI. „Frucht eines Gedankens Gottes. Jeder ist gewollt, jeder ist geliebt, jeder ist gebraucht“ (Predig zur Amtseinführung, Petersplatz, 24. April 2005). Diesen Gedanken greift der Heilige Vater Franziskus, den ich in der Bundesrepublik Deutschland vertrete, in seiner Enzyklika Laudato si‘ – Über die Sorge um das gemeinsame Haus vom 24. Mai 2015 auf und schreibt: „Die Bibel lehrt, dass jeder Mensch aus Liebe erschaffen wurde, als Abbild Gottes und ihm ähnlich (vgl. Gen 1,26). Diese Aussage macht uns die unermessliche Würde jedes Menschen deutlich; er ist nicht bloß etwas, sondern jemand“ (a.a.O., Nr. 65). … Im Namen des Bischofs von Rom und Hirten der Universalkirche grüße ich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim 20. Marsch für das Leben, der zugleich in Berlin und in Köln stattfindet, und danke für das unermüdliche Engagement so vieler gerade für jene, die noch keine Stimme haben oder keine Stimme mehr erheben können, weil sie zu schwach geworden sind.“

    Angesichts dieser klaren Worte ist es schwer verständlich, dass sich manche katholischen Organisationen und auch Bischöfe schwertun, dieses Engagement zu unterstützen.

    Reisesegen von Weihbischof Dr. Matthias Heinrich aus Berlin

    Wie in den vergangenen Jahren versuchten offensichtliche Linksextremisten die Demonstration und auch die Kundgebung laut zu stören, in dem sie die immer gleichen Parolen den Teilnehmern entgegenschrien. Dank des umsichtigen Einsatzes der Polizei konnte der kurze Marsch durch Berlin ohne Blockaden stattfinden.

    Der Benediktimpuls vom 21. September passt zu dieser Situation: „Heute wie gestern erfordert das Leben des Christen den Mut, gegen den Strom zu schwimmen, wie Jesus zu lieben, der bis zum Opfer seiner selbst am Kreuz gegangen ist.“ Aus: Predigt vom 23. September 2007

  • Die Schwächsten sichtbar machen

    Die Schwächsten sichtbar machen – Pressemitteilung der Christdemokraten für das Leben (CDL) Sachsen und des Katholischen Arbeitskreises (KA) in der Sächsischen Union zum Marsch für das Leben 2024

    Der „Marsch für das Leben“ am 21. September in Berlin und Köln ist ein guter Anlass, sich die Situation der Schwächsten in unsere Gesellschaft bewusst zu machen. Das Lebensrecht von ungeborenen Kindern und Menschen am Lebensende wird immer mehr in Frage gestellt. Die Ampel-Regierung will z.B. vorgeburtliche Kindstötungen weiter erleichtern, indem der § 218 StGB gestrichen werden soll. Die Legalisierung aktiver Sterbehilfe wird ebenfalls propagiert. Die Tötung eines Menschen darf nicht die Lösung eines Konfliktes sein. Schwangere in Not brauchen Hilfe und Unterstützung, Sterbende brauchen Zuwendung und eine gute medizinische Versorgung. Wir brauchen eine Kultur des Lebens und nicht des Todes!

    Deshalb laden wir alle ein, am 21. September in Köln oder Berlin ein starkes Zeichen für das Leben zu setzen!

    13.09.2024

  • Die Qual der Wahl

    Am 1. September wird in Sachsen der neue Landtag gewählt. „Wie christlich ist die sächsische Politik“ fragt eine 36-seitige Broschüre von Prof. Schallenberg et al. die u.a. von der Katholischen Erwachsenenbildung Sachsen herausgegeben wurde, und die Wahlprogramme der Parteien im Licht der christlichen Botschaft und auch der katholischen Soziallehre bewertet.

    In Ergänzung zu dieser fundierten Stellungnahme soll hier eine kurze beispielhafte Betrachtung von aus der Sicht des „Katholischen Arbeitskreises in der CDU Sachsen“ (KA Sachsen) problematischen Aspekten der Wahlprogramme der mit der Sächsischen Union konkurrierenden Parteien, die derzeit im sächsischen Landtag vertreten sind, präsentiert werden.


    AfD – Wahlprogramm (Beispiele): Ausgrenzung und Diskriminierung

    Das Wahlprogramm der AfD ist sehr umfangreich, offenbar sollen alle Bereiche des Lebens von der Politik geregelt werden. An vielen Stellen soll mehr Geld ausgegeben werden und man erkennt nicht, wie das zu finanzieren ist.

    Viele auf dem ersten Blick vernünftige Forderungen der AfD sind mit Ab- und Ausgrenzung insbesondere von Migranten verbunden.  Das ist aus der Sicht der Menschenwürde und der christlichen Nächstenliebe nicht akzeptabel.

    Die familienpolitische Programmatik und die ausführliche Ausführung zum Lebensschutz sind aus konservativer katholischer Sicht erst einmal zu begrüßen. Die AfD schlägt z.B. ein Baby-Begrüßungsgeld für Sachsen vor. Das könnte z.B. im Schwangerschaftskonflikt helfen, sich gegen eine vorgeburtliche Kindstötung und für das Leben zu entscheiden. Wenn man allerdings genauer hinschaut, ist eine gewisse Engführung zu sehen. 

    „Wir bekennen uns klar zu mehr Kindern und werden daher ein sächsisches Baby-Begrüßungsgeld in Höhe von 5.000 Euro einführen, um so diejenigen zu unterstützen, die Mut zu Kindern und Verantwortung als Eltern beweisen. Dieses Begrüßungsgeld soll Eltern gewährt werden, welche die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gemeinsam mindestens zehn Jahre in Sachsen ihren Hauptwohnsitz haben, auf eine abgeschlossene Ausbildung bzw. ein Studium verweisen können oder berufstätig sind.“ (Hervorhebungen KA Sachsen)

    Schwangerschaftskonflikte entstehen oft gerade in Situationen, wo die Eltern in Ausbildung sind. Auch die Begrenzung auf Sachsen, die 10 Jahre hier wohnen, zeigt, dass dieser Vorschlag nicht von einer Reduzierung der Zahlen der vorgeburtlichen Kindstötungen motiviert ist, sondern auf Ab- und Ausgrenzung basiert.

    Die versprochene Verbesserung des Landeserziehungsgeldes ist an die gleichen diskriminierenden Bedingungen geknüpft.

    „Mit einem kostenlosen und gesunden Mittagessen soll nicht nur soziale Ungleichheit abgebaut, sondern auch sichergestellt werden, dass alle Kinder wenigstens einmal am Tag ein gesundes und warmes Essen zu sich nehmen.“

    Bei dieser populistischen Forderung nach einem kostenlosen Schul- und Kita-Essen stellt sich neben der Finanzierung auch die Frage, ob es richtig ist, den Eltern die Verantwortung zu nehmen.

    BSW – Wahlprogramm (Beispiele): Schulden und Umverteilung

    Das Programm ist in der Einleitung stark auf das Thema Frieden fokussiert. Ob aus Naivität oder, wie in manchen Medien gemutmaßt wird, Sympathie für das Regime in Russland, ist das verknüpft mit einer Ablehnung oder Schwächung der Verteidigungsbereitschaft Deutschlands:

    „Die Ansiedlung von Rüstungsunternehmen in Sachsen werden wir nicht fördern“

    „Wir unterstutzen die Zivilklausel-Bewegung in ihrem Ziel, Öffentlichkeit herzustellen, wenn sächsische Hochschulen militärische Forschungsaufträge annehmen und durchfuhren.“

    „Wir wenden uns gegen eine schleichende Militarisierung unserer Schulen. Für die Bundeswehr stehen geeignete Informationszentren zur Verfügung, an sächsischen Schulen brauchen und wollen wir keine Nachwuchsanwerbung durch die Bundeswehr. Ein neuer Wehr- oder Zivilverteidigungsunterricht gehört nicht an die Schulen. Die dies betreffende Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeswehr und dem Freistaat ist zu beenden.“

    Ist es nicht absurd, wenn ein Staat sich von seiner Armee distanzieren soll?

    Die BSW will Meinungsfreiheit aber

    „Rechtsextreme, rassistische und gewaltbereite Ideologien jeder Art lehnen wir ab.“

    Dabei wird Linksextremismus und Islamismus nicht ausdrücklich erwähnt. Also wie bei Rosa Luxemburg „Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden“ was aber nur auf andere kommunistische Gedanken bezogen war.

    Ansonsten die üblichen linken Ideen, mehr Schulden, mehr soziale Wohltaten auch auf Kosten der Zukunft.:

    „Die Schuldenbremse darf nicht mehr den Fortschritt im Land eindämmen.“

    Frage wer soll die Schulden zurückzahlen?

    „Wir werden Kita-Beiträge nicht erhöhen, langfristig wollen wir Beitragsfreiheit erreichen.“

    Das ist eine noch weitergehende Bevorzugung der Eltern, die ihr Kind in eine Kita geben. Derzeit wird ein Krippenplatz bereits mit ca. 1000€/Monat bezuschusst. Bei einem Kindergartenplatz sind es ca. 400€/Monat. Familien, die ihre Kinder selbst zu Hause betreuen gehen weiterhin leer aus und sollen nicht entlastet werden. Das ist keine Wahlfreiheit.

    „Das Mittagessen an Kindertagesstätten und Grundschulen wird kostenfrei.“

    Siehe AfD, Populismus und mit der Subsidiarität schlecht vereinbar

    Linke Tradition, Vieles soll der Staat regeln, Viele Versprechen aber wie finanziert?

    Bündnis 90 die Grünen – Wahlprogramm (Beispiele) Alles dem Klimaschutz untergeordnet

    „Der menschengemachte Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen, die wir im 21. Jahrhundert zu bewältigen haben. Um unseren Kindern und Enkel*innen eine lebenswerte Zukunft auf unserem Planeten zu sichern, können wir es uns nicht leisten, Klimaschutzmaßnahmen aufzuschieben oder gar anderen Aufgaben unterzuordnen.“

    Diese Aussage hat einen totalitären Anspruch. Alles soll der Bekämpfung des auch menschengemachten Klimawandel untergeordnet werden. Angesichts der globalen CO2 Emissionen, wo weniger als 10% vom Menschen verursacht werden und von diesen Bruchteil Deutschland wieder ca. 2% beeinflussen kann, wäre mehr Bescheidenheit angebracht.

    „Der Kohleausstieg muss deutlich vor 2038 kommen.“ Wieso müssen wir Energie verknappen, unsicher und teurer machen? Z.B. China, Indien, Pakistan und Indonesien bauen neue Kohlekraftwerke, die ca. 50 Jahre laufen werden.

    „Wir setzen uns für die freie Wahl und sozial gerechte Kassenfinanzierung von Verhütungsmitteln ein. Die verschiedenen Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs sollen allen Frauen wohnortnah zur Verfügung stehen. Wir unterstützen die selbstbestimmte Geburt und wollen moderne Reproduktionsmedizin und Kinderwunschbehandlungen in Sachsen stärken und diskriminierungsfreier gestalten. Es soll für Menschen unabhängig vom Partnerstatus und bis 45 Jahre eine deutlich stärkere, auch finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen geben. Außerdem wollen wir die Kinderwunschbehandlungen auch für gleichgeschlechtliche weibliche Paare, trans- und intergeschlechtliche sowie nonbinäre Personen fördern.“

    Die Möglichkeit zur vorgeburtliche Kindstötung bleibt ein Herzensanliegen der Grünen.

    Die geforderte Kinderwunschbehandlung für alle bedeutet letztlich, dass Kinder nicht aus der Liebe ihrer Eltern hervorgehen, sondern „hergestellt“ werden. Der Schritt zur Leihmutterschaft, wo ein Kind zur Ware degradiert wird, ist dann vorgezeichnet.

    „Forderungen nach der Ordination (Priesteramt) von Frauen und gleichberechtigtem Zugang zu allen Ämtern und Funktionen in der katholischen Kirche sowie weitere Gleichstellungsfragen unterstützen wir ausdrücklich.“

    Diese Einmischung der in innerkirchliche Angelegenheiten, die noch dazu die Weltkirche betreffen, ist ein weiteres Beispiel für die Überheblichkeit aber auch für den totalitären Anspruch alle Lebensbereiche ihrer Ideologie unterzuordnen.

    „Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns für eine moderne sächsische Finanzverfassung und eine grundlegende Überarbeitung der Schuldenbremse ein…“

    Typisch für linke Politik, möglichst auf Kosten kommender Generationen Wahlgeschenke machen zu können.

    Die Linke – Wahlprogramm (Beispiele): Sozialismus pur

    Mehr Beteiligung des Staates an Wirtschaftsunternehmen, Preiskontrolle, Vergesellschaftung von Energieunternehmen usw..

    „Wir wollen die sogenannte „Schuldenbremse“ abschaffen, …“

    Mit der Abschaffung Schuldenbremse sollen kommende Generationen dafür haften was jetzt konsumiert wird. Das ist mit der katholischen Soziallehre schwer vereinbar.

    „Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Kohleausstieg schon deutlich vor dem Jahr 2038 gelingt – gemeinsam mit den Menschen in den Revieren. Er ist angesichts der Klimakrise unabdingbar.“ (Hervorhebungen wie im Original auch in den folgenden Beispielen).

    Welche Voraussetzungen geschaffen werden sollen, bleibt offen, ebenso wie die steigenden Strompriese von den Bürgern bewältigt werden sollen.

    „Wir treten für die warmmietenneutrale Sanierung ein, bei der die Kosten der Maßnahmen nur so weit auf die Mieter:innen umgelegt werden dürfen, wie diese durch die Sanierung bei den Energiekosten sparen.“

    „Wir wollen eine wirksame Mietpreisbremse einführen, …“

    Das bedeutet, dass Vermieter allein steigende Kosten zu tragen haben, was zu Insolvenzen führen kann und auch Investitionen in den Wohnungsbau wirtschaftlich unattraktiv, wenn nicht unmöglich macht. Wohnungsmangel und Verfall von Immobilien (in der DDR nannte man das „Ruinen schaffen ohne Waffen“) würde die Folge sein.

    „Durch Ganztagsbetreuung wollen wir Hausaufgaben überflüssig machen.“

    Damit würden den Eltern die Zuständigkeit und die Verantwortung abgenommen.

    „In einem ersten Schritt wollen wir in Sachsen in Kindertageseinrichtungen und in Schulen die Kosten für die Essenversorgung abschaffen.“

    Siehe AfD und BSW

    „Wir wollen Noten abschaffen. Sie sind weder fair, aussagekräftig noch konstruktiv und höchstens Ursache für einen enormen Druck, der auf Schüler:innen lastet und ihnen das Lernen erschwert.“

    Das zeigt, dass Die Linke Probleme mit dem Leistungsgedanken hat.

    „Das Pilotprojekt „Schule der Vielfalt“ wollen wir auf ganz Sachsen ausweiten und vielfältige Sexualbildung in allen Lehrplänen verankern. An Schulen und Hochschulen sollen verbindlich unabhängige Beschwerdestellen für Queerfeindlichkeit und Rassismus eingerichtet werden. Für queere Jugendliche aus Elternhäusern, die die sexuelle Identität ihrer Kinder nicht akzeptieren, wollen wir Zufluchtsmöglichkeiten schaffen.“

    Auch bei der Sexualerziehung soll das Recht der Eltern eingeschränkt werden.

    „Wir halten an der Zivilklausel fest. Forschung darf ausschließlich für zivile Zwecke stattfinden. Die Bundeswehr darf kein Drittmittelgeber an Sachsens Hochschulen sein.“

    Wie beim BSW, es ist absurd, wenn sich der Staat von seiner Armee distanzieren soll.

    „Die Nutzung sächsischer Flughäfen für Militärtransporte oder als Abschiebeflughäfen lehnen wir ab.“

    Ebenso absurd ist, dass Flughäfen, die im Landeseigentum sind, nicht für die Erfüllung staatlicher Aufgaben eingesetzt werden sollen.

    „Die Linke setzt sich konsequent gegen Antisemitismus, Nationalismus, Rassismus und andere menschenfeindliche Einstellungen ein. Wir wollen den Antifaschismus als Staatsziel in der Sächsischen Verfassung festschreiben.“

    „Die Erinnerungskultur in Sachsen wollen wir konsequent antifaschistisch ausrichten. Die Gedenkstätten müssen finanziell besser ausgestattet werden.“

    Das erinnert an den „Antifaschistischen Schutzwall“ mit dem Begriff „antifaschistisch“ soll die linke Ideologie und auch die DDR-Vergangenheit gegen Kritik immunisiert werden.

    „Wir fordern die Entkriminalisierung von antirassistischem und antifaschistischem sowie zivilgesellschaftlichem Protest. Wir setzen uns für die Auflösung der „Soko LinX“ ein.“

    „Wir fordern die Einführung einer Pflicht zur individuellen Kennzeichnung von Polizeibeamt:innen.“

    „Es bleibt uns ein zentrales Anliegen, das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) aufzulösen.“

    Damit will die Linke einen Freibrief für Gesetzesverstöße zur Durchsetzung ihrer Ideologie.

    SPD – Wahlprogramm (Beispiele): Schulden und soziale Wohltaten

    „Um Familien finanziell zu entlasten, schaffen wir die Gebühren für die Kinder­betreuung ab.“

    Das wäre eine noch weitergehende Bevorzugung der Eltern, die ihr Kind in eine Kita geben. Derzeit wird ein Krippenplatz bereits mit ca. 1000€/Monat bezuschusst. Bei einem Kindergartenplatz sind es ca. 400€/Monat. Familien, die ihre Kinder selbst zu Hause betreuen, gehen weiterhin leer aus und sollen nicht entlastet werden. Das ist keine Wahlfreiheit.

    „Der Zugang zu Schwan­gerschaftsabbrüchen muss sach­senweit möglich sein, daher wollen wir die Strukturen ausbauen. Wir setzen uns dafür ein, dass § 218 StGB gestrichen und der Beratungs­zwang durch ein Beratungsrecht ersetzt wird.“

    Damit soll der Schutz des werdenden Lebens verringert werden.

    „Deshalb wollen wir den „Sachsenfonds 2050“ als Sondervermögen einrichten und mit mindestens vier Milliarden Euro aus­statten. Als Instrument zur Umsetzung des Fonds gründen wir eine Investitions­gesellschaft.“

    Sondervermögen sind keine Vermögen, sondern Schulden! Damit soll eine Verschuldung unter Umgehung der Schuldenbremse zu Lasten kommender Generationen ermöglicht werden. Die Schuldenbremse soll ebenfalls aufgeweicht werden, wie immer wieder betont wird z.B.:

    „Bei der Reform der Schuldenbremse ist uns eine größere Flexibilität wichtig.“

    „Jede Verfassung muss die Chance haben, auch von Zeit zu Zeit geändert zu werden – zum Beispiel bei den antiquierten Re­gelungen zur Schuldenbremse oder zur direkten Demokratie.“

    „Deshalb muss die Schuldenbremse auf den Prüfstand.“

    Antifaschismus und Kampf gegen Rechtsextremismus werden häufig erwähnt z.B.:

    „Rechtsextremisten haben in Sachsen keinen Platz, wir werden weiter entschieden gegen sie vorgehen.“

    Der Linksextremismus und Islamismus werden nicht erwähnt. Zum Thema Antifaschismus siehe Linkspartei.

    „Auch in Sachsen sollen Beschäftigte endlich das Recht auf Bildungszeit haben. Wir wollen eine bezahlte Freistellung an bis zu fünf Tagen im Jahr einführen.“

    Damit würde die Wirtschaft, die unter der Regierung Scholz und dem Minister Habeck genug leidet, weiter unnötig belastet.

    „Wir setzen uns für eine bundesweite Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre ein.“

    Da hofft man offensichtlich auf die Manipulierbarkeit der Kinder und zusätzliche Stimmen für linke Parteien.

  • Erinnerung an den Volksaufstand am 17. Juni 1953

    Christina Stumpp MdB stellvertretenden Generalsekretärin der CDU hat uns dazu folgende Stellungnahme gesandt:

    (Foto: CDU / Steffen Böttcher)

    Der Volksaufstand vom 17. Juni gehört zu den bedeutendsten, bedrückendsten und blutigsten Ereignissen in der deutschen Nachkriegsgeschichte. „Wir wollen freie Menschen sein“ – so lautete die Parole der Bauarbeiter auf der Stalinallee und anderswo in Ost-Berlin. Diesem Freiheitsruf folgten mehr als eine Million mutige Menschen überall in der DDR.

    Wir Christdemokraten halten die Erinnerung an den 17. Juni wach, so wie wir sie zu allen Zeiten wachgehalten haben. Erinnerung ist mehr als bloße Gedenken des Vergangenen. Ihr eingeschrieben ist die Verantwortung für unsere Gegenwart und unsere Zukunft. Für Christdemokraten heißt: Wo immer die Freiheit unterdrückt wird, wo immer Menschen die Unfreiheit droht, stehen wir in der Verantwortung und leisten unseren Beitrag. Überall.