Kategorie: Aktuelles

  • Welche Bedeutung hat der 17. Juni 53 noch für uns? Stellungnahmen aus Partei und Kirche

    Welche Bedeutung hat der 17. Juni 53 noch für uns? Stellungnahmen aus Partei und Kirche

    Ines Saborowski, MdL, 1. Vizepräsidentin Sächsischer Landtag:

    „Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 in der ehemaligen DDR – ein Aufbegehren für freie Wahlen, Freiheit und die Wiedervereinigung Deutschlands – ist neben der friedlichen Revolution eines der prägendsten Ereignisse unserer jüngeren Geschichte.

    Der 17. Juni sollte uns immer wieder ins Bewusstsein rufen, dass Freiheit, Selbstbestimmung und Demokratie keine Selbstverständlichkeiten sind.

    Viele Menschen verloren an diesem Tag ihr Leben oder wurden inhaftiert, weil sie mutig und selbstlos für eine bessere, freiere Gesellschaft eintraten.

    Dieser Tag steht für den unbeugsamen Willen des Volkes nach Freiheit. Der 17. Juni ist Mahnung und Ermutigung zugleich: Er erinnert uns daran, dass es unsere Aufgabe ist, unsere demokratische Gesellschaft zu schützen, zu gestalten und zu stärken – und niemals zu vergessen, dass Ost- und Westdeutschland untrennbar zusammengehören.“

    Phillip Amthor MdB, Mitglied des Bundesvorstandes / Mitgliederbeauftragter der CDU Deutschlands:

    „Der 17. Juni 1953 ist ein Schicksalstag für die Geschichte der Freiheit in Deutschland. Rund eine Million mutige Bürgerinnen und Bürger erhoben sich an diesem Tag gegen das unterdrückerische SED-Regime und forderten Freiheit, Demokratie und die nationale Einheit Deutschlands. Ihr Protest wurde brutal niedergeschlagen, doch ihre Opfer waren nicht vergeblich: Als erste Helden der Einheiten trug ihr Mut maßgeblich zur Verwirklichung der Freiheit im Jahr 1989 bei. Bis heute – in einer Zeit, in der unsere Werte von Freiheit und Demokratie erneut unter Druck stehen – erinnert uns das historische Datum des 17. Juni 1953 daran, dass unsere Freiheit mutig und wehrhaft verteidigt werden muss. Als Mahnung und in Wertschätzung müssen und werden wir deshalb den mutigen Helden des 17. Juni 1953 allzeit ein würdiges Andenken bewahren. Ihr Mut inspiriert uns bis heute zu einem couragierten Eintreten für Freiheit und Gerechtigkeit“

    Christina Stumpp MdB stellvertretenden Generalsekretärin der CDU

    „Der Volksaufstand vom 17. Juni gehört zu den bedeutendsten, bedrückendsten und blutigsten Ereignissen in der deutschen Nachkriegsgeschichte. „Wir wollen freie Menschen sein“ – so lautete die Parole der Bauarbeiter auf der Stalinallee und anderswo in Ost-Berlin. Diesem Freiheitsruf folgten mehr als eine Million mutige Menschen überall in der DDR.

    Wir Christdemokraten halten die Erinnerung an den 17. Juni wach, so wie wir sie zu allen Zeiten wachgehalten haben. Erinnerung ist mehr als bloße Gedenken des Vergangenen. Ihr eingeschrieben ist die Verantwortung für unsere Gegenwart und unsere Zukunft. Für Christdemokraten heißt: Wo immer die Freiheit unterdrückt wird, wo immer Menschen die Unfreiheit droht, stehen wir in der Verantwortung und leisten unseren Beitrag. Überall.“

    Mario Czaja, MdB, 2023 Generalsekretär der CDU Deutschland

    „Am 17. Juni 1953 haben sich mutige Menschen in der DDR im Namen der Freiheit erhoben. Rund eine Million Menschen beteiligten sich an den Protesten gegen das SED-Regime.

    Wir Christdemokraten werden diese mutigen Menschen und die großen Opfer, die sie erbrachten, nie vergessen. Uns mahnt dieses historische Datum jedes Jahr aufs Neue.

    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Sie muss stets verteidigt werden.“

    Kristóf Dallman, Historiker, externer Dozent am Institut für Politikwissenschaft der Katholischen Péter-Universität Pázmány, Doktorand an der Universität Pécs

    „The significance of 17 June 1953 for Central Europe

    One of the biggest victims of the post-World War II superpower settlement were the states of the Carpathian Basin and the surrounding territories, since in the years following the end of the war, the Moscow-led state socialist authoritarian system was established and stabilised for decades in the countries occupied and controlled by the Soviet Red Army as part of the Allied Control Committee. Germany, after the period of Allied occupation zones established in 1945, split into two parts in 1949: in response to the formation of the Federal Republic of Germany, which was on the path to development in Western Europe, the Soviet-occupied eastern part of the country – including the eastern half of the historic capital Berlin – was divided into the Democratic Republic of Germany, also under socialist party-state leadership.

    In the period of a bipolar world and Cold War confrontation, the terrorist instruments of Stalinist paranoia, the trials of the conspiracy, the terrorizing of society, were perpetuated in the countries of the Eastern Bloc in the first half of the 1950s. The brief power vacuum following the death of the „Generalissimo“ on 5 March 1953 and the accession to power of Nikita Khrushchev brought about a certain reversal in the policies of both the Soviet Union and the countries of the Eastern Bloc, but national sovereignty was not achieved in either country. On 17 June 1953, the first of the countries under the control of the Red Army, a broad-based popular uprising broke out in East Berlin in the GDR. The uprising, which was quickly crushed to bloodshed by the Soviet Red Army and the GDR’s internal security forces, was sparked off by the ordering of East German party leaders to Moscow and a change of direction. The party leadership, under the names of Walter Ulbricht and Otto Grotewohl, introduced a post-World War II policy of forced industrialisation, disproportionate military build-up and a planned economic policy similar to that of the other Eastern Bloc countries, which led to an ever deeper social and economic crisis as well as persecution of civil life and churches.

    The events in East Germany in June 1953 also contributed to the party leadership in Moscow resigning Mátyás Rákosi, the Hungarian party secretary-general in Stalin’s former circle of trust, from his post as prime minister and replacing him with Imre Nagy in order to ease the public mood. The East German uprising of 17 June set a precedent in the countries of the Eastern Bloc: a workers‘ uprising in Poznań on 28-30 June 1956, followed by a revolution and struggle for freedom in Hungary between 23 October and 4 November. For Hungary, the autumn of 1956 is still a symbol of hope, unity and freedom. In the period 1945-1990, events in East Berlin, Poland, Hungary and then Czechoslovakia gave strength to nations in the face of Soviet-style oppression. The East German uprising of 17 June 1953 is therefore a defining moment in our common Central European memory. This collective experience of 1953, 1956, and 1968 can be the basis for mutual understanding between the nations of Central Europe.

    Übersetzung:

    Die Bedeutung des 17. Juni 1953 für Mitteleuropa

    Die größten Opfer der nach dem Zweiten Weltkrieg von den Siegermächten getroffenen Festlegungen waren die Staaten des Karpatenbeckens und der umliegenden Gebiete. In den Jahren nach dem Kriegsende wurde in den im Rahmen des Alliierten Kontrollkomitees von der sowjetischen Roten Armee besetzten und kontrollierten Ländern von Moskau das staatssozialistische autoritäre System etabliert und für Jahrzehnte stabilisiert. Nach der Besatzungszeit ab dem Jahr 1945 spaltete sich Deutschland 1949 in zwei Teile. Als Reaktion auf die Bildung der Bundesrepublik Deutschland, die sich auf dem Weg der Entwicklung zu Westeuropa hin befand, wurde die Demokratische Republik Deutschland aus dem sowjetisch besetzten Ostteil– einschließlich der östlichen Hälfte der historischen Hauptstadt Berlin gebildet – ebenfalls unter Führung der sozialistischen Staatspartei.

    In der Epoche der bipolaren Welt und der Konfrontation im Kalten Krieg wurden in den Ländern des Ostblocks in der ersten Hälfte der 1950er Jahre die Instrumente der stalinistischen Paranoia, die Verschwörungsprozesse und die Terrorisierung der Gesellschaft fortgeführt. Das kurze Machtvakuum nach dem Tod des „Generalissimus“ am 5. März 1953 und der Machtübernahme von Nikita Chruschtschow führte zu einer gewissen Kehrtwende in der Politik sowohl der Sowjetunion als auch der Länder des Ostblocks. Die nationale Souveränität wurde jedoch keinen der Länder gewährt. Am 17. Juni 1953 in der DDR, dem ersten Land, das unter der Kontrolle der Roten Armee stand, brach in Ost-Berlin, ein breit angelegter Volksaufstand aus. Der Aufstand wurde von der sowjetischen Roten Armee und den Sicherheitskräften der DDR schnell blutig niedergeschlagen. Er initiierte durch die Entsendung ostdeutscher Parteiführer nach Moskau einen Richtungswechsel. Die Parteiführung unter Walter Ulbricht und Otto Grotewohl führte nach dem Zweiten Weltkrieg eine Politik der forcierten Industrialisierung, der unverhältnismäßigen militärischen Aufrüstung und einer planmäßigen Wirtschaftspolitik ähnlich der der anderen Ostblockländer ein, die zu einer immer tieferen soziale und wirtschaftliche Krise sowie zur Verfolgung des Zivillebens und der Kirchen führte.

    Die Ereignisse in Ostdeutschland im Juni 1953 trugen auch dazu bei, dass die Parteiführung in Moskau Mátyás Rákosi, den ungarischen Generalsekretär der Partei, einem Vertrauten Stalins, von seinem Posten als Ministerpräsident entfernte und ihn durch Imre Nagy ersetzte, um die öffentliche Stimmung zu besänftigen. Der ostdeutsche Aufstand vom 17. Juni stellte einen Präzedenzfall für die Länder des Ostblocks dar: am 28. und 30. Juni 1956 kam es in Posen zu einem Arbeiteraufstand, dem zwischen dem 23. Oktober und dem 4. November eine Revolution und ein Freiheitskampf in Ungarn folgten. Für Ungarn ist der Herbst 1956 noch immer ein Symbol der Hoffnung, Einheit und Freiheit. In der Zeit von 1945 bis 1990 gaben die Ereignisse in Ostberlin, Polen, Ungarn und dann in der Tschechoslowakei den Nationen angesichts der sowjetischen Unterdrückung Kraft. Der ostdeutsche Aufstand vom 17. Juni 1953 ist daher ein prägender Moment in unserem gemeinsamen mitteleuropäischen Gedächtnis. Diese kollektive Erfahrung von 1953, 1956 und 1968 kann die Grundlage für das gegenseitige Verständnis zwischen den Nationen Mitteleuropas sein.

    Alexander Dierks, Generalsekretär der CDU Sachsen

    „Am 17. Juni gedenken wir den mutigen Menschen, die für ihre Überzeugung und ihren Wunsch nach Demokratie und freien Wahlen ihr Leben riskierten. Dieser Tag mahnt uns zum Einsatz für eine freie Gesellschaft und eine offene Demokratie. Sie ist kein Geschenk, sondern erfordert Engagement und Einsatz. Gleichzeitig erinnert uns dieser Tag daran, dass gute Politik nicht an den Menschen vorbei funktionieren kann, sondern immer nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern.“

    Ordinariatsrat Diakon Dr. Daniel Frank, Leiter des Kommissariats der Katholischen Bischöfe im Freistaat Sachsen:

    „Kaum ein Datum wie das des 17. Juni 1953 stellt mir schmerzlich vor Augen, dass ich – als jemand, der in der DDR geboren wurde und aufgewachsen ist – in zwei Welten und „Wirklichkeiten“ leben musste: Die eine Schein-Wirklichkeit wurde durch das Schulsystem der DDR indoktriniert, wonach der 17. Juni 1953 der sog. „Tag X“ war, an dem klassenfeindliche Kräfte einen Putsch versuchten. Die andere, die wahrhaftige Wirklichkeit bezeugte mir mein Vater: Menschen lehnten sich auf in der Sehnsucht nach Einheit, Freiheit und Gerechtigkeit.

    Es war damals mutig von meinem Vater, mir als Kind das alles zu erklären und mir darin zu vertrauen, dass ich auch die Tragweite all dessen verstand. Der 17. Juni war in unserer Familie so etwas wie ein geheimer Gedenktag: Mein Vater pflegte zu sagen „Ich glaube fest daran, dass ich die Einheit Deutschlands noch erleben werde.“ Woran er glaubte und was in meiner Jugend niemand offen aussprechen durfte, das nahm im Herbst 1989 seinen hoffnungsvollen Lauf – die Mauer, die ein Volk zerteilte, wurde eingerissen und ein Volk begann wieder zusammenzuwachsen. Und so wurde für mich aus dem 17. Juni 1953 – obwohl ich diesen selbst nie erlebt habe – ein Tag, dessen tiefe Sehnsucht sich nach einer „Wüstenwanderung“ von fast 40 Jahren erfüllt hat. Er bleibt für mich ein Gedenktag, denn er mahnt uns, in hoher Verantwortung mit den wertvollen Gütern Einheit, Freiheit und Gerechtigkeit umzugehen. Diese Verantwortung ist uns in die Hände gelegt. Bewahren wir das, was viele unter Einsatz ihres Lebens und ihrer Freiheit damals für uns zu erringen suchten, in Würde!“

    Dr. Peter Jahr MdEP

    „Vor 70 Jahren fand am 17. Juni 1953 der Volksaufstand in der DDR statt. Es war der letzte Versuch der Menschen vor dem Mauerbau, Ostdeutschland zu demokratisieren. Trotz Scheitern des Volksaufstandes war es nicht umsonst, sondern er legte die Saat für die friedliche Revolution 1989. Gerade wir, die Generation, welche die friedliche Revolution miterleben durfte, sollten mit Respekt und Bewunderung auf die Menschen schauen, die am 17. Juni 1953 auf die Straßen gingen und für Demokratie kämpften.“

    Mathias Kretschmer, Vorsitzender des Katholischen Arbeitskreises in der CDU Sachsen

    „An diesen Tagen wurde den Menschen die Veränderungen wollten, die mit der Weltgemeinschaft und in Frieden leben wollten, jegliches Lebensziel, Entfaltung und vor allem jegliche Freiheit genommen. Leben und Tod wurde von nun an sowjetisch geplant und unterwürfig sowie rücksichtslos gesteuert. Wir sollten seelisch gebrochen werden von aggressiven ideologisch gesteuerten Menschen die nun die sozialistische Demokratie = Diktatur des Proletariats stetig ausbauten. So wurde es mir immer wieder in Gesprächen erzählt. Ab 1968 durfte ich es ja dann selbst erleben. Wachsam bleiben und sich wehren, meinten immer meine Eltern zu mir – gerade in dieser jetzigen wiederum ideologisch geprägten Ampelregierungszeit – meine ich.“

    Michael Kretschmer MdL, Ministerpräsident und Vorsitzender der CDU Sachsen

    „Der 17. Juni 1953 sendet eine Botschaft der Hoffnung. Menschen kann man unterdrücken, ihren Wunsch und Willen, frei zu sein und demokratisch zu leben nicht. Der Volksaufstand wurde brutal unterdrückt. Aber am Ende siegte die Sehnsucht nach Freiheit. Wir gedenken an diesem Tag aller, die vom SED-Regime getötet und ihrer Freiheit beraubt wurden. Sie inspirieren uns, alltäglich Freiheit zu gestalten und demokratisch zu leben.“

    Susan Leithoff MdL, Vorsitzende des CDU Kreisverbandes Mittelsachsen

    „Das Leben nach eigenem Gutdünken führen zu können und dabei durch für alle gleichermaßen geltende Regeln geschützt zu sein, ist ein außerordentliches Privileg. Welch hoher Wert die Freiheit in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist, führt uns die Opferbereitschaft die die Menschen in der DDR 1989/90, aber gerade auch 1953 auf sich genommen haben eindrucksvoll vor Augen. Dass sich 1989/90 vergleichsweise friedlich erfüllte, was den Aufständischen des 17. Juni 1953 mit brutaler Gewalt verwehrt wurde, ist ebenfalls nicht selbstverständlich.

    Unsere Demokratie ist kein unumstrittener Endzustand. Das ist uns viel zu selten und scheinbar immer weniger bewusst. Gerade heute wird sie in unterschiedlichster Form von rechts und von links bedroht. Sie wird bedroht durch bewaffnete Reichsbürger. Sie wird beschädigt durch das Verklären von Unrechtsregimen – von dem der DDR bis zu demjenigen Wladimir Putins. Sie wird aber auch belastet von kompromisslosen, nicht selten ideologisch getriebenen Verbotsambitionen politischer Entscheider. Insofern ist ein waches Erinnern an die mutigen Freiheitskämpfer vom 17. Juni wichtig – an deren Wünsche und Ziele, aber auch an deren Schicksal. Angesichts des Rückzuges vieler Menschen weg vom mitgestaltenden Bürger hin in ein mehr oder weniger politisch-gesellschaftlich teilnahmsloses Privatleben ist es sogar wichtiger als es derzeit gelebt wird. Das Privileg unserer freiheitlichen Demokratie sollte uns anspornen, dem 17. Juni 1953 in der gesamten Bundesrepublik mehr Geltung zu verschaffen.“

    Eheleute Dr. Markus Reichel MdB und Agata Reichel-Tomczak / Dresden

    „Der 17.Juni erinnert uns jedes Jahr, dass Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeit sind. Wieviel persönlichen Einsatzes ist uns unsere Demokratie jedoch wert? Genau vor 70 Jahren haben viele Menschen beschlossen, im schlimmsten Fall ihr Leben zu opfern, ihre Familien in Trauer zu hinterlassen- um mit dem Regime und um die Freiheit zu kämpfen.
    Es ist heute unsere Aufgabe, unsere Demokratie zu schützen, Dialog und Konsens zu suchen, einander zuzuhören und im Alltag einfach anständig zu sein.“

    Dr. Matthias Rößler MdL, Präsident des sächsischen Landtages

    „Der Arbeiteraufstand am 17. Juni 1953 war das erste revolutionäre Aufbegehren gegen die kommunistische Diktatur, den der Ungarnaufstand 1956, der Prager Frühling 1968 und die Solidarność 1980 folgten. Mit der erfolgreichen Freiheitsrevolution 1989 schrieben die Ostdeutschen und andere Mitteleuropäer Weltgeschichte und überwanden die Spaltung Deutschlands und Europas.“

    Heinrich Timmerevers Bischof von Dresden-Meißen

    „Die Ereignisse des 17. Juni 1953 scheinen mit einem zeitlichen Abstand von sieben Jahrzehnten weit in der Vergangenheit und auch vom Ort meiner Herkunft in einiger Ferne zu liegen. Und dennoch geht mir dieser Tag sehr nah: In meiner Erinnerung war der 17. Juni bis zur deutschen Wiedervereinigung 1990 zunächst als „Tag der deutschen Einheit“ der tiefe Ausdruck des Wunsches, dass ein zerrissenes Land, eine in sich getrennte Nation wieder Eins werden möge. Die Opfer an Toten und Inhaftierten, welche die gewaltsame Zerschlagung des damaligen Volksaufstandes in der DDR gefordert hatte, ließen mich als Heranwachsenden erschauern. Seit der deutschen Wiedervereinigung hat diese Sicht auf den 17. Juni wichtige Perspektiven hinzugewonnen: Zum einen den Blick der Dankbarkeit dafür, dass die Friedliche Revolution im Herbst 1989 anders ausgegangen ist als der Aufstand von 1953 und damit den Menschen in Deutschland ein neuer Ausgangspunkt geschenkt wurde. Zum anderen ist es der Blick der Bewunderung und Wertschätzung für die Menschen, die in der damaligen DDR aufgewachsen sind und trotz des Wissens um die Ereignisse des 17. Juni 1953 den Mut und die Kraft fanden, im Herbst 1989 mit Kerzen und Gebeten auf die Straße zu gehen. Vor allem in den letzten sechs Jahre, seit ich nun als Bischof von Dresden-Meißen wirken darf, haben in mir diese Bewunderung und Hochachtung eine neue Dimension erfahren – durch viele Begegnungen mit Menschen, die hier an den Orten leben, von denen aus die Friedliche Revolution ihren Anfang nahm.“

    Jörg Woidniok Vorsitzender CDU/RBV Fraktion Kreistag Mittelsachsen

    „Die Erinnerung an den 17. Juni wurde in unserer Familie durch meinen Vater immer wachgehalten. Für mich als in geistiger Opposition zum DDR-Regime stehenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen war der Tag immer verknüpft mit den „Aktionen“ gegen die kommunistische Herrschaft in Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei. Dadurch war klar, dass auch in den anderen Ländern des Ostblocks die Menschen mit der ihr aufgezwungenen Herrschaft nicht einverstanden waren. Die damals in der DDR aktiven Menschen, welche gegen die Herrschaft der Kommunisten auf die Straße gingen, waren mutige Menschen, die schon sehr früh den Versuch unternahmen, auch in Ostdeutschland Demokratie und Freiheit durchzusetzen. Das Gedenken an sie solltet auch 70 Jahre später wachgehalten werden und es sollte viel intensiver an diejenigen erinnert werden, welche damals unfassbaren Mut aufbrachten und sich für eine freiheitliche Gesellschaft einsetzten.“

  • Waffen allein können keinen Frieden schaffen!

    „Dass der Krieg mit der Lieferung von Panzern eskaliert und dass die deutsche Außenministerin so ganz nebenbei einer Atommacht den Krieg erklärt hat, macht mir große Sorgen. Die Sicherheit unseres Landes und die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder sind möglicherweise in Gefahr.“ befürchtet der Vorsitzende des katholischen Arbeitskreises in der CDU Sachsen Mathias Kretschmer.

    Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer fordert zurecht diplomatische Bemühungen, um diesen Krieg so schnell wie möglich zu beenden. Das ist im Interesse der Menschen in der Ukraine und Russland und auch im Interesse Deutschlands. Deutsche Außenpolitik muss sich daran orientieren und sich nicht vom Gefühl der moralischen Überlegenheit über den Aggressor leiten lassen.

    Natürlich hat nach christlicher Lehre eine „Regierung das Recht auf sittlich erlaubte Verteidigung“ (Gaudium et Spes 79). Deshalb ist es wichtig und richtig der Ukraine umfassend zu helfen, den Aggressor abzuwehren. Dass Panzerlieferungen allein Menschenleben retten und Frieden schaffen, darf aber bezweifelt werden. Damit wird ein Abnutzungskrieg in die Länge gezogen, der nur Leid und Zerstörung bringt.  

    Wir Christen wissen: „Der wahre Friede aber – daran sei erinnert – ist niemals das Ergebnis eines errungenen militärischen Sieges, sondern besteht in der Überwindung der Kriegsursachen und in der echten Aussöhnung unter den Völkern.“ (Johannes Paul II). Die Unterstützung der Ukraine muss deshalb von Initiativen begleitet werden, die ein Ende des Krieges durch Verhandlungen anstreben.

    28.01.2023

  • Ist die Kritik der CDU/CSU am geplanten Bürgergeld unchristlich?

    Mitte Oktober fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes für das Bürgergeld statt, das das derzeitige Harz IV ersetzen soll. Der Union wird vorgeworfen, mit ihren Bedenken unchristlich zu sein und verschiedene Gruppen gegeneinander auszuspielen.

    Was sind die Kritikpunkte?

    Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage wird eine 6-monatige Vertrauenszeit eingeführt, in der keine Sanktionen bei Verstößen gegen Absprachen vorgesehen sind. Auch danach wird erst nach Verletzung der Mitwirkungspflichte auf die möglichen Rechtsfolgen hingewiesen. Es darf bezweifelt werden, dass das zu besonderen Bemühungen, eine Arbeit zu finden motiviert.

    Was ebenfalls möglicherweise nicht dazu motiviert, den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden, sind die großzügigen Vermögensgrenzen, die nicht angetastet werden. In den ersten zwei Jahren (Karenzzeit) sind das z.B. für eine vier-köpfige Familie 150000€ (ob diese Grenze von erheblichen Vermögen überschritten ist, wird nicht überprüft, sondern der Auskunft der Antragsteller vertraut). Außerdem wird die Angemessenheit der Wohnverhältnisse in diese Zeit nicht überprüft aber dafür werden die vollen Kosten einschließlich Heizkosten übernommen.

    Was kann die katholische Soziallehre zur Klärung beitragen? Die Soziallehre sieht die Spannung zwischen der Person und dem Gemeinwohl im Verhältnis von Subsidiarität und Solidarität.

    Subsidiarität bedeutet z.B., dass das, was der Einzelne aus eigener Kraft leisten kann, nicht dem Staat zugewiesen wird. Solidarität ist nicht Mitleid, sondern Ausdruck, dass alle für alle verantwortlich sind, also Ausdruck der Beziehung zwischen Menschen. Die Frage ist, stimmt bei dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition die Balance von Subsidiarität und Solidarität?

    Entspricht es dem Wesen der Subsidiarität, wenn das eigene Vermögen geschont, und die Solidarität der Gemeinschaft beansprucht wird?

    Entspricht es dem Wesen der Subsidiarität, wenn die Mitwirkung der Leistungsbezieher erst mal egal ist?

    Entspricht es dem Wesen der Solidarität, wenn die Leistungsbezieher 6 Monate keine Pflichten haben, aber die, die mit ihren Steuern für das Bürgergeld sorgen, ihren Verpflichtungen nachkommen müssen?

    Entspricht es dem Wesen der Solidarität, wenn die Leistungsbezieher zwei Jahre ohne Prüfung der Angemessenheit in ggf. zu großen Wohnungen leben dürfen und auch noch die Heizkosten vollständig bezahlt bekommen, aber die, die mit ihren Steuern für das Bürgergeld sorgen, nicht wissen, wie sie mit den gestiegenen Energiepreisen zurechtkommen können?

    Man kann weitere Fragen stellen. Aber es ist deutlich, die Kritik am Entwurf der Ampel ist berechtigt und nicht unchristlich. Die Soziallehre der Kirche, kann wie angedeutet, Orientierung sein.

    Auszüge aus dem Gesetzesentwurf

    „§ 12 (1) Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind:

    ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person; die Angemessenheit wird vermutet, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt …

    Vermögen, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung von angemessener Größe bestimmt ist …

    (3) Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt eine Karenzzeit von zwei Jahren ab Beginn des Mo-nats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.  …

    (4) Vermögen ist im Sinne von Absatz 3 Satz 2 erheblich, wenn es in der Summe 60 000 Euro für die leistungsberechtigte Person sowie 30 000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person übersteigt; …. Es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt“

    „§ 15a

    Vertrauenszeit und Kooperationszeit

    (1) Mit der Erstellung eines Kooperationsplans beginnt eine sechsmonatige Vertrauenszeit. Während der Vertrauenszeit überprüft die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhält. Während der Vertrauenszeit führt die Verletzung von Pflichten nach § 31 nicht zu Leistungsminderungen nach § 31a.“

    „§ 35

    Bedarfe für Unterkunft und Heizung

    (1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung gilt eine Ka-renzzeit von zwei Jahren ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. Innerhalb dieser Karenzzeit werden abweichend von Satz 1 Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt;“

    Beispiele der katholischen Soziallehre

    „Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte deutlich bestätigt, daß unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben, die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von großen bewältigt werden können, so muß doch allzeit unverrückbar jener höchst  gewichtige sozialphilosophische Grundsatz festgehalten werden, andern nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“ Pius XI, Quadragesimo anno 79

    „Die Arbeit ist, wie gesagt, eine Pflicht, eine Verpflichtung des Menschen, und das im mehrfachen Sinne dieses Wortes. … Der Mensch schuldet die Arbeit auch seinen Mitmenschen, insbesondere seiner Familie, aber auch der Gesellschaft, der er angehört, … All das macht die moralische Verpflichtung zur Arbeit aus, im weiten Sinne jenes Wortes.“ Johannes Paul II Laborem exercens 16

    „Es fehlte jedoch nicht an Auswüchsen und Mißbräuchen, die besonders in jüngster Zeit harte Kritik am Wohlfahrtsstaat auslösten, der als »Fürsorgestaat« bezeichnet wurde. Funktionsstörungen und Mängel im Wohlfahrtsstaat rühren von einem unzutreffenden Verständnis der Aufgaben des Staates her. Auch auf diesem Gebiet muß das Subsidiaritätsprinzip gelten: Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen.

    Der Wohlfahrtsstaat, der direkt eingreift und die Gesellschaft ihrer Verantwortung beraubt, löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen der Staatsapparate aus, die mehr von bürokratischer Logik als von dem Bemühen beherrscht werden, den Empfängern zu dienen; Hand in Hand damit geht eine ungeheure Ausgabensteigerung.“ Johannes Paul II centesimuns annus 48

    „Wenn die gegenseitige Abhängigkeit in diesem Sinne anerkannt wird, ist die ihr entsprechende Antwort als moralisches und soziales Verhalten, als „Tugend“ also, die Solidarität Diese ist nicht ein Gefühl vagen Mitleids oder oberflächlicher Rührung wegen der Leiden so vieler Menschen nah oder fern. Im Gegenteil, sie ist die feste und beständige Entschlossenheit, sich für das „Gemeinwohl“ einzusetzen, das heißt, für das Wohl aller und eines jeden, weil wir alle für alle verantwortlich sind.“ Johannes Paul II sollicitudo rei socialis 38

  • Eine Kultur des Todes kann kein Fortschritt sein, sondern ist menschenunwürdig!

    Am 23, Juni debattiert der Bundestag abschließend über die Abschaffung des § 219a StGB und damit über die Abschaffung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen. Begründet wird das u.a. damit, dass ein Strafmakel für den Berufsethos von Ärzten besonders belastend sei. Das Gesetzesvorhaben stehe auch im Einklang mit der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“.

    Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist leider davon auszugehen, dass dieses Gesetzesvorhaben die nötige Mehrheit erhalten wird. In der ersten Lesung am 13. Mai pries eine Abgeordnete der Ampel die geplante Abschaffung des Werbeverbotes für vorgeburtliche Kindstötungen als Fortschritt: „Heute ist ein guter Tag. Das ist ein schöner Moment. Gewöhnen Sie sich dran: Wir gehen vorwärts, niemals zurück.“

    Nach unserer Meinung ist eine Kultur des Todes niemals ein Fortschritt, sondern ist menschenunwürdig! Damit sind wir als KA-Sachsen nicht allein.

    Kath.net befürchtet: „dass der Zugang zur Abtreibung dadurch noch stärker erleichtert wird, das Bewusstsein für die Problematik der Tötung ungeborener Kinder noch weiter schwindet, aber vor allem dies erst ein Etappensieg für die weiteren Pläne zum Ausbau der Legalisierung der Abtreibung sein könnte.“

    Cornelia Kaminski (Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle -AlfA) kommentiert das Vorhaben der Ampelkoalition: „Ungewollte Schwangerschaften stellen für Frauen zweifellos ein sehr ernstes Problem dar. Was sie dennoch am wenigsten brauchen, ist jemand, der ihnen sagt wie er oder sie das Kind >>wegmacht<< und was das kostet. Was sie brauchen sind vielmehr Personen, die ihnen stattdessen gangbare Wege aufzeigen, wie ein Leben mit einem unerwarteten Kind gelingen kann, welche Unterstützung sie von der Solidargemeinschaft erwarten dürfen und wer darüber hinaus welche Hilfestellungen anbietet“ (Lebenszeichen Nr. 135 – Sommer 2022).

    Stefan Rehder (Die Tagespost) schreibt: „Wie es um das Berufsethos von Medizinern bestellt ist, die sich auf vorgeburtliche Kindstötungen spezialisiert haben, kann in dem Buch „Die Höhle der Löwin: Geschichte einer Abtreibungsärztin“ nachgelesen werden. Dort bekennt die ehemalige „Pro Familia“-Mitarbeiterin Kristina Hänel unter dem Pseudonym Andrea Vogelsang: „Ich liebe meinen Beruf, ich mache meine Arbeit gern, ich finde es schön, Schwangerschaftsabbrüche zu machen, und ich bin stolz auf mich.“ Jene Abtreibungsärztin, die in allen Instanzen wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen rechtskräftig verurteilt wurde und der das Parlament kommende Woche nun einen Persilschein ausstellen will.“ Stefan Rehder bezweifelt auch, dass das Vorhaben etwas mit Nachhaltigkeit zu tun hat: „Was an der Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen „nachhaltig“ sein soll, erschließt sich wohl nur den Verfechtern der „Kultur des Todes“.“.

    Daniel Kästner (Landesvorsitzender CDL Sachsen) stellt in einem Rundschreiben fest: „Die Ampel will das Werbeverbot aufheben, die Linke will Abtreibung gänzlich legalisieren und auch den §218 streichen sowie Verhütungsmittel generell kostenlos zur Verfügung stellen.“ Er sieht eine Ursache für die hohen Abtreibungszahlen in der Sexualerziehung: „Man darf davon ausgehen, dass in den 96 % das Kind unerwartet, ungeplant und daher unerwünscht war. Trotz einer Lebenssituation, in die ein (weiteres) Kind als nicht hineinpassend empfunden wird, wird Sexualität praktiziert. Offenbar wird in der Gesellschaft die Möglichkeit / das „Risiko“ einer Schwangerschaft als minimal / nicht vorhanden angesehen, obwohl dem nicht so ist. Das muss Ursachen haben in der Sexualerziehung.“

    Daniel Kästner fragt auch im Hinblick auf die Sterbehilfe, die am 24.6. debattiert werden soll:

    „Was macht es mit uns und der gesamten Gesellschaft, wenn wir es weiter oder gar vermehrt zulassen, das die Schwächsten, die Ungeplanten und die nicht mehr Konsumfähigen, nach Pflichtberatung und Bedenkfrist der willkürlichen Tötung preisgegeben werden?“