Schlagwort: Lebensschutz

  • Papst Leo XIV. beklagt die Verwendung öffentlicher Mittel für die Vernichtung von Leben

    Papst Leo XIV. beklagt die Verwendung öffentlicher Mittel für die Vernichtung von Leben

    In seiner Neujahrsansprache vor dem diplomatischen Korps betonte Papst Leo XIV. dass das Leben ein „unschätzbares Geschenk“ ist und dass der Schutz eines jeden ungeborenen Lebens ein vorrangiges Ziel sein muss.

    Im Gegensatz dazu steht der Beschluss des Europäische Parlaments die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) My Voice My Choice zu unterstützen und auf Steuerzahlerkosten einen Abtreibungstourismus ermöglichen und so den Lebensschutz in den Mitgliedstaaten umgehen.

    Dazu sagte Papst Leo XIV unmissverständlich: „In diesem Sinne äußert der Heilige Stuhl tiefe Besorgnis über Projekte zur Finanzierung der grenzüberschreitenden Mobilität zwecks Zugangs zum sogenannten „Recht auf sichere Abtreibung” und hält es für beklagenswert, dass öffentliche Mittel für die Vernichtung von Leben verwendet werden, statt in die Unterstützung von Müttern und Familien investiert zu werden.“

  • Fest der Unschuldigen Kinder

    Fest der Unschuldigen Kinder

    Ein Plädoyer für das Leben

    Am Fest der Unschuldigen Kinder am 28. Dezember gedenkt die Kirche der unschuldigen Kinder, die laut biblischer Überlieferung auf Befehl von König Herodes getötet wurden. Dabei geht es nicht um die Vergangenheit, sondern darum, all die Schwächsten und Schutzlosesten in unseren Tagen in den Blick zu nehmen. Das sind in unserer Gesellschaft insbesondere die ungeborenen Kinder.

    Kindermord zu Betlehem, Gobelin in den Vatikanischen Museen (Ausschnitt)

    Im Psalm 139,13–16 heißt es:

    „Denn du hast mein Inneres geschaffen, mich gewoben im Schoß meiner Mutter.
    Ich danke dir, daß du mich so wunderbar gestaltet hast. Ich weiß: Staunenswert sind deine Werke.
    Als ich geformt wurde im Dunkeln, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde, waren meine Glieder dir nicht verborgen.
    Deine Augen sahen, wie ich entstand, in deinem Buch war schon alles verzeichnet; meine Tage waren schon gebildet, als noch keiner von ihnen da war.“

    Papst Benedikt sagte dazu in der Generalaudienz am 28.12.2005:

    „In unserem Psalm ist die Vorstellung sehr stark, daß Gott schon die gesamte Zukunft des entstehenden Embryos sieht: Im Buch des Lebens des Herrn sind schon alle Tage verzeichnet, die dieses Geschöpf erleben und im Laufe seiner irdischen Existenz mit Taten erfüllen wird. So tritt wieder die transzendente Größe des göttlichen Wissens hervor, das nicht nur die Vergangenheit und die Gegenwart der Menschheit umfaßt, sondern auch die noch verborgene Zeitspanne der Zukunft. Aber es scheint auch die Größe dieses kleinen, noch nicht geborenen menschlichen Geschöpfes auf, das die Hände Gottes geschaffen haben und dessen Liebe es umfängt: ein biblischer Lobpreis des Menschen vom ersten Augenblick seiner Existenz an.“

    Deshalb ist es eine jüdische und christliche Erkenntnis, dass der Mensch seine unveräußerliche Würde ab dem Zeitpunkt der Empfängnis besitzt.

    Wie sieht es mit der Wahrung dieser Würde in Deutschland aus? Nach offiziellen Daten werden jedes Jahr im wohlhabenden Deutschland mehr als 100000 Kinder vor der Geburt getötet. Das ist manchen noch nicht genug. Es gibt starke Bestrebungen, Abtreibungen weiter zu erleichtern.

    Die Legalisierung der vorgeburtlichen Kindstötung wurde durch die CDU/CSU am Anfang des Jahres im Rechtsauschuss vorerst verhindert. Jedoch wäre beinahe eine Juristin, die Ungeborenen nicht die volle Menschenwürde zugesteht, und sich in der „Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ federführend für eine Liberalisierung von vorgeburtlichen Kindstötungen eingesetzt hat, Verfassungsrichterin geworden. Der Widerstand gegen diese Wahl ist teilweise als Sieg der extremen Rechten geframt worden.

    Kürzlich hat sich das Europäische Parlament mehrheitlich hinter die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) My Voice My Choice gestellt. Diese soll auf Steuerzahlerkosten einen Abtreibungstourismus ermöglichen und so den Lebensschutz in den Mitgliedstaaten umgehen.

    Menschen, die sich für den Schutz des Lebens einsetzen sehen sich immer wieder diffamiert, beschimpft und bedroht. Das ist bei den Schweigemärschen für das Leben z.B. in Annaberg, Berlin, Köln und München zu beobachten. Initiativen, die sich für das Leben einsetzen, werden z.B. im gebührenfinanzierten Fernsehen diffamiert, was dann als Satire gelten soll. Linksextreme verüben immer wieder Farbanschläge, wie z.B. am Heiligen Abend auf das „Haus für das Leben“ von KALEB in Chemnitz.

    Davon dürfen wir uns nicht einschüchtern lassen. Lasst uns an diesem Tag innehalten, für alle beten, deren Leben bedroht ist, und gemeinsam dafür eintreten, dass jedes Kind eine Chance auf Leben erhält. Last uns auch für die beten, die sich schwer damit tun, jedem Menschen auch dem Ungeborenen seine Würde und das Recht auf Leben zuzugestehen.

    Im Gedenken an die Unschuldigen Kinder setzen wir ein Zeichen für Hoffnung, Mitmenschlichkeit und den Schutz des Lebens.

  • Keine Finanzierung von Abtreibungstourismus durch die EU!

    Keine Finanzierung von Abtreibungstourismus durch die EU!

    Wer das Leben liebt, kann sich durchaus Sorgen machen, dass sich der FEMM-Ausschuss des EU-Parlaments hinter die Forderungen der Initiative „My Voice, My Choice“ stellt. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ heißt es im Art. 1 GG. Diese Menschenwürde ist laut Grundgesetz nicht verhandelbar und gilt für alle Menschen, auch für die Ungeborenen.

    Die o.g. Initiative spricht ungeborenen Menschen die Menschwürde ab, indem diese Menschen in den Texten keine Erwähnung finden. Das Ziel der Initiative ist es nationale Gesetzgebungen, die auch dem ungeborenen Menschen Würde und Rechte zugestehen, zu unterlaufen. Die Steuerzahler anderer Staaten sollen dann für Abtreibungstourismus und vorgeburtliche Kindstötungen aufkommen, die EU soll das dann mehr oder weniger ausgleichen.

    Das Anliegen der Initiative ist auch ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip, das ein wesentliches Prinzip der katholischen Soziallehre ist.

    Es ist schwer zu verstehen, wie es das Leben von Frauen verbessert (wie die Initiative behauptet) wenn es Frauen leichter gemacht wird, ihr eigenes Kind töten zu lassen, anstatt ihnen zu helfen, diesem Kind Leben und Perspektive zu geben. Wenn die Initiative ihr Ziel erreicht, können Frauen auch in Ländern, wo Ungeborene geschützt werden, durch ihr Umfeld unter Druck gesetzt werden, ihr Kind töten zu lassen. Wird dadurch das Leben von Frauen verbessert?

    Eine Europäische Union, die das Töten von ungeborenen Kindern fördert, statt Mütter zu unterstützen, hat keine Zukunft.

    „Der größte Zerstörer des Friedens ist heute der Schrei des unschuldigen, ungeborenen Kindes. Wenn eine Mutter ihr eigenes Kind in ihrem eigenen Schoss ermorden kann, was für ein schlimmeres Verbrechen gibt es dann noch, als wenn wir uns gegenseitig umbringen?“ Heilige Mutter Teresa, Friedensnobelpreisträgerin

    Es ist deshalb wichtig, dass die Forderungen der Initiative „My Voice, My Choice“ zurückgewiesen werden.

  • Die Linke demaskiert sich

    Das Attentat auf den konservativen christlichen Aktivisten Charlie Kirk (R.I.P), einem jungen Familienvater, bewegt viele Menschen. Kirk war ein streitbarer Christ, entschiedener Abtreibungsgegner, Verteidiger der traditionellen Familie und Anhänger aber vereinzelt auch Kritiker von US-Präsident Trump. Er suchte die Diskussion insbesondere dort, wo man seine Meinungen nicht teilte, wie an Universitäten. Bei einer Debatte an der Utah Valley Universität wurde seine Stimme zum Schweigen gebracht.

    Papst Leo und alle noch lebenden ehemaligen US-Präsidenten drückten ihre Anteilnahme aus und beabsichtigen Charlie Kirk und seiner Familie im Gebet zu gedenken.

    Umso mehr muss es befremden, dass es (nicht nur) in Deutschland viele Stimmen aus dem linken Lager gibt, die Kirks Tod begrüßen oder relativieren. Aussprüche wie „Wenn Faschisten sterben, jammern Demokraten nicht“ oder „Also ich bin eher irritiert davon, dass zum Beispiel eine Junge Union da so einen Trauerpost schickt, wenn man überlegt, was das für eine Person ist.“. Es erfolgt eine regelrechte Dämonisierung mit Begriffen wie Faschist, Rechtsextremist, Ultra-Rechter usw.. Fazit: selbst schuld, wenn er seine Ansichten, die sicher auf einem Parteitag der Grünen oder die Linken keine Mehrheit finden würden, so offensiv öffentlich vorträgt. Diese Argumentationen zeugen von moralischer Selbstüberhöhung und Intoleranz. In manichäischer Weise wird hier zwischen Gut (eigene Meinungen) und Böse (alles andere) unterschieden. Und mit dem Bösen braucht man sich nicht argumentativ auseinandersetzen. Trauer, Mitgefühl mit jemanden, der andere als linke Überzeugungen hat, werden als unangebracht gebrandmarkt. Das ist z.B. Angesichts zweier kleiner Kinder, denen der Vater genommen wurde, unanständig, zynisch und menschenverachtend.

    Deshalb ist es mehr als befremdlich, wenn es Stimmen gibt, die der Union nahelegen, mit diesen menschenverachtenden und intoleranten Kräften politisch zusammen zu arbeiten.

    Hier sind einige Artikel zum Thema verlinkt:

    Wie der ÖRR journalistische Abgründe zum Strahlen bringt

    Eine Tat, die den liberal-demokratischen Westen verändern könnte

    Der Fall Charlie Kirk offenbart tödliches Lagerdenken

    Charlie Kirk, der Entmenschlichte

    ‚Wollte der trauernden Familie mein Beileid aussprechen‘ – Fußballer Nmecha zu Charlie Kirk

    Candace Owens: Charlie Kirk stand kurz vor Übertritt zur katholischen Kirche

    „Charlies Vermächtnis inspiriert junge Amerikaner, für Glauben und Freiheit einzutreten“

    Papst Leo betet für Charlie Kirk und dessen Familie

    „Er war aber auch ein Hetzer“. Über ein wiederkehrendes Argument zum Mord an Charlie Kirk

    „Ihr habt keine Ahnung, was ihr entfesselt habt!“

    Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk

    ‚Er war ein junger Mann, der an Gott und die positive Botschaft von Jesus Christus glaubte‘

    R.I.P. Charlie Kirk – Ein Attentat erschüttert die USA

    Judenhass, Christenhass und Cancel Culture

    Gerd Buurmann über Theveßen & Co, Mord-Häme und kognitive Dissonanz

    Wenn Trauer gecancelt wird

    Warum der Mord an Charlie Kirk ein Terroranschlag war

  • Niemand muss weg müssen, Jeder darf leben!

    Der Lebensschutz verblasst hinter all den vermeintlichen Alltagsproblemen in unserer selbstgemachten rasanten Zeit. Die Freude der Schwangerschaft, dem Mutter und Vater sein, als Großeltern begleitend zu wirken, das gesegnet sein im Bund mit Gott aber auch die Traurigkeit Menschen die vertraut waren heim gehen zu lassen. ist Bestandteil des Lebens in unserer Vorstellung. Die Bewahrung der Schöpfung, der Lebensschutz von der Befruchtung bis zum Tod gehört an oberste Stelle für jeden persönlich aber auch in Gesellschaft, Politik und Kirche. Wir werden uns im Gespräch mit dem evangelischen und dem katholischen Bischof hier in Sachsen auf den Weg machen dieses Thema wieder mit seiner Emotionalität hervorzuheben.

    Ist Leben noch gewollt? Sind die Mütter gut geschützt auch die die ihr Kind verloren haben? Dürfen Kinder noch Kinder sein? Kranke oder Alte könnten, wenn man beispielsweise auf eine Zukunft mit dem assistierten Suizid setzt, bald keine Gesellschaftsbelastung mehr sein. Wenn sich ein Leben nicht mehr rechnet… . Setzen Sie sich mit uns für das Leben ein. – Niemand muss weg müssen.

    Mathias Kretschmer Landesvorsitzender Katholischer Arbeitskreis in der CDU Sachsen

    „Niemand muss weg müssen“ – Lebensschutz von der Befruchtung bis zum Tod

    Für mich als Katholik ist es ein Selbstverständnis dem Lebensschutz zu dienen. Die Wehrlosesten brauchen den Schutz der Gesellschaft. Die Lehre Jesu gibt mir hier Richtung, Halt, Hoffnung und Zuversicht. Für manche in der Gesellschaft ist es vielleicht schwer zu verstehen, bei all ihren schwierigen Lebensumständen, dennoch geliebt zu werden. Nicht vergessen und ohne Hilfe zu sein.

    Gesellschaftspolitisch muss sich auch hier die CDU stärker bewegen. Die Richtung ist schon eingeschlagen. Familien müssen deutlich gestärkt, Schwangere begleitet und Mütter geschützt werden – auch wenn sie ihr Kind verloren haben, Es dürfen keine Veränderungen mehr im Grundgesetz stattfinden. Die Väter des Grundgesetzes wussten, warum sie dies so schrieben. Sie waren zukunftsorientiert.

    Ich appelliere an die jeweilige Bundesregierung die Inhalte der Palliativmedizin in Deutschland deutlicher darzustellen. Wir haben diesen hervorragenden Weg in unserem Land eingeschlagen und es gelingt kaum dieses Tun in diesem medizinischen Sinne durchzuführen und den Menschen vernünftig zu erklären. Einsamkeit und Ängste zu reduzieren. Das Tabu von Verlusten und dem Sterben zu nehmen. Dies alles gehört mit der Liebe zum Nächsten für mich zusammen.

    Die Ideologen und die Egoisten werden nie den Sinn begreifen, dass jedes Leben wertvoll ist.

    Ich werde mich stets für den Lebensschutz, der ja auch Teil von der Bewahrung der Schöpfung ist, bekennen und einsetzen.

    Silke Ottow, Bezirksabgeordnete der Bezirksversammlung Hamburg-Harburg und Mitglied im Kirchenvorstand der Katholischen Pfarrei St. Maximilian Kolbe Harburg 

    Kinder sind Gottes Geschenke

    Vor 29 Jahren und vor 25 Jahren erblickten meine Töchter das Licht der Welt. Damals waren es kleine Wunder für mich. Die kleinen Händchen und Füßchen. Die kleinen strahlenden Augen. Kleine Wunder. Heute sind sie erwachsen und eine eigene Familie gegründet. Meine ältere Tochter schenkte zwei kleinen Wundern das Leben, meinen Enkeltöchtern. Sie dürfen leben und die Welt entdecken. Diese kleinen Wunder werden nicht gefragt, ob sie leben möchten, sie verlassen sich auf uns. Haben wir das Recht, dieses Vertrauen zu missbrauchen? Nein. Kinder sind Gottes Geschenke und haben ein Recht auf Leben.

    Bertram Lenke Grundschulehrer und Theologe, Initiator der Petition 170846 „Keine Streichung oder Änderung von § 218 Strafgesetzbuch (Schwangerschaftsabbruch) vom 20.07.2024“

    Abtreibungen sind ein großes Unrecht, ein Unrecht an den Allerschwächsten.

    Immer wieder, wenn ich über das Thema Abtreibung nachdenke, bin ich von neuem fassungslos darüber, dass in unserem Land tatsächlich Kinder getötet werden. Wie konnte sich in unserer Gesellschaft die Idee breit machen, dass ungeborene Kinder weniger wert sein sollen als geborene? Dass ein Entwicklungsstand darüber entscheidet, ob einem die volle Menschenwürde und das volle Lebensrecht zusteht oder nicht? Ja, dass es sogar als fortschrittlich gelten soll, wenn Abtreibungen möglichst frei vorgenommen werden können?

    Abtreibungen sind alles andere als fortschrittlich. Sie sind ein großer humaner Rückschritt, ein Rückschritt hin zur impliziten Einteilung in Menschen erster und zweiter Klasse aufgrund irgendwelcher Merkmale – in diesem Fall der Merkmale: Entwicklungsstand und körperliche Abhängigkeit von der Mutter.

    Es ist eine wichtige Aufgabe, solchen Auffassungen immer wieder entgegenzuhalten, dass unser Grundgesetz eine solche Einteilung von Menschen gerade nicht möchte und darum auch dem ungeborenen Kind Menschenwürde zuspricht (so ausdrücklich das Bundesverfassungsgericht 1993).

    Abtreibungen sind ein großes Unrecht, ein Unrecht an den Allerschwächsten.

    Dr. Holger Rautschek, Dipl. Chemiker, KA Mitglied

  • Petition zum Schutz des Lebens mitzeichnen!

    Der Schutz des Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ist ein wichtiges Anliegen. Obwohl in Deutschland jedes Jahr über 100000 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet werden, wollen Feinde des Lebens die vorgeburtliche Kindstötung weiter erleichtern, indem der (nur bedingt wirksame) Schutz durch das Strafrecht völlig aufgehoben wird. Papst Franziskus hat immer wieder auf das Unrecht der Abtreibung hingewiesen, zuletzt auf dem Rückflug nach seinem Besuch in Belgien.

    Der Theologe Bertram Lenke hat eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gestartet, die noch bis 16.10.2024 unterstützt werden kann und auch sollte.

    Link zur Petition:

    Text der Petition 170846

    Mit der Petition wird gefordert, dass § 218 des Strafgesetzbuches nicht zugunsten eines liberaleren Abtreibungsrechts gestrichen oder verändert wird, wie es Teile der Ampelkoalition fordern. Abtreibungen dürfen zu keinem Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant werden.

    Begründung

    Obwohl eine Abtreibung in den meisten Fällen keine Strafverfolgung nach sich zieht (siehe Regelung durch § 218a), hat das grundsätzliche Verbot von Abtreibungen und deren strafrechtliche Relevanz zwei wichtige Schutzfunktionen:

    1. § 218 sowie die Maßstäbe für die verpflichtende Beratung gemäß § 219 erhalten das Bewusstsein für die Menschenwürde des ungeborenen Kindes.
    § 218 fixiert gesetzlich, dass Abtreibungen Unrecht sind. Wenn jedoch per Gesetz geregelt werden würde, dass die Tötung ungeborener Menschen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant ist, werden Ungeborene gegenüber anderen Menschen herabgesetzt. Dies würde das Bewusstsein für die Würde und das Lebensrecht von Kindern im Mutterleib in der Gesellschaft mindern. Dieses Bewusstsein ist jedoch entscheidend, um ungeborenes Leben zu schützen. Es führt dazu, dass Menschen Abtreibungen als schwerwiegende ethische Entscheidung betrachten und nicht bloß als medizinische Prozedur.
    Zu einer kinderfreundlichen Politik muss immer das allgemein verankerte Bewusstsein hinzukommen, dass ungeborene Kinder Menschen mit unantastbarer Würde und Rechten sind. Dem dient der § 218. Wenn die Gesellschaft den Wert und die Würde des ungeborenen Lebens erkennt und achtet, entsteht eine Kultur des Lebensschutzes, in der Abtreibungen seltener in Betracht gezogen und Alternativen stärker gefördert werden.

    2. § 218 schützt Schwangere unter Druck

    Mitunter werden Frauen auch zur Abtreibung gedrängt. Ihr Umfeld versucht den Blick hin zur Abtreibung zu verengen, macht vielleicht Zeitdruck, die Abtreibung schnell durchführen zu lassen etc. In dieser Situation könnte eine Frau unter Rechtfertigungsdruck kommen, wenn sie sich zunächst objektiv beraten lassen möchte. Die durch den § 218a geregelte Verpflichtung zur Beratung, um eine Abtreibung überhaupt durchführen lassen zu können, kann diesen Rechtfertigungsdruck von den Frauen nehmen. Sie werden, ob ihr Umfeld es will oder nicht, objektiv, umfassend und dem Lebensschutz dienend beraten (siehe dazu die Maßstäbe § 219). Dies kann der Frau in einer Drucksituation mitunter überhaupt erst ermöglichen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

    Auch die durch § 218a verpflichtende mindestens dreitägige Bedenkzeit vor der Abtreibung gibt der Mutter eine „Atempause“, die ihr Umfeld nicht ignorieren kann. Diese Zeit ermöglicht es der Frau, alle Optionen und Konsequenzen in Ruhe zu überdenken und eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.

    Nie soll das Kind in unserer Gesellschaft als Problem betrachtet werden, sondern es müssen die Probleme gelöst werden, die dem Leben des Kindes entgegenstehen. Es darf keine Einteilung in Menschen erster und zweiter Klasse geben, z.B. aufgrund von Entwicklungsmerkmalen. Alle Menschen haben zu jedem Zeitpunkt ihrer Existenz volles Lebensrecht und unantastbare Würde.

    Der § 218 StGB muss bleiben!

  • Die Schwächsten sichtbar machen

    Die Schwächsten sichtbar machen – Pressemitteilung der Christdemokraten für das Leben (CDL) Sachsen und des Katholischen Arbeitskreises (KA) in der Sächsischen Union zum Marsch für das Leben 2024

    Der „Marsch für das Leben“ am 21. September in Berlin und Köln ist ein guter Anlass, sich die Situation der Schwächsten in unsere Gesellschaft bewusst zu machen. Das Lebensrecht von ungeborenen Kindern und Menschen am Lebensende wird immer mehr in Frage gestellt. Die Ampel-Regierung will z.B. vorgeburtliche Kindstötungen weiter erleichtern, indem der § 218 StGB gestrichen werden soll. Die Legalisierung aktiver Sterbehilfe wird ebenfalls propagiert. Die Tötung eines Menschen darf nicht die Lösung eines Konfliktes sein. Schwangere in Not brauchen Hilfe und Unterstützung, Sterbende brauchen Zuwendung und eine gute medizinische Versorgung. Wir brauchen eine Kultur des Lebens und nicht des Todes!

    Deshalb laden wir alle ein, am 21. September in Köln oder Berlin ein starkes Zeichen für das Leben zu setzen!

    13.09.2024

  • Pressemitteilung des Katholischen Arbeitskreises (KA) in der Sächsischen Union zu den Empfehlungen der von der Ampelregierung eingesetzten interdisziplinären „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“

    „Die Absicht der von den Ampelparteien eingesetzten Kommission, Menschen die volle Menschenwürde abzuerkennen, ist nicht akzeptabel.“ betont der Vorsitzende des Katholischen Arbeitskreises in der Sächsischen Union Mathias Kretschmer. Die Kommission hat das geliefert, was Grüne, SPD und FDP bestellt haben, eine Ausrede, warum man Menschen vor der Geburt töten darf.


    Die jüngste Erklärung des Vatikans „Dignitas infinita“ über die menschliche Würde betont die Absolutheit der menschlichen Würde unabhängig von allen Umständen. Eine von den Umständen abhängige Abstufung der Würde und daraus folgende Aberkennung des Lebensrechtes ist damit und auch mit Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht vereinbar.

    Wir begrüßen die Stellungnahme des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 23.4.2024 mit der Forderung den Empfehlungen der Kommission nicht Folge zu leisten und dass Unionsabgeordnete im andern Fall das Verfassungsgericht anrufen wollen. Es muss jedoch daran erinnert werden, dass bereits die derzeitige Rechtslage ein Kompromiss ist, der über 100000 vorgeburtliche Kindstötungen im Jahr ermöglicht. Der Einsatz für den Schutz des Lebens ist und bleibt eine wichtige Aufgabe. Dazu gehört eine klare Demaskierung der politischen Kräfte, die glauben, die Menschenwürde zuteilen zu können.

    24.04.2024

  • CDL-Pressemitteilung: Bundesregierung muss ideologische Scheuklappen ablegen

    „Die Politik der Ampelregierung geht dramatisch in die falsche Richtung. Während man ideologiegetrieben ständig behauptet, es gäbe zu wenige Möglichkeiten Abtreibungen vornehmen zu lassen, sprechen die Zahlen eine andere Sprache. Im Jahre 2022 stieg die Zahl der Abtreibungen um 9,9% im Vergleich zum Vorjahr auf über 104 000 mit steigender Tendenz im Jahre 2023.

    Heute veröffentlichte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung eine weitere erschreckende Entwicklung.
    Die Geburtenrate in Deutschland fiel von 1,57 Kindern pro Jahr in 2021 auf rund 1,36 Ende 2023 und damit auf ein Niveau, das so niedrig ist wie seit über zehn Jahren nicht mehr.

    Schon 2022 gingen mit 738.819 Geburten die Zahlen zum Vorjahr um 7,1% zurück, doch wurden bis November 2023 nur 631.000 Kinder geboren, was 7,5% weniger sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
    Dazu kommt, dass der Deutsche Hebammenverband Alarm schlägt. Gab es 1991 noch 1186 Kliniken, in denen Geburten möglich waren, waren es im Jahre 2018 nur noch 655. Seit 2015 sind allein 116 Einrichtungen geschlossen worden, oder stehen kurz vor der Schließung. Schwangere Frauen müssen vor der Niederkunft immer weitere Wege zurücklegen. Das stellt eine Gefährdung für Mutter und Kind dar.

    Statt über angeblich fehlende Abtreibungseinrichtungen zu klagen, sollte die Regierungskoalition in Berlin sich über diese beängstigenden Entwicklungen Gedanken machen.

    Die CDL fordert deshalb unsere Bundesregierung auf, endlich die ideologischen Scheuklappen niederzulegen, die Realität wahrzunehmen und eine vernünftige, lebensbejahende und familienfreundliche Politik zu gestalten. In Zeiten von Fachkräftemangel und einer immer älter werdenden Bevölkerung bekommt der Begriff Nachhaltigkeit, den die Ampel so gerne gebraucht, eine ganz andere Bedeutung. Die Zukunft sichern kann man nur, wenn man Eltern ein Leben mit Kindern ermöglicht und sie in allen Bereichen unterstützt und fördert.“

    Christdemokraten für das Leben e.V.

  • Demokratische Grundrechte dürfen nicht zugunsten einer Ideologie eingeschränkt werden!

    Mit Sorge haben wir den Kabinettsbeschluss zur Einschränkung des Versammlungsrechtes vor Arztpraxen und Beratungsstellen zur Kenntnis genommen. Die als „Gehsteigbelästigung“ bezeichneten Aktionen des stillen Betens und der Angebote von Beratung und Hilfe durch Menschen, die das Leid einer vorgeburtliche Kindstötung sehen, müssen erlaubt bleiben.

    Nach Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen ist das ein weiterer Schritt auf dem Weg zur völligen Aufhebung des Schutzes des ungeborenen Lebens.

    Dieser Kabinettsbeschluss richtet sich nicht nur gegen das wichtigste Grundrecht, das Recht auf Leben (das Unrecht der vorgeburtlichen Kindstötung soll nicht im öffentlichen Raum benannt werden dürfen) sondern auch die demokratischen Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Es darf nicht hingenommen werden, dass die Regierung Meinungen, die Ihrer Ideologie nicht entsprechen, aus der Öffentlichkeit verbannen will. Das erinnert im Ansatz an die Situation, die wir in Sachsen vor 35 Jahren hatten. Demokratie und Meinungsfreiheit heißt eben auch, dass man Meinungen ertragen muss, die man nicht teilt!