Kategorie: Katholische Soziallehre

  • Papst Leo XIV. beklagt die Verwendung öffentlicher Mittel für die Vernichtung von Leben

    Papst Leo XIV. beklagt die Verwendung öffentlicher Mittel für die Vernichtung von Leben

    In seiner Neujahrsansprache vor dem diplomatischen Korps betonte Papst Leo XIV. dass das Leben ein „unschätzbares Geschenk“ ist und dass der Schutz eines jeden ungeborenen Lebens ein vorrangiges Ziel sein muss.

    Im Gegensatz dazu steht der Beschluss des Europäische Parlaments die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) My Voice My Choice zu unterstützen und auf Steuerzahlerkosten einen Abtreibungstourismus ermöglichen und so den Lebensschutz in den Mitgliedstaaten umgehen.

    Dazu sagte Papst Leo XIV unmissverständlich: „In diesem Sinne äußert der Heilige Stuhl tiefe Besorgnis über Projekte zur Finanzierung der grenzüberschreitenden Mobilität zwecks Zugangs zum sogenannten „Recht auf sichere Abtreibung” und hält es für beklagenswert, dass öffentliche Mittel für die Vernichtung von Leben verwendet werden, statt in die Unterstützung von Müttern und Familien investiert zu werden.“

  • Beurteilung der Wahlprogramme zur Europawahl am 09.06.2024

    Beurteilung ausgewählter Aspekte der Wahlprogramme zur Europawahl am 09.06.2024 der Parteien (im Kontext zu den Grundsatzprogrammen), die im Wettbewerb mit der Union stehen und im Bundestag als Fraktion oder Gruppe vertreten sind (in alphabetischer Reihenfolge).

    Dabei wird u.a. die katholische Soziallehre z.B. das Subsidiaritätsprinzip und insbesondere die jüngste Erklärung des DIKASTERIUM FÜR DIE GLAUBENSLEHRE „Dignitas infinita über die menschliche Würde“ vom 25.03.2024 als Maßstab herangezogen. Diese betont z.B. „Die Kirche hört nicht auf, daran zu erinnern, dass „die Würde eines jeden Menschen einen intrinsischen Charakter hat und sie gilt von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod.“.

    In unserem Land ist die Menschenwürde insbesondere durch vorgeburtliche Kindstötung, Leihmutterschaft, die den Menschen zur Ware macht, und aktive Sterbehilfe bedroht.


    AfD

    Unser Mitglied Dr. Johannes Hintzen hat sich das Europawahlprogramm der AfD im Zusammenhang der Gesamterscheinung der Partei angesehen

    BSW:

    Das Programm der BSW umfasst nur 20 Seiten. Es kritisiert die derzeitige EU-Politik und unterbreitet Vorschläge für Reformen. Dabei wird eine Stärkung der nationalen Staaten im Vergleich zu EU gefordert, z.B.: „Die EU-Struktur- und Regionalfonds können nationale Strukturpolitik nicht ersetzen und die vielfach durch die Kürzungspolitik entstandenen Löcher nicht stopfen. Daher müssen die nationalen Förderprogramme hochgefahren werden.“ Das würde die Subsidiarität stärken, ist also zu begrüßen. An andere Stelle wird das noch mal betont: „Subsidiarität statt EU-Zentralismus: Was lokal, regional oder nationalstaatlich besser und demokratischer regelbar ist, darf nicht der Regelungswut der EU-Technokratie überlassen werden.“

    BSW will die europäische Schuldenbremse aufweichen, Banken stärker regulieren und Unternehmen stärker besteuern. Das bedeutet, auf Kosten der kommenden Generationen zu leben und ist nicht nachhaltig.

    Europa soll sich insbesondere bei der Digitalisierung von den USA emanzipieren. 

    BSW will auch ein striktere Migrationspolitik, z.B. „Die Asyl- und Prüfverfahren zum Schutzstatus sollten daher an den EU-Außengrenzen oder in Drittländern erfolgen.“

    Ethische Fragen wie z.B. des Schutzes des ungeborenen Lebens, oder der Sterbehilfe werden im Programm des BSW nicht behandelt. Es wird aber davon auszugehen sein, dass die Ansichten der Kandidaten den Standpunkten der Linkspartei, aus der das BSW hervorgegangen ist, sehr ähnlich sein und deren Anträgen z.B. zu europaweiten Legalisierung von vorgeburtlichen Kindstötungen unterstützen werden. Siehe Ausführungen zur Linkspartei.

    Bündnis 90/Die Grünen

    Das Europawahlprogramm der Grünen ist mit 114 Seiten das detaillierteste und will das Leben der Menschen umfassend regeln und gängeln. Als Begründung dient die sogenannte „Klimakrise“ als zentrales Thema und den „Klimazielen“ sollen sich alle Lebensbereiche unterordnen.

    Die Grünen lehnen das Lebensrecht ungeborener Menschen und damit ihre Menschenwürde ab:

    „Reproduktive Rechte, besonders das Recht auf Schwangerschaftsabbruch, sind Menschenrechte und müssen für alle und in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten.“

    „Die Initiative, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in der EU-Grundrechtecharta zu verankern, unterstützen wir.“ (S. 91)

    Das resultiert aus dem Grundsatzprogramm, Punkt 199: „Dieses Recht zu realisieren ist Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung. Zu ihr zählen auch selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetzbuch verloren haben und deren Kosten grundsätzlich übernommen werden müssen.“

    Die finanzielle Ausstattung der EU soll z.B. durch gemeinsame Anleihen verbessert werden, die Banken- und Kapitalmarktunion soll vollendet werden. Das bedeutet mehr Zentralisierung und weniger Subsidiarität.

    Die trotz zahlreicher Warnungen von Fachleuten durchgesetzte Legalisierung von Cannabis soll europaweit, umgesetzt werden. Auch das bedeutet weniger Subsidiarität.

    Die Linke:

    Auch die Linke lehnt das Lebensrecht ungeborener Menschen und damit ihre Menschenwürde ab und möchte, dass Europa in die Zuständigkeiten der Mitgliedsländer eingreift, was ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip ist:

    „Reproduktive Rechte in ganz Europa stärken. Abschaffung aller Einschränkungen des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in den Strafgesetzbüchern der EU-Mitgliedsländer.

    Finanzielle Unterstützung von Bündnissen für sexuelle und körperliche Selbstbestimmung sowie von Medizinstudierenden und Ärzt*innen, die sich für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs einsetzen.“

    „Sicherer und kostenloser Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen überall in Europa.“ (S.82). Das wird auch vom Grundsatzprogramm gestützt: „Wir setzen uns für ein selbstbestimmtes solidarisches Leben und für die Streichung des Schwangerschaftsabbruches als Straftatbestand (§ 218) aus dem Strafgesetzbuch ein.“ (S. 51)

    Ein ganzer Absatz ist der „Queer“-Politik gewidmet, wobei eine Reform des Abstammungsrechtes z.B. die Stiefkindadoption ersetzen soll.

    Das EU-Wahlprogramm der Linken umfasst 96 Seiten. Es setzt auf mehr Staat, sozialistische Umverteilung, weniger Arbeit und höhere Löhne z.B.: „Eine 4-Tage-Woche ist genug: kurze Vollzeit für alle bei vollem Lohn- und notwendigem Personalausgleich.“. Insgesamt werden weitgehende Eingriffe in das Wirtschaftsleben gefordert einschließlich eine höheren Verschuldungsmöglichkeit der Staaten und höhere Unternehmenssteuern. Viele planwirtschaftliche Maßnahmen werden mit dem Klimawandel begründet.

    Die Linke plädiert für eine Verdopplung des EU-Haushaltes, die Möglichkeit, dass die EU selbst Schulden aufnimmt und die direkte Finanzierung der EU und der Mitgliedsstaaten durch die Europäische Zentralbank. Die Linke will also mehr zentrale Macht und weniger subsidiäre Möglichkeiten.

    FDP:

    Die FDP fordert die Gewährung reproduktiver Rechte, ohne das Lebensrecht ungeborener Menschen zu berücksichtigen:

    „Wir fordern, dass das Recht auf die gesundheitliche Versorgung mit einem sicheren Schwangerschaftsabbruch in Europa gewährleistet werden muss und dass die reproduktiven Rechte in allen Mitgliedstaaten geachtet werden müssen.“ (S. 12)

    Die FDP möchte die Leihmutterschaft („Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt in erster Linie die Würde des Kindes.“ Dignitas infinita 49) ausweiten und mittelbar in allen Mitgliedsländern legalisieren:

    „Reproduktive Rechte wie Eizellspende und altruistische Leihmutterschaft müssen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig in Anspruch genommen wurden, in anderen EU-Staaten geachtet werden und dürfen für ihre Staatsbürger nicht unter Strafe gestellt werden.“ (S. 11).

    In dem 21-seitigen Programm wird mehr Marktwirtschaft mehr Freihandel und mehr Subsidiarität gefordert: „Europa muss einfacher werden. Dazu zählt für uns auch die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.“

    Die Legalisierung von Cannabis soll den Mitgliedsländern ermöglicht werden.

    SPD:

    Die SPD lehnt das Lebensrecht ungeborener Menschen und damit ihre Menschenwürde ab:

    „Wir fordern eine EU-Charta der Frauenrechte. Wir brauchen einen Katalog zu schützender Grundrechte, absoluter Mindeststandards, wie z. B. den universellen Zugang zu Verhütung, sexueller und reproduktiver Gesundheit, und Rechte, einschließlich reproduktiver Selbstbestimmung sowie sicherer und legaler Schwangerschaftsabbrüche sowie Sexual- und Beziehungserziehung. Auch streben wir an, dass es langfristig kostenlosen, niedrigschwelligen Zugang zu Abtreibungsmittel wie der „Pille Danach“ gibt. Auch sichere Schwangerschaftsabbrüche sollten in der EU möglichst allen Menschen kostenlos zu Verfügung stehen, um reproduktive Selbstbestimmung und Gesundheit sicherstellen zu können. Ziel muss sein: Rechte zu schützen, auszubauen und festzuschreiben. Das Recht auf sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch soll zudem auch in der EU-Grundrechtecharta verankert werden.“ (S. 35)

    Das Programm ist mit 39 Seiten weniger umfangreich als das der Grünen sieht aber die Zukunft auch in der Klimaneutralität, wenn auch nicht in der totalen Detailliertheit wie im Programm der Grünen.

    Wie bei den Grünen soll Cannabis europaweit legalisiert werden.

  • Katholische Soziallehre und „Dignitas infinita“ als Entscheidungshilfe für die Europawahl

    „Die katholische Soziallehre und insbesondere die neueste Erklärung des Vatikans „Dignitas infinita“ ist eine gute Entscheidungshilfe für die Europawahl.“ meint Dr. Holger Rautschek, Pressesprecher des Katholischen Arbeitskreises in der Sächsischen Union. In diesem Sinne haben wir uns die Wahlprogramme der Parteien, die im Wettbewerb mit der Union stehen und im Bundestag als Fraktion oder Gruppe vertreten sind, angesehen, und an wenigen Beispielen durch die Brille der katholischen Soziallehre beurteilt und diese Beispiele auf unserer Homepage „ka-sachsen.de“ dokumentiert.


    „Dignitas infinita“ betont die Absolutheit der menschlichen Würde unabhängig von allen Umständen, das heißt ausdrücklich von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. Besonders kritisch sehen wir deshalb Forderungen, die Möglichkeit der Tötung ungeborener Menschen in der EU-Grundrechtscharta zu verankern, wie es Grüne und SPD fordern. Linke und FDP sehen das ähnlich, wenn auch kein „Grundrecht“ ausdrücklich gefordert wird.

    Die Pastoralkonstitution des II. Vatikanum „Gaudium et Spes“ betont die Verantwortung der Bürger: „Alle Staatsbürger aber sollen daran denken, von Recht und Pflicht der freien Wahl Gebrauch zu machen zur Förderung des Gemeinwohls.“

    24.05.2024

  • Ist die Kritik der CDU/CSU am geplanten Bürgergeld unchristlich?

    Mitte Oktober fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes für das Bürgergeld statt, das das derzeitige Harz IV ersetzen soll. Der Union wird vorgeworfen, mit ihren Bedenken unchristlich zu sein und verschiedene Gruppen gegeneinander auszuspielen.

    Was sind die Kritikpunkte?

    Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage wird eine 6-monatige Vertrauenszeit eingeführt, in der keine Sanktionen bei Verstößen gegen Absprachen vorgesehen sind. Auch danach wird erst nach Verletzung der Mitwirkungspflichte auf die möglichen Rechtsfolgen hingewiesen. Es darf bezweifelt werden, dass das zu besonderen Bemühungen, eine Arbeit zu finden motiviert.

    Was ebenfalls möglicherweise nicht dazu motiviert, den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden, sind die großzügigen Vermögensgrenzen, die nicht angetastet werden. In den ersten zwei Jahren (Karenzzeit) sind das z.B. für eine vier-köpfige Familie 150000€ (ob diese Grenze von erheblichen Vermögen überschritten ist, wird nicht überprüft, sondern der Auskunft der Antragsteller vertraut). Außerdem wird die Angemessenheit der Wohnverhältnisse in diese Zeit nicht überprüft aber dafür werden die vollen Kosten einschließlich Heizkosten übernommen.

    Was kann die katholische Soziallehre zur Klärung beitragen? Die Soziallehre sieht die Spannung zwischen der Person und dem Gemeinwohl im Verhältnis von Subsidiarität und Solidarität.

    Subsidiarität bedeutet z.B., dass das, was der Einzelne aus eigener Kraft leisten kann, nicht dem Staat zugewiesen wird. Solidarität ist nicht Mitleid, sondern Ausdruck, dass alle für alle verantwortlich sind, also Ausdruck der Beziehung zwischen Menschen. Die Frage ist, stimmt bei dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition die Balance von Subsidiarität und Solidarität?

    Entspricht es dem Wesen der Subsidiarität, wenn das eigene Vermögen geschont, und die Solidarität der Gemeinschaft beansprucht wird?

    Entspricht es dem Wesen der Subsidiarität, wenn die Mitwirkung der Leistungsbezieher erst mal egal ist?

    Entspricht es dem Wesen der Solidarität, wenn die Leistungsbezieher 6 Monate keine Pflichten haben, aber die, die mit ihren Steuern für das Bürgergeld sorgen, ihren Verpflichtungen nachkommen müssen?

    Entspricht es dem Wesen der Solidarität, wenn die Leistungsbezieher zwei Jahre ohne Prüfung der Angemessenheit in ggf. zu großen Wohnungen leben dürfen und auch noch die Heizkosten vollständig bezahlt bekommen, aber die, die mit ihren Steuern für das Bürgergeld sorgen, nicht wissen, wie sie mit den gestiegenen Energiepreisen zurechtkommen können?

    Man kann weitere Fragen stellen. Aber es ist deutlich, die Kritik am Entwurf der Ampel ist berechtigt und nicht unchristlich. Die Soziallehre der Kirche, kann wie angedeutet, Orientierung sein.

    Auszüge aus dem Gesetzesentwurf

    „§ 12 (1) Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind:

    ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person; die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt …

    Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung von angemessener Größe bestimmt ist …

    (3) Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt eine Karenzzeit von zwei Jahren ab Beginn des Mo-nats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.  …

    (4) Vermögen ist im Sinne von Absatz 3 Satz 2 erheblich, wenn es in der Summe 60 000 Euro für die leistungsberechtigte Person sowie 30 000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt; …. Es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt“

    „§ 15a

    Vertrauenszeit und Kooperationszeit

    (1) Mit der Erstellung eines Kooperationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit. Während der Vertrauenszeit überprüft die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. Während der Vertrauenszeit führt die Verletzung von Pflichten nach § 31 nicht zu Leistungsminderungen nach § 31a.“

    „§ 35

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung gilt eine Ka-renzzeit von zwei Jahren ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit werden abweichend von Satz 1 Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt;“

    Beispiele der katholischen Soziallehre

    „Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte deutlich bestätigt, daß unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben, die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von großen bewältigt werden können, so muß doch allzeit unverrückbar jener höchst  gewichtige sozialphilosophische Grundsatz festgehalten werden, andern nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“ Pius XI, Quadragesimo anno 79

    „Die Arbeit ist, wie gesagt, eine Pflicht, eine Verpflichtung des Menschen, und das im mehrfachen Sinne dieses Wortes. … Der Mensch schuldet die Arbeit auch seinen Mitmenschen, insbesondere seiner Familie, aber auch der Gesellschaft, der er angehört, … All das macht die moralische Verpflichtung zur Arbeit aus, im weiten Sinne jenes Wortes.“ Johannes Paul II Laborem exercens 16

    „Es fehlte jedoch nicht an Auswüchsen und Mißbräuchen, die besonders in jüngster Zeit harte Kritik am Wohlfahrtsstaat auslösten, der als »Fürsorgestaat« bezeichnet wurde. Funktionsstörungen und Mängel im Wohlfahrtsstaat rühren von einem unzutreffenden Verständnis der Aufgaben des Staates her. Auch auf diesem Gebiet muß das Subsidiaritätsprinzip gelten: Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen.

    Der Wohlfahrtsstaat, der direkt eingreift und die Gesellschaft ihrer Verantwortung beraubt, löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen der Staatsapparate aus, die mehr von bürokratischer Logik als von dem Bemühen beherrscht werden, den Empfängern zu dienen; Hand in Hand damit geht eine ungeheure Ausgabensteigerung.“ Johannes Paul II centesimuns annus 48

    „Wenn die gegenseitige Abhängigkeit in diesem Sinne anerkannt wird, ist die ihr entsprechende Antwort als moralisches und soziales Verhalten, als „Tugend“ also, die Solidarität Diese ist nicht ein Gefühl vagen Mitleids oder oberflächlicher Rührung wegen der Leiden so vieler Menschen nah oder fern. Im Gegenteil, sie ist die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das „Gemeinwohl“ einzusetzen, das heißt, für das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind.“ Johannes Paul II sollicitudo rei socialis 38

  • Der Schutz des Lebens ist eine große Herausforderung geworden

    Wie können und sollen sich Katholiken in die Politik einbringen? Welche Themen sind aus katholischer Sicht kritisch? Darüber diskutierten am Montagabend Vertreter des Katholischen Arbeitskreises in der Sächsischen Union mit Bischof Heinrich Timmerevers. Seit elf Jahren gibt es diesen Arbeitskreis in Sachsen und Thüringen und seit kurzem auch in Niedersachsen. Der sächsische Arbeitskreis ist im Landesvorstand und der Programmkommission vertreten.

    Es ist oft mühsam, sich einzubringen. Davon darf man sich nicht entmutigen lassen, meinte der Bischof: „Steter Tropfen höhlt den Stein“.  In Veranstaltungen will der Arbeitskreis die katholische Soziallehre den Menschen nahebringen. Die Unterstützung der Kirche mit Räumen und auch das Engagement Von Diakon Dr. Daniel Frank ist sehr hilfreich.

    Das drängendste Thema in unserer Zeit ist der Lebensschutz. Die Aufhebung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen ist wahrscheinlich nicht das Ende. Die Analyse der Wahlprogramme hat auch vor der Wahl erkennen lassen, was eine „Ampel“ plant. Ein Problem ist, dass das Problembewusstsein für das Lebensrecht des Kindes in der Gesellschaft zu wenig ausgeprägt ist. Wie kann man das verändern, ohne durch zu starke Polarisierung das Gegenteil zu erreichen? Aber auch für die Frauen, deren vermeintliches „Recht auf ihren Körper“ gefordert wird, ist es manchmal schwierig, nach der Tötung des eigenen Kindes weiterzuleben, wie Fälle in der Gerontopsychiatrie belegen. Die Würde und Gott Gewolltheit jedes Menschen von Anfang an ist essenziell in der kirchlichen Lehre und bereits in den Psalmen und bei den Kirchenvätern grundgelegt.

    Auch am anderen Ende des menschlichen Lebens sind Sorgen angebracht. Bei der Diskussion über die aktive Sterbehilfe besteht auch die Gefahr eines Dammbruchs. Der Bischof berichtete aus seinen Erfahrungen aus dem Münsterland. In deutschen Seniorenheimen nahe der holländischen Grenze leben auch viele ältere Menschen aus den Niederlanden, die sich dort „sicher“ fühlen. Es sollte so bleiben, dass die alten Menschen sich auch weiterhin in Deutschland in den Seniorenheimen sicher fühlen können

    Bischof Heinrich Timmerevers erklärt das älteste Bild des Heilgen Benno, das  nach seiner Heiligsprechung vor mehr als 500 Jahren gemalt wurde

    Herzlichen Dank Bischof Heinrich für Ihre Zeit und die wertvollen Impulse!