Aktuelles

  • Fresko in der Filialkirche St. Georg in Gerlamoos (Kärnten)

    Unser Herz ist in dieser Stunde von Freude erfüllt, weil wir wissen, dass die Botschaft des Engels nicht nur den Hirten von damals, sondern uns hier und heute gilt:

    „Heute ist Euch der Heiland geboren, Christus der Herr“

    Frohe Weihnachten und ein gesegnetes neues Jahr 2023 wünscht der Katholische Arbeitskreis in der CDU Sachsen!

  • Mitte Oktober fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes für das Bürgergeld statt, das das derzeitige Harz IV ersetzen soll. Der Union wird vorgeworfen, mit ihren Bedenken unchristlich zu sein und verschiedene Gruppen gegeneinander auszuspielen.

    Was sind die Kritikpunkte?

    Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage wird eine 6-monatige Vertrauenszeit eingeführt, in der keine Sanktionen bei Verstößen gegen Absprachen vorgesehen sind. Auch danach wird erst nach Verletzung der Mitwirkungspflichte auf die möglichen Rechtsfolgen hingewiesen. Es darf bezweifelt werden, dass das zu besonderen Bemühungen, eine Arbeit zu finden motiviert.

    Was ebenfalls möglicherweise nicht dazu motiviert, den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden, sind die großzügigen Vermögensgrenzen, die nicht angetastet werden. In den ersten zwei Jahren (Karenzzeit) sind das z.B. für eine vier-köpfige Familie 150000€ (ob diese Grenze von erheblichen Vermögen überschritten ist, wird nicht überprüft, sondern der Auskunft der Antragsteller vertraut). Außerdem wird die Angemessenheit der Wohnverhältnisse in diese Zeit nicht überprüft aber dafür werden die vollen Kosten einschließlich Heizkosten übernommen.

    Was kann die katholische Soziallehre zur Klärung beitragen? Die Soziallehre sieht die Spannung zwischen der Person und dem Gemeinwohl im Verhältnis von Subsidiarität und Solidarität.

    Subsidiarität bedeutet z.B., dass das, was der Einzelne aus eigener Kraft leisten kann, nicht dem Staat zugewiesen wird. Solidarität ist nicht Mitleid, sondern Ausdruck, dass alle für alle verantwortlich sind, also Ausdruck der Beziehung zwischen Menschen. Die Frage ist, stimmt bei dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition die Balance von Subsidiarität und Solidarität?

    Entspricht es dem Wesen der Subsidiarität, wenn das eigene Vermögen geschont, und die Solidarität der Gemeinschaft beansprucht wird?

    Entspricht es dem Wesen der Subsidiarität, wenn die Mitwirkung der Leistungsbezieher erst mal egal ist?

    Entspricht es dem Wesen der Solidarität, wenn die Leistungsbezieher 6 Monate keine Pflichten haben, aber die, die mit ihren Steuern für das Bürgergeld sorgen, ihren Verpflichtungen nachkommen müssen?

    Entspricht es dem Wesen der Solidarität, wenn die Leistungsbezieher zwei Jahre ohne Prüfung der Angemessenheit in ggf. zu großen Wohnungen leben dürfen und auch noch die Heizkosten vollständig bezahlt bekommen, aber die, die mit ihren Steuern für das Bürgergeld sorgen, nicht wissen, wie sie mit den gestiegenen Energiepreisen zurechtkommen können?

    Man kann weitere Fragen stellen. Aber es ist deutlich, die Kritik am Entwurf der Ampel ist berechtigt und nicht unchristlich. Die Soziallehre der Kirche, kann wie angedeutet, Orientierung sein.

    Auszüge aus dem Gesetzesentwurf

    „§ 12 (1) Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind:

    ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person; die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt …

    Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung von angemessener Größe bestimmt ist …

    (3) Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt eine Karenzzeit von zwei Jahren ab Beginn des Mo-nats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.  …

    (4) Vermögen ist im Sinne von Absatz 3 Satz 2 erheblich, wenn es in der Summe 60 000 Euro für die leistungsberechtigte Person sowie 30 000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt; …. Es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt“

    „§ 15a

    Vertrauenszeit und Kooperationszeit

    (1) Mit der Erstellung eines Kooperationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit. Während der Vertrauenszeit überprüft die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. Während der Vertrauenszeit führt die Verletzung von Pflichten nach § 31 nicht zu Leistungsminderungen nach § 31a.“

    „§ 35

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung gilt eine Ka-renzzeit von zwei Jahren ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit werden abweichend von Satz 1 Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt;“

    Beispiele der katholischen Soziallehre

    „Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte deutlich bestätigt, daß unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben, die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von großen bewältigt werden können, so muß doch allzeit unverrückbar jener höchst  gewichtige sozialphilosophische Grundsatz festgehalten werden, andern nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“ Pius XI, Quadragesimo anno 79

    „Die Arbeit ist, wie gesagt, eine Pflicht, eine Verpflichtung des Menschen, und das im mehrfachen Sinne dieses Wortes. … Der Mensch schuldet die Arbeit auch seinen Mitmenschen, insbesondere seiner Familie, aber auch der Gesellschaft, der er angehört, … All das macht die moralische Verpflichtung zur Arbeit aus, im weiten Sinne jenes Wortes.“ Johannes Paul II Laborem exercens 16

    „Es fehlte jedoch nicht an Auswüchsen und Mißbräuchen, die besonders in jüngster Zeit harte Kritik am Wohlfahrtsstaat auslösten, der als »Fürsorgestaat« bezeichnet wurde. Funktionsstörungen und Mängel im Wohlfahrtsstaat rühren von einem unzutreffenden Verständnis der Aufgaben des Staates her. Auch auf diesem Gebiet muß das Subsidiaritätsprinzip gelten: Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen.

    Der Wohlfahrtsstaat, der direkt eingreift und die Gesellschaft ihrer Verantwortung beraubt, löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen der Staatsapparate aus, die mehr von bürokratischer Logik als von dem Bemühen beherrscht werden, den Empfängern zu dienen; Hand in Hand damit geht eine ungeheure Ausgabensteigerung.“ Johannes Paul II centesimuns annus 48

    „Wenn die gegenseitige Abhängigkeit in diesem Sinne anerkannt wird, ist die ihr entsprechende Antwort als moralisches und soziales Verhalten, als „Tugend“ also, die Solidarität Diese ist nicht ein Gefühl vagen Mitleids oder oberflächlicher Rührung wegen der Leiden so vieler Menschen nah oder fern. Im Gegenteil, sie ist die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das „Gemeinwohl“ einzusetzen, das heißt, für das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind.“ Johannes Paul II sollicitudo rei socialis 38

  • Im Benediktus das Bestandteil des allmorgendlichen Gebetes der Kirche der Laudes ist, heißt es „… unsre Schritte zu lenken auf den Weg des Friedens.“. Dieses Gebet war wohl seit langen nicht mehr so nötig, wie seit dem 24. Februar dieses Jahres.

    Dass das Sterben immer noch anhält, Städte und Dörfer weiterhin zerstört werden und Mütter, Frauen und Kinder um ihre Söhne, Männer und Väter bangen, zeigt, dass es der Weltgemeinschaft noch nicht gelungen ist, diesen Weg des Friedens aus diesem sinnlosen Konflikt zu finden.

    Die Politik einer Partei, die sich christlich nennt, sollte sich auch an der Bergpredigt orientieren: „Selig, die Frieden stiften; denn sie werden Kinder Gottes genannt werden.“ (Mt 5, 9)

    Natürlich hat nach christlicher Lehre eine „Regierung das Recht auf sittlich erlaubte Verteidigung“ (Gaudium et Spes 79). Deshalb ist es wichtig und richtig, der Ukraine umfassend zu helfen, den Aggressor abzuwehren.

    Auf der anderen Seite wissen Christen aber auch: „Der wahre Friede aber – daran sei erinnert – ist niemals das Ergebnis eines errungenen militärischen Sieges, sondern besteht in der Überwindung der Kriegsursachen und in der echten Aussöhnung unter den Völkern.“ (Johannes Paul II). Deshalb ist es ebenso richtig daran zu erinnern, dass es auch Anstrengungen für Verhandlungen bedarf, um das Sterben in diesem Krieg so schnell wie möglich zu beenden. Ob eine Rhetorik, die allein auf militärischen Sieg setzt, koste es, was es wolle, hierbei friedensstiftend ist, darf bezweifelt werden.

    Ist die Bitte, auf den Weg des Friedens geführt zu werden, nicht auch so verstehen, dass nach diesem Weg gesucht werden muss? Kann man eine echte Aussöhnung anstreben, wenn von vornherein ausgeschlossen werden soll, dass nach einem Friedensschluss wieder normale politische und wirtschaftliche Beziehungen mit allen Kriegsparteien gepflegt werden?

    Deshalb muss es Sorge bereiten, dass es in unserem Land und offenbar auch in unserer Partei schwer geworden ist, unterschiedliche Standpunkte zu haben und zu diskutieren, um so zu den besten Lösungen zu kommen. Das wird aber angesichts der vor uns stehenden Herausforderungen immer wichtiger! Die Einteilung von Ideen und Meinungen in Schwarz und Weiß oder in Gut und Böse in manichäischer Art muss bei allen Themen überwunden werden.

    Hat Alexander Solschenizyn Unrecht, wenn er im Archipel Gulag schreibt: „Allmählich wurde mir offenbar, dass die Linie, die Gut und Böse trennt, nicht zwischen Staaten, nicht zwischen Klassen und nicht zwischen Parteien verläuft, sondern quer durch jedes Menschenherz.“?

  • Etwa 4000 Teilnehmer des vom Bundesverband für Lebensrecht organisierten 18. „Marsches für das Leben“ kamen am 17. September nach Berlin. Sie legten Zeugnis für die Menschenwürde und das Recht auf Leben eines jeden Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ab. Dieses Anliegen ist auch uns als katholischen Arbeitskreis wichtig. Der Marsch für das Leben gilt auch als eine der größten ökumenische Veranstaltungen. Viele Teilnehmer sind Christen (z.B. war Bischof Rudolf Voderholzer unter den Teilnehmern), traditionell gibt es einen ökumenischen Abschlussgottesdienst.

    Der Einsatz für das Leben ist aber kein Privileg für Christen. Das machte Terrisa Bukovinac aus den USA von der Initiative „Progressive Anti-Abortion Uprising“ deutlich, die sich als atheistische Linke verortet. Sie stehe für die Werte Gleichheit, Gewaltfreiheit und Antidiskriminierung. „Diese Werte sind unvereinbar mit dem Vergiften oder Zerreißen eines ungeborenen Kindes!“ Damit prangerte sie die globale Abtreibungsindustrie an.

    In einem kurzen Video wurde deutlich, dass die Ampelregierung den Lebensschutz aushöhlt, dass es z.B. Jusos gibt, die ungeborenen Manschen jedes Recht auf Leben absprechen. Die Abschaffung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen ist nur ein Schritt zur Abschaffung des §218, also der Freigabe von Abtreibungen bis zu Geburt.  

    Silvia Prantel, eine Unternehmerin, die acht Jahre im Bundestag wirkte kommentierte das mit den Worten „Die Streichung von §218 sorgt dafür, dass die Frauen eben nicht mehr gut beraten werden können, dass man Ihnen bestimmt weniger Hilfen gibt.“

    Hubert Hüppe MdB bekannte, dass er stolz darauf ist ein Lebensschützer zu sein. „Wenn wir dafür (den Lebensschutz) eintreten, treten wir für die Schwächsten ein, für die Ungeborenen, die Alten und Schwachen und für die Behinderten.“

    Dieses Eintreten für die Schwächsten gefällt nicht jedem in diesem Land. Dank der guten Arbeit der Polizei blieb es bei akustischen Belästigungen durch einige kleine Grüppchen. Ein Plakat, das eine brennende Kirche darstellt, dokumentiert aber auch die potentielle Gewaltbereitschaft.

    Marsch für das Leben bei EWTN (Youtube)

    Weitere Infos von BVL

    Mitteilung des BVL zu den Grußworten der Dresdner Bischöfe

  • KA auf Werbetour auf dem Parteitag 2019 in Leipzig

    In den letzten 70 Jahren hat sich Einiges verändert. Bei der Gründung der katholischen Arbeitskreise waren die Katholiken vor allem in den Landesverbänden im Osten gegenüber den Protestanten deutlich in der Minderheit es nimmt aber auch der Teil an Mitgliedern zu, die keine Konfession haben. Der Datenschutz erfasst bei Neuaufnahme leider nur die evangelische Konfession bei den Mitgliedern. Der EAK ist mittlerweile so etabliert, dass niemand und auch zurecht nicht auf die Idee kommen würde, ihn abzuschaffen. Es gibt aber auch keinen vernünftigen Grund katholischen Mitgliedern zu verwehren sich in der CDU zu organisieren.

    Als katholischer  Arbeitskreis liegt hier für uns natürlich eine starke Betonung auf dem „C“, dem Alleinstellungsmerkmal der CDU unter allen großen Parteien in Deutschland. Es geht nicht um die Betonung konfessioneller Unterschiede oder gar „Warum ihr und nicht wir“ sondern um die Ergänzung der katholischen Sichtweise auf die unterschiedlichsten Themen in der CDU und der Gesellschaft, auf Grundlage der katholischen Soziallehre.

    Hier wollen und werden wir uns als Katholischer Arbeitskreis in der CDU Sachsen weiterhin auf den wichtigen Feldern des Lebensschutzes, der Bewahrung der Schöpfung, der Familie und Gesundheit sowie der sozialen Marktwirtschaft auch bundesweit weiterhin kraftvoll einbringen.

    Es ist ein Angebot für katholische Mitglieder in der Partei und Katholiken die der CDU nahestehen. Es wird sicher nicht überall angenommen werden, aber all die anderen Vereinigungen und Organisationen sind auch nicht flächendeckend und auch nicht auf allen Ebenen vertreten.

    Deshalb die Herzliche Bitte an alle Delegierten des CDU Parteitages in Hannover – insbesondere an die Delegierten der CDU Sachsen:

    „Stimmen Sie dafür die Anträge nicht an den Bundesvorstand weiterzugeben und stimmen Sie anschließend den  Anträgen zu, einen Katholischen Arbeitskreis auf Bundesebene etablieren zu dürfen.“

  • Wie können und sollen sich Katholiken in die Politik einbringen? Welche Themen sind aus katholischer Sicht kritisch? Darüber diskutierten am Montagabend Vertreter des Katholischen Arbeitskreises in der Sächsischen Union mit Bischof Heinrich Timmerevers. Seit elf Jahren gibt es diesen Arbeitskreis in Sachsen und Thüringen und seit kurzem auch in Niedersachsen. Der sächsische Arbeitskreis ist im Landesvorstand und der Programmkommission vertreten.

    Es ist oft mühsam, sich einzubringen. Davon darf man sich nicht entmutigen lassen, meinte der Bischof: „Steter Tropfen höhlt den Stein“.  In Veranstaltungen will der Arbeitskreis die katholische Soziallehre den Menschen nahebringen. Die Unterstützung der Kirche mit Räumen und auch das Engagement Von Diakon Dr. Daniel Frank ist sehr hilfreich.

    Das drängendste Thema in unserer Zeit ist der Lebensschutz. Die Aufhebung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen ist wahrscheinlich nicht das Ende. Die Analyse der Wahlprogramme hat auch vor der Wahl erkennen lassen, was eine „Ampel“ plant. Ein Problem ist, dass das Problembewusstsein für das Lebensrecht des Kindes in der Gesellschaft zu wenig ausgeprägt ist. Wie kann man das verändern, ohne durch zu starke Polarisierung das Gegenteil zu erreichen? Aber auch für die Frauen, deren vermeintliches „Recht auf ihren Körper“ gefordert wird, ist es manchmal schwierig, nach der Tötung des eigenen Kindes weiterzuleben, wie Fälle in der Gerontopsychiatrie belegen. Die Würde und Gott Gewolltheit jedes Menschen von Anfang an ist essenziell in der kirchlichen Lehre und bereits in den Psalmen und bei den Kirchenvätern grundgelegt.

    Auch am anderen Ende des menschlichen Lebens sind Sorgen angebracht. Bei der Diskussion über die aktive Sterbehilfe besteht auch die Gefahr eines Dammbruchs. Der Bischof berichtete aus seinen Erfahrungen aus dem Münsterland. In deutschen Seniorenheimen nahe der holländischen Grenze leben auch viele ältere Menschen aus den Niederlanden, die sich dort „sicher“ fühlen. Es sollte so bleiben, dass die alten Menschen sich auch weiterhin in Deutschland in den Seniorenheimen sicher fühlen können

    Bischof Heinrich Timmerevers erklärt das älteste Bild des Heilgen Benno, das  nach seiner Heiligsprechung vor mehr als 500 Jahren gemalt wurde

    Herzlichen Dank Bischof Heinrich für Ihre Zeit und die wertvollen Impulse!

  • Der CDU Bundesvorstand wird beauftragt, einen Katholischen Arbeitskreis (KA) als Sonderorganisation bzw. Vereinigung (wenn der EAK Vereinigung wird) bundesweit einzurichten.

    Der Antrag kann von CDU-Mitgliedern [hier] unterstützt werden

    Begründung: 

    In mittlerweile drei Landesverbänden wurde der seit über 10 Jahren aktive katholische Arbeitskreis eingerichtet (Sachsen, Thüringen, Niedersachsen). In Bayern gibt es die Christsozialen Katholiken (CSK) in der CSU.

    Als Partei mit christlichen Fundament, die einen evangelischen Arbeitskreis hat, in dem sich evangelische Mitglieder organisieren, muss das auch für Katholiken möglich sein. War die Etablierung des EAK in der Gründungsphase der Union Ausdruck der ökumenischen Bemühungen und der Stärkung der evangelischen Minderheit der aus der katholischen Zentrumspartei hervorgegangenen CDU, so ist die Realität in den östlichen Landesverbänden und mittlerweile auch in anderen Landesverbänden eine völlig andere. In den gesamten neuen Bundesländern waren schon vor 10 Jahren nicht mal ein Viertel der Mitglieder katholisch. Aktuell lässt sich die tatsächliche Zahl der Katholiken in der CDU nicht mehr feststellen, weil bei Beantragung der Mitgliedschaft in der CDU aus Datenschutzgründen seit Jahren nur noch die evangelische Religionszugehörigkeit angegeben werden kann.

    Der Katholische Arbeitskreis ist eine Plattform für Inhalte und nicht für individuelle Eitelkeiten. Ziel des KA ist es, innerhalb der CDU in den Prozess der politischen und demokratischen Meinungsbildung die katholischen Positionen und Interessen einzubringen.     

    Natürlich richtet sich die Arbeit des KA auch auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Konfessionen in der CDU. Die Anerkennung des KA als Sonderorganisation bzw. Vereinigung hat deshalb ihre Berechtigung, weil dieses Miteinander erst dann gleichberechtigt stattfinden kann, wenn sich der KA und der EAK als Organisationen innerhalb der CDU auf einer Ebene ergänzen. Dabei soll nicht aus dem Blick verloren werden, dass das gemeinsame „C“ im politischen Wirken nach außen wichtiger sein muss, als konfessionelle Differenzen zu betonen.

    Gleichzeitig nehmen wir wahr, dass sich nicht nur evangelische und katholische Christen, sondern auch christlich motivierte Wähler vom Parteienspektrum abwenden.

    Der KA will in der Außenwirkung für Christen und hier insbesondere die Katholiken, die ihre Prinzipien klar in der aktuellen Politik und realistisch verwirklicht sehen wollen, ermuntern, die CDU zu unterstützen. Der Katholische Arbeitskreis ist ein Angebot, um die CDU-geneigten Katholischen Christen noch näher an die Partei zu führen und ständigen Dialog – wie das bereits der EAK in seinem Umfeld praktiziert – zu gewährleisten und weiter zu optimieren. Der KA kann und will einen entscheidenden Beitrag zum Zusammenhalt und der politischen Zukunft der CDU leisten. Denn für den KA ist die Union einzige parlamentarische Kraft, die Heimat sein kann.

    Claudia Heber
    Vorsitzende KA Thüringen

    Mathias Kretschmer
    Vorsitzender KA Sachsen

    Mirco Weiß
    Vorsitzender KA Niedersachsen

  • Am 23, Juni debattiert der Bundestag abschließend über die Abschaffung des § 219a StGB und damit über die Abschaffung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen. Begründet wird das u.a. damit, dass ein Strafmakel für den Berufsethos von Ärzten besonders belastend sei. Das Gesetzesvorhaben stehe auch im Einklang mit der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“.

    Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist leider davon auszugehen, dass dieses Gesetzesvorhaben die nötige Mehrheit erhalten wird. In der ersten Lesung am 13. Mai pries eine Abgeordnete der Ampel die geplante Abschaffung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen als Fortschritt: „Heute ist ein guter Tag. Das ist ein schöner Moment. Gewöhnen Sie sich dran: Wir gehen vorwärts, niemals zurück.“

    Nach unserer Meinung ist eine Kultur des Todes niemals ein Fortschritt, sondern ist menschenunwürdig! Damit sind wir als KA-Sachsen nicht allein.

    Kath.net befürchtet: „dass der Zugang zur Abtreibung dadurch noch stärker erleichtert wird, das Bewusstsein für die Problematik der Tötung ungeborener Kinder noch weiter schwindet, aber vor allem dies erst ein Etappensieg für die weiteren Pläne zum Ausbau der Legalisierung der Abtreibung sein könnte.“

    Cornelia Kaminski (Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle -AlfA) kommentiert das Vorhaben der Ampelkoalition: „Ungewollte Schwangerschaften stellen für Frauen zweifellos ein sehr ernstes Problem dar. Was sie dennoch am wenigsten brauchen, ist jemand, der ihnen sagt wie er oder sie das Kind >>wegmacht<< und was das kostet. Was sie brauchen sind vielmehr Personen, die ihnen stattdessen gangbare Wege aufzeigen, wie ein Leben mit einem unerwarteten Kind gelingen kann, welche Unterstützung sie von der Solidargemeinschaft erwarten dürfen und wer darüber hinaus welche Hilfestellungen anbietet“ (Lebenszeichen Nr. 135 – Sommer 2022).

    Stefan Rehder (Die Tagespost) schreibt: „Wie es um das Berufsethos von Medizinern bestellt ist, die sich auf vorgeburtliche Kindstötungen spezialisiert haben, kann in dem Buch „Die Höhle der Löwin: Geschichte einer Abtreibungsärztin“ nachgelesen werden. Dort bekennt die ehemalige „Pro Familia“-Mitarbeiterin Kristina Hänel unter dem Pseudonym Andrea Vogelsang: „Ich liebe meinen Beruf, ich mache meine Arbeit gern, ich finde es schön, Schwangerschaftsabbrüche zu machen, und ich bin stolz auf mich.“ Jene Abtreibungsärztin, die in allen Instanzen wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen rechtskräftig verurteilt wurde und der das Parlament kommende Woche nun einen Persilschein ausstellen will.“ Stefan Rehder bezweifelt auch, dass das Vorhaben etwas mit Nachhaltigkeit zu tun hat: „Was an der Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen „nachhaltig“ sein soll, erschließt sich wohl nur den Verfechtern der „Kultur des Todes“.“.

    Daniel Kästner (Landesvorsitzender CDL Sachsen) stellt in einem Rundschreiben fest: „Die Ampel will das Werbeverbot aufheben, die Linke will Abtreibung gänzlich legalisieren und auch den §218 streichen sowie Verhütungsmittel generell kostenlos zur Verfügung stellen.“ Er sieht eine Ursache für die hohen Abtreibungszahlen in der Sexualerziehung: „Man darf davon ausgehen, dass in den 96 % das Kind unerwartet, ungeplant und daher unerwünscht war. Trotz einer Lebenssituation, in die ein (weiteres) Kind als nicht hineinpassend empfunden wird, wird Sexualität praktiziert. Offenbar wird in der Gesellschaft die Möglichkeit / das „Risiko“ einer Schwangerschaft als minimal / nicht vorhanden angesehen, obwohl dem nicht so ist. Das muss Ursachen haben in der Sexualerziehung.“

    Daniel Kästner fragt auch im Hinblick auf die Sterbehilfe, die am 24.6. debattiert werden soll:

    „Was macht es mit uns und der gesamten Gesellschaft, wenn wir es weiter oder gar vermehrt zulassen, das die Schwächsten, die Ungeplanten und die nicht mehr Konsumfähigen, nach Pflichtberatung und Bedenkfrist der willkürlichen Tötung preisgegeben werden?“

  • Die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist in unserer Gesellschaft selbstverständlich und ergibt sich nicht zuletzt aus dem christlichen Menschenbild. Johannes Paul II: „Indem Gott den Menschen „als Mann und Frau“ erschuf (Gen 1,27), schenkte er dem Mann und der Frau in gleicher Weise personale Würde und gab ihnen jene unveräußerlichen Rechte und Verantwortlichkeiten, die der menschlichen Person zukommen.“ (FC 22).

    Dennoch wird zurecht beklagt, dass es in Führungspositionen weniger Frauen gibt als Männer. Immer wieder wird der Ruf nach einer Quote auf verschiedenen Gebieten laut. Jetzt schlägt auch der CDU-Generalsekretär Mario Czaja für die CDU vor, Parität also eine Gleichheit bei der Besetzung von Mandaten und Vorstandsitzen durch eine verbindliche Quote zu erreichen. Wir denken, das ist der falsche Weg:

    ·         Eine Quote kann nur das Symptom bekämpfen, aber nicht die Ursachen. Warum bewerben sich im Durchschnitt weniger Frauen als Männer um Mandate und um Mitarbeit in den Vorständen? Werden Frauen bei Wahlen wirklich benachteiligt? Oder spiegelt sich hier eine unterschiedliche Interessenlage wider, wie bei der Berufswahl? Bei der Beantwortung dieser Fragen wäre zuerst anzusetzen.

    ·         Eine Quote ist undemokratisch, da damit die freie Wahlentscheidung begrenzt wird.

    ·         Nach Einführung einer verbindlichen Quote stünden Frauen in Führungspositionen noch mehr als jetzt (Quorum) unter dem Verdacht, nur aufgrund der Quote in diese Position gelangt zu sein und nicht aufgrund eigener Leistung und Qualitäten. Wird das der Würde der Frauen gerecht? Traut man Frauen nicht zu, aufgrund eigener Befähigung Führungspositionen zu erreichen?

    ·         Wenn an der Mitgliederbasis die Männer in der Mehrheit sind, müsste auch hier angesetzt werden. Wie kann man die Mitarbeit in der CDU für Frauen attraktiver machen? Wäre es z.B. nicht überlegenswert, die Aufnahme neuer männlicher Mitglieder davon abhängig zu machen, dass in jeweiligen Verband eine Parität bei den Mitgliedern besteht?

    ·         Welche anderen Quoten könnten einer Frauenquote folgen?

    Eine Quote ist undemokratisch. Die Einführung einer Quote huldigt dem Zeitgeist. Die wahren Ursachen unterschiedlicher Repräsentation von Frauen und Männern bei Mandaten und Vorstandssitzen bleiben weiter ungeklärt und wirken weiter.