Kategorie: Lebensschutz

  • Fest der unschuldigen Kinder: „kein Kind ist ein Irrtum!“

    Kindermord zu Bethlehem

    Bethlehemitischer Kindermord Lukas Cranach d.Ä. um 1515 (Ausschnitt)

    Der Evangelist Matthäus berichtet, dass König Herodes aus Angst, seine Macht an einen gerade geborenen neuen König zu verlieren, alle Knaben in Bethlehem ermorden ließ. Das Fest der Unschuldigen Kinder erinnert daran, dass immer wieder aus Machtgier unschuldige und wehrlose Menschen geopfert werden, erinnert insbesondere an die Kinder, die weil sie stören könnten, im Mutterleib getötet werden.

    Abgeordnete von SPD und Grünen einschließlich des Bundeskanzlers, dem das Parlament das Vertrauen entzogen hat, wollen den derzeitigen Kompromiss, dass die Tötung eines ungeborenen Menschen eine Straftat ist, aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft wird, aufkündigen. Sie wollen die Legalisierung vorgeburtlicher Kindstötungen noch vor der Neuwahl im Bundestag durchpeitschen. Dieses Unrecht wird dann noch als Sternstunde des Parlaments gefeiert. Anstatt die Hilfen für Schwangere im Konflikt und für Familien auszubauen, soll das Beseitigen des „Problems Kind“ weiter erleichtert werden. Dabei wird mit Lügen argumentiert, z.B. dass Frauen nicht genügend Möglichkeiten hätten, ihr Kind töten zu lassen. 106218 Abtreibungen im Jahr 2023 sprechen eine andere Sprache. Es gibt 1104 Arztpraxen und Krankenhäuser, die vorgeburtliche Kindstötungen vornehmen. Dem stehen nur 606 Einrichtungen zu Geburtshilfe gegenüber. Müsste es nicht mehr Unterstützung für das Leben als für das Töten geben.

    Die katholische Kirche bekennt sich klar zur Würde und Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Das kommt besonders in der Enzyklika von Papst Johannes Paul II „Evangelium Vitae“ zum Ausdruck.

    In seinem Brief an die Familien betont Papst Johannes Paul II, dass ein Mensch von der Zeugung Person ist: „Wenn aus der ehelichen Vereinigung der beiden ein neuer Mensch entsteht, so bringt er ein besonderes Abbild Gottes, eine besondere Ähnlichkeit mit Gott selbst in die Welt: In die Biologie der Zeugung ist die Genealogie der Person eingeschrieben.“. Deshalb prangert er lebensfeindliche Gesetze an: Ein auch wegen seiner weithin von Gleichgültigkeit oder Zustimmung seitens der öffentlichen Meinung begleitetes nicht minder schwerwiegendes Phänomen ist das der Gesetzgebung, die das Recht auf Leben von der Zeugung an nicht achtet. Wie könnte man Gesetze moralisch akzeptieren, die es gestatten, das noch nicht geborene menschliche Wesen, das aber bereits im mütterlichen Schoß lebt, zu töten? Das Recht auf Leben wird zum ausschließlichen Vorrecht der Erwachsenen, die sich eben genau der Parlamente bedienen, um ihre Vorhaben in die Tat umzusetzen und die eigenen Interessen zu verfolgen. Das Recht auf Leben wird dem, der noch nicht geboren ist, verweigert, und so sterben auf Grund dieser gesetzgeberischen Dispositionen Millionen Menschenwesen auf der ganzen Welt.“

    Für derartige Gesetze gilt, was Pius XI in seiner Enzyklika „Mit brennender Sorge“ geschrieben hat: „Menschliche Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen, kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine äußere Machtentfaltung sanieren kann.“

    Am 4. Advent bekräftigte auch Papst Franziskus nochmals seine Wertschätzung für das Leben: „Das Jesuskind in der Krippe erinnert daran, dass Gott selbst Mensch geworden ist, um uns ganz nahe zu sein“, betonte der Papst. Er rief dazu auf, den Wert des Lebens von der Empfängnis an zu schützen – „kein Kind ist ein Irrtum!“, unterstrich er eindringlich – und schlug seinen Gästen ein paar Fragen zur Gewissenserforschung vor: „Lobe und segne ich ihn für jedes Kind, das geboren wird? Bin ich freundlich, wenn ich eine werdende Mutter treffe? Bewahre und verteidige ich den heiligen Wert des Lebens der Kleinen von ihrer Empfängnis im Mutterleib an?“

    Die Feinde des Lebens werden auch im kommenden Jahr ihre nihilistische und menschenfeindliche Agenda weiter mit Aggressivität verfolgen.

    Deshalb ist es wichtig, immer wieder auf dieses Unrecht hinzuweisen und auch die Ungeborenen in der Gesellschaft sichtbar zu machen. Es wäre gut, wenn die Kirchen und auch die C-Parteien hier deutlicher wahrnehmbar wären.

    Jeder kann entsprechende Initiativen z.B. ALFA oder 1000+ (Hilfe statt Abtreibung) unterstützen oder z.B. beim Marsch für das Leben mithelfen, den Wert des Lebens in allen seinen Phasen in der Öffentlichkeit bewusst zu machen. Nicht zuletzt dürfen wir dieses Anliegen auch im Gebet vor unseren Herrn tragen. Konkrete Gebetsanliegen findet man z.B. hier.

  • CdL begrüßt das Wahlprogramm der Union

    Die Christdemokraten für das Leben (CdL) begrüßen, dass im Wahlprogramm der Union auch ein Politwechsel im Lebensschutz gefordert wird.

    Konkret heißt es auf Seite 62 „Paragraf 218 bleibt. Die geltende Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch bildet einen mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss ab, der das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Kindes berücksichtigt. Zu dieser Rechtslage stehen wir.“

    Das unterstützen wir als Katholischer Arbeitskreis, nicht zuletzt, weil es in der letzten Zeit immer wieder Vorstöße von linken Politikern gab, den ungeborenen Menschen Würde und Lebensrecht abzusprechen.

    Hier die Pressemitteilung der CdL im Wortlaut

    Nordwalde/Münster, 17.12.2024

    Notwendiger Politikwechsel auch im Lebensschutz

    Zur Veröffentlichung des CDU-Wahlprogramms nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), wie folgt, Stellung:

    „Das Unions-Wahlprogramm setzt die in den aktuellen Grundsatzprogrammen von CDU und CSU niedergelegten Ausrichtungen zum Lebensschutz in konkrete politische Vorhaben um und bietet so eine gute Orientierung für Wählerinnen und Wähler bei der bevorstehenden Bundestagswahl.

    Das Bekenntnis zur geltenden Rechtslage bei der Abtreibung dürfte nun auch die Spekulationen der letzten Wochen beenden, Kanzlerkandidat Friedrich Merz und die CDU seien angeblich bereit, doch noch über eine Freigabe der Abtreibung zu verhandeln. Eine weitere Verschlechterung des Lebensschutzes wird es mit der CDU nicht geben. Damit dürfte auch klargesellt sein, dass die Unionsfraktion der von SPD und Grünen auf den letzten Metern im Bundestag noch angestrebten Legalisierung der Abtreibung nicht zustimmen wird.

    Weitere wesentliche Bausteine für den Schutz des Lebens sind auch die Aussagen zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Gerade in der Phase schwerster Erkrankung und auch am Ende des Lebens darf sich kein Mensch in unserer Gesellschaft alleingelassen fühlen, sondern braucht vielmehr die Gewissheit, gerade dann gut begleitet und versorgt zu sein. Eine umfassende medizinische Versorgung, die Schmerzen lindert und Ängste nimmt, sowie die Unterstützung der betroffenen Familien tragen auch zu einer wirksamen Präventionsstrategie von Suiziden in dieser Lebensphase bei.

    Besonders erfreulich ist es, dass die CDU ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz auf den Weg bringen will. Der erst vor wenigen Tagen mit erheblicher Verspätung vorgelegte Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers Lauterbach (SPD)  bleibt in nahezu allen Punkten hinter dem Beschluss des Bundestages vom Sommer 2023 zurück. Er bürokratisiert die Prävention, statt konkrete und niedrigschwellige Hilfen für Menschen in psychischen Krisensituationen zu ermöglichen. Im Wahlprogramm der Union hingegen werden die zunehmenden psychischen Belastungen junger Menschen sowie die Last der Einsamkeit auch Älterer adressiert. Dies zeigt, dass der Präventionsgedanke von CDU und CSU umfassen verstanden und dann auch entsprechend umgesetzt werden wird.

    Mit SPD-Kanzler Olaf Scholz scheidet der Bundeskanzler aus dem Amt, dessen Regierung aus SPD, Grünen und FDP so deutlich gegen den Lebensschutz in Deutschland stand wie keine zuvor in der 75jährigen Geschichte unserer Republik. Mit dem heute vorgelegten Wahlprogramm von CDU und CSU wird auch hier der dringend notwendigen Politikwechsel eingeleitet.“

    Christdemokraten für das Leben e.V.

    – Bundesgeschäftsstelle –

    Kantstr. 18

    48356 Nordwalde b. Münster

    Tel.: 0 25 73 – 97 99 391

    Fax: 0 25 73 – 97 99 392

    E-Mail: info@cdl-online.de

  • Niemand muss weg müssen, Jeder darf leben!

    Der Lebensschutz verblasst hinter all den vermeintlichen Alltagsproblemen in unserer selbstgemachten rasanten Zeit. Die Freude der Schwangerschaft, dem Mutter und Vater sein, als Großeltern begleitend zu wirken, das gesegnet sein im Bund mit Gott aber auch die Traurigkeit Menschen die vertraut waren heim gehen zu lassen. ist Bestandteil des Lebens in unserer Vorstellung. Die Bewahrung der Schöpfung, der Lebensschutz von der Befruchtung bis zum Tod gehört an oberste Stelle für jeden persönlich aber auch in Gesellschaft, Politik und Kirche. Wir werden uns im Gespräch mit dem evangelischen und dem katholischen Bischof hier in Sachsen auf den Weg machen dieses Thema wieder mit seiner Emotionalität hervorzuheben.

    Ist Leben noch gewollt? Sind die Mütter gut geschützt auch die die ihr Kind verloren haben? Dürfen Kinder noch Kinder sein? Kranke oder Alte könnten, wenn man beispielsweise auf eine Zukunft mit dem assistierten Suizid setzt, bald keine Gesellschaftsbelastung mehr sein. Wenn sich ein Leben nicht mehr rechnet… . Setzen Sie sich mit uns für das Leben ein. – Niemand muss weg müssen.

    Mathias Kretschmer Landesvorsitzender Katholischer Arbeitskreis in der CDU Sachsen

    „Niemand muss weg müssen“ – Lebensschutz von der Befruchtung bis zum Tod

    Für mich als Katholik ist es ein Selbstverständnis dem Lebensschutz zu dienen. Die Wehrlosesten brauchen den Schutz der Gesellschaft. Die Lehre Jesu gibt mir hier Richtung, Halt, Hoffnung und Zuversicht. Für manche in der Gesellschaft ist es vielleicht schwer zu verstehen, bei all ihren schwierigen Lebensumständen, dennoch geliebt zu werden. Nicht vergessen und ohne Hilfe zu sein.

    Gesellschaftspolitisch muss sich auch hier die CDU stärker bewegen. Die Richtung ist schon eingeschlagen. Familien müssen deutlich gestärkt, Schwangere begleitet und Mütter geschützt werden – auch wenn sie ihr Kind verloren haben, Es dürfen keine Veränderungen mehr im Grundgesetz stattfinden. Die Väter des Grundgesetzes wussten, warum sie dies so schrieben. Sie waren zukunftsorientiert.

    Ich appelliere an die jeweilige Bundesregierung die Inhalte der Palliativmedizin in Deutschland deutlicher darzustellen. Wir haben diesen hervorragenden Weg in unserem Land eingeschlagen und es gelingt kaum dieses Tun in diesem medizinischen Sinne durchzuführen und den Menschen vernünftig zu erklären. Einsamkeit und Ängste zu reduzieren. Das Tabu von Verlusten und dem Sterben zu nehmen. Dies alles gehört mit der Liebe zum Nächsten für mich zusammen.

    Die Ideologen und die Egoisten werden nie den Sinn begreifen, dass jedes Leben wertvoll ist.

    Ich werde mich stets für den Lebensschutz, der ja auch Teil von der Bewahrung der Schöpfung ist, bekennen und einsetzen.

    Silke Ottow, Bezirksabgeordnete der Bezirksversammlung Hamburg-Harburg und Mitglied im Kirchenvorstand der Katholischen Pfarrei St. Maximilian Kolbe Harburg 

    Kinder sind Gottes Geschenke

    Vor 29 Jahren und vor 25 Jahren erblickten meine Töchter das Licht der Welt. Damals waren es kleine Wunder für mich. Die kleinen Händchen und Füßchen. Die kleinen strahlenden Augen. Kleine Wunder. Heute sind sie erwachsen und eine eigene Familie gegründet. Meine ältere Tochter schenkte zwei kleinen Wundern das Leben, meinen Enkeltöchtern. Sie dürfen leben und die Welt entdecken. Diese kleinen Wunder werden nicht gefragt, ob sie leben möchten, sie verlassen sich auf uns. Haben wir das Recht, dieses Vertrauen zu missbrauchen? Nein. Kinder sind Gottes Geschenke und haben ein Recht auf Leben.

    Bertram Lenke Grundschulehrer und Theologe, Initiator der Petition 170846 „Keine Streichung oder Änderung von § 218 Strafgesetzbuch (Schwangerschaftsabbruch) vom 20.07.2024“

    Abtreibungen sind ein großes Unrecht, ein Unrecht an den Allerschwächsten.

    Immer wieder, wenn ich über das Thema Abtreibung nachdenke, bin ich von neuem fassungslos darüber, dass in unserem Land tatsächlich Kinder getötet werden. Wie konnte sich in unserer Gesellschaft die Idee breit machen, dass ungeborene Kinder weniger wert sein sollen als geborene? Dass ein Entwicklungsstand darüber entscheidet, ob einem die volle Menschenwürde und das volle Lebensrecht zusteht oder nicht? Ja, dass es sogar als fortschrittlich gelten soll, wenn Abtreibungen möglichst frei vorgenommen werden können?

    Abtreibungen sind alles andere als fortschrittlich. Sie sind ein großer humaner Rückschritt, ein Rückschritt hin zur impliziten Einteilung in Menschen erster und zweiter Klasse aufgrund irgendwelcher Merkmale – in diesem Fall der Merkmale: Entwicklungsstand und körperliche Abhängigkeit von der Mutter.

    Es ist eine wichtige Aufgabe, solchen Auffassungen immer wieder entgegenzuhalten, dass unser Grundgesetz eine solche Einteilung von Menschen gerade nicht möchte und darum auch dem ungeborenen Kind Menschenwürde zuspricht (so ausdrücklich das Bundesverfassungsgericht 1993).

    Abtreibungen sind ein großes Unrecht, ein Unrecht an den Allerschwächsten.

    Dr. Holger Rautschek, Dipl. Chemiker, KA Mitglied

  • Petition zum Schutz des Lebens mitzeichnen!

    Der Schutz des Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ist ein wichtiges Anliegen. Obwohl in Deutschland jedes Jahr über 100000 Kinder vor ihrer Geburt im Mutterleib getötet werden, wollen Feinde des Lebens die vorgeburtliche Kindstötung weiter erleichtern, indem der (nur bedingt wirksame) Schutz durch das Strafrecht völlig aufgehoben wird. Papst Franziskus hat immer wieder auf das Unrecht der Abtreibung hingewiesen, zuletzt auf dem Rückflug nach seinem Besuch in Belgien.

    Der Theologe Bertram Lenke hat eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gestartet, die noch bis 16.10.2024 unterstützt werden kann und auch sollte.

    Link zur Petition:

    Text der Petition 170846

    Mit der Petition wird gefordert, dass § 218 des Strafgesetzbuches nicht zugunsten eines liberaleren Abtreibungsrechts gestrichen oder verändert wird, wie es Teile der Ampelkoalition fordern. Abtreibungen dürfen zu keinem Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant werden.

    Begründung

    Obwohl eine Abtreibung in den meisten Fällen keine Strafverfolgung nach sich zieht (siehe Regelung durch § 218a), hat das grundsätzliche Verbot von Abtreibungen und deren strafrechtliche Relevanz zwei wichtige Schutzfunktionen:

    1. § 218 sowie die Maßstäbe für die verpflichtende Beratung gemäß § 219 erhalten das Bewusstsein für die Menschenwürde des ungeborenen Kindes.
    § 218 fixiert gesetzlich, dass Abtreibungen Unrecht sind. Wenn jedoch per Gesetz geregelt werden würde, dass die Tötung ungeborener Menschen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft strafrechtlich irrelevant ist, werden Ungeborene gegenüber anderen Menschen herabgesetzt. Dies würde das Bewusstsein für die Würde und das Lebensrecht von Kindern im Mutterleib in der Gesellschaft mindern. Dieses Bewusstsein ist jedoch entscheidend, um ungeborenes Leben zu schützen. Es führt dazu, dass Menschen Abtreibungen als schwerwiegende ethische Entscheidung betrachten und nicht bloß als medizinische Prozedur.
    Zu einer kinderfreundlichen Politik muss immer das allgemein verankerte Bewusstsein hinzukommen, dass ungeborene Kinder Menschen mit unantastbarer Würde und Rechten sind. Dem dient der § 218. Wenn die Gesellschaft den Wert und die Würde des ungeborenen Lebens erkennt und achtet, entsteht eine Kultur des Lebensschutzes, in der Abtreibungen seltener in Betracht gezogen und Alternativen stärker gefördert werden.

    2. § 218 schützt Schwangere unter Druck

    Mitunter werden Frauen auch zur Abtreibung gedrängt. Ihr Umfeld versucht den Blick hin zur Abtreibung zu verengen, macht vielleicht Zeitdruck, die Abtreibung schnell durchführen zu lassen etc. In dieser Situation könnte eine Frau unter Rechtfertigungsdruck kommen, wenn sie sich zunächst objektiv beraten lassen möchte. Die durch den § 218a geregelte Verpflichtung zur Beratung, um eine Abtreibung überhaupt durchführen lassen zu können, kann diesen Rechtfertigungsdruck von den Frauen nehmen. Sie werden, ob ihr Umfeld es will oder nicht, objektiv, umfassend und dem Lebensschutz dienend beraten (siehe dazu die Maßstäbe § 219). Dies kann der Frau in einer Drucksituation mitunter überhaupt erst ermöglichen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

    Auch die durch § 218a verpflichtende mindestens dreitägige Bedenkzeit vor der Abtreibung gibt der Mutter eine „Atempause“, die ihr Umfeld nicht ignorieren kann. Diese Zeit ermöglicht es der Frau, alle Optionen und Konsequenzen in Ruhe zu überdenken und eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen.

    Nie soll das Kind in unserer Gesellschaft als Problem betrachtet werden, sondern es müssen die Probleme gelöst werden, die dem Leben des Kindes entgegenstehen. Es darf keine Einteilung in Menschen erster und zweiter Klasse geben, z.B. aufgrund von Entwicklungsmerkmalen. Alle Menschen haben zu jedem Zeitpunkt ihrer Existenz volles Lebensrecht und unantastbare Würde.

    Der § 218 StGB muss bleiben!

  • „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen“ (Jer 1,5) – Eindrücke vom 20. Marsch für das Leben am 21.09.2024 2024 in Berlin

    Wir lieben das Leben

    Leider hat sich die Situation des Lebensschutzes im vergangenen Jahr nicht verbessert. Die Zahl der vorgeburtlichen Kindstötungen steigt seit der Abschaffung des §219a StGB im Jahr 2022 (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) wieder an. Es wurden Bannmeilen vor Abtreibungs- und Beratungseinrichtungen gesetzlich verankert. Friedliche Gebete werden damit als Gehsteigbelästigung diffamiert. Eine Kommission der Bundesregierung relativiert das Lebensrecht der ungeborenen Kinder. Linksextremisten und Grüne machen mit der Kampagne „Abtreibung legalisieren – jetzt!“ mobil, um die Regierung zu bewegen den §218 noch in dieser Legislaturperiode abzuschaffen. Der assistierte Suizid also die aktive Sterbehilfe wir immer mehr salonfähig.

    Deshalb war es wichtig auch in diesem Jahr für die Menschenwürde und das Recht auf Leben von der Zeugung bis zum natürlichen Tod zu demonstrieren.

    Das Grußwort des Apostolischen Nuntius Erzbischof Nikola Eterović trägt die Überschrift: „Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen“ (Jer 1,5). Er betont: „Jeder einzelne von uns ist nach Worten von Papst Benedikt XVI. „Frucht eines Gedankens Gottes. Jeder ist gewollt, jeder ist geliebt, jeder ist gebraucht“ (Predig zur Amtseinführung, Petersplatz, 24. April 2005). Diesen Gedanken greift der Heilige Vater Franziskus, den ich in der Bundesrepublik Deutschland vertrete, in seiner Enzyklika Laudato si‘ – Über die Sorge um das gemeinsame Haus vom 24. Mai 2015 auf und schreibt: „Die Bibel lehrt, dass jeder Mensch aus Liebe erschaffen wurde, als Abbild Gottes und ihm ähnlich (vgl. Gen 1,26). Diese Aussage macht uns die unermessliche Würde jedes Menschen deutlich; er ist nicht bloß etwas, sondern jemand“ (a.a.O., Nr. 65). … Im Namen des Bischofs von Rom und Hirten der Universalkirche grüße ich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim 20. Marsch für das Leben, der zugleich in Berlin und in Köln stattfindet, und danke für das unermüdliche Engagement so vieler gerade für jene, die noch keine Stimme haben oder keine Stimme mehr erheben können, weil sie zu schwach geworden sind.“

    Angesichts dieser klaren Worte ist es schwer verständlich, dass sich manche katholischen Organisationen und auch Bischöfe schwertun, dieses Engagement zu unterstützen.

    Reisesegen von Weihbischof Dr. Matthias Heinrich aus Berlin

    Wie in den vergangenen Jahren versuchten offensichtliche Linksextremisten die Demonstration und auch die Kundgebung laut zu stören, in dem sie die immer gleichen Parolen den Teilnehmern entgegenschrien. Dank des umsichtigen Einsatzes der Polizei konnte der kurze Marsch durch Berlin ohne Blockaden stattfinden.

    Der Benediktimpuls vom 21. September passt zu dieser Situation: „Heute wie gestern erfordert das Leben des Christen den Mut, gegen den Strom zu schwimmen, wie Jesus zu lieben, der bis zum Opfer seiner selbst am Kreuz gegangen ist.“ Aus: Predigt vom 23. September 2007

  • Die Schwächsten sichtbar machen

    Die Schwächsten sichtbar machen – Pressemitteilung der Christdemokraten für das Leben (CDL) Sachsen und des Katholischen Arbeitskreises (KA) in der Sächsischen Union zum Marsch für das Leben 2024

    Der „Marsch für das Leben“ am 21. September in Berlin und Köln ist ein guter Anlass, sich die Situation der Schwächsten in unsere Gesellschaft bewusst zu machen. Das Lebensrecht von ungeborenen Kindern und Menschen am Lebensende wird immer mehr in Frage gestellt. Die Ampel-Regierung will z.B. vorgeburtliche Kindstötungen weiter erleichtern, indem der § 218 StGB gestrichen werden soll. Die Legalisierung aktiver Sterbehilfe wird ebenfalls propagiert. Die Tötung eines Menschen darf nicht die Lösung eines Konfliktes sein. Schwangere in Not brauchen Hilfe und Unterstützung, Sterbende brauchen Zuwendung und eine gute medizinische Versorgung. Wir brauchen eine Kultur des Lebens und nicht des Todes!

    Deshalb laden wir alle ein, am 21. September in Köln oder Berlin ein starkes Zeichen für das Leben zu setzen!

    13.09.2024

  • Pressemitteilung des Katholischen Arbeitskreises (KA) in der Sächsischen Union zu den Empfehlungen der von der Ampelregierung eingesetzten interdisziplinären „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“

    „Die Absicht der von den Ampelparteien eingesetzten Kommission, Menschen die volle Menschenwürde abzuerkennen, ist nicht akzeptabel.“ betont der Vorsitzende des Katholischen Arbeitskreises in der Sächsischen Union Mathias Kretschmer. Die Kommission hat das geliefert, was Grüne, SPD und FDP bestellt haben, eine Ausrede, warum man Menschen vor der Geburt töten darf.


    Die jüngste Erklärung des Vatikans „Dignitas infinita“ über die menschliche Würde betont die Absolutheit der menschlichen Würde unabhängig von allen Umständen. Eine von den Umständen abhängige Abstufung der Würde und daraus folgende Aberkennung des Lebensrechtes ist damit und auch mit Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht vereinbar.

    Wir begrüßen die Stellungnahme des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 23.4.2024 mit der Forderung den Empfehlungen der Kommission nicht Folge zu leisten und dass Unionsabgeordnete im andern Fall das Verfassungsgericht anrufen wollen. Es muss jedoch daran erinnert werden, dass bereits die derzeitige Rechtslage ein Kompromiss ist, der über 100000 vorgeburtliche Kindstötungen im Jahr ermöglicht. Der Einsatz für den Schutz des Lebens ist und bleibt eine wichtige Aufgabe. Dazu gehört eine klare Demaskierung der politischen Kräfte, die glauben, die Menschenwürde zuteilen zu können.

    24.04.2024