"Glaube nicht, dass Du Wunder verdienst - wage es einfach, ihnen zu begegnen."  Anonym. 3. Jhd.

Standpunkt: Einheit von Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohl? Fragen zu den Coronahilfen in Europa und Deutschland aus der Sicht der Katholischen Soziallehre

Die Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coranavirus haben in Europa massive wirtschaftliche Probleme geschaffen. Jetzt suchen die Regierungen nach Wegen, wie diese Probleme bewältigt werden können. Die Politiker überbieten sich mit Zusagen immer größerer Geldmengen, die aus der Krise führen sollen. Nur darf man nicht vergessen, der Staat hat kein Geld. Alles was der Staat kann, ist das Geld seiner Bürger umzuverteilen, z.B. mit Hilfe von Steuern zwischen Bevölkerungsgruppen (einschließlich verschiedenen Nationen) und mit Hilfe von Schulden zwischen Generationen bzw. durch eine dadurch angeheizte Inflation zwischen Sparern und Schuldnern. Dabei stellt sich die Frage der Gerechtigkeit in besonderem Maße.

Sind gemeinsame Schulden der Euro-Staaten (Euro oder Corona-Bonds) oder Direkthilfen wirksamer? Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, dass Verträge nicht in Frage gestellt werden. Im Vertrag von Lissabon (2007) wird eine gemeinsame Haftung für die Schulden einzelner Mitgliedsländer definitiv ausgeschlossen (Artikel 125). Auf der anderen Seite wird Mitgliedsländern direkter finanzieller Beistand bei „Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen“ zugesichert (Artikel 133). Die Verträge bieten die nötigen Werkzeuge für eine transparente Solidarität innerhalb Europas.

Bei der Nutzung dieser Werkzeuge und den dazu notwendigen Abwägungen, sollten die Prinzipien der katholischen Sozialllehre in ihrer Einheit von Gemeinwohl, Subsidiarität und Solidarität beachtet werden. Einige Zitate sollen das illustrieren:

Gaudium et spes sagt: „Aufgabe der internationalen Gemeinschaft ist es, die wirtschaftliche Entwicklung zu ordnen und ihr Anreize zu geben, jedoch so, dass die dafür bestimmten Mittel so wirksam und gerecht wie möglich vergeben werden. Sache dieser Gemeinschaft ist es auch, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips die wirtschaftlichen Verhältnisse weltweit so zu ordnen, dass sie sich nach der Norm der Gerechtigkeit entwickeln.“ (GS 86)

„Die Sorge des Staates für die Wirtschaft, so weit und so tief sie auch in das Gemeinschaftsleben eingreift, muss dergestalt sein, dass sie den Raum der Privatinitiative der einzelnen Bürger nicht nur nicht einschränkt, sondern vielmehr ausweitet, allerdings so, dass die wesentlichen Rechte jeder menschlichen Person gewahrt bleiben.“ (Johannes XXIII. Mater et Magistra 55)

„Die Kirche weiß das System der Demokratie zu schätzen, insoweit es die Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen sicherstellt und den Regierten die Möglichkeit garantiert, sowohl ihre Regierungen zu wählen und zu kontrollieren als auch dort, wo es sich als notwendig erweist, sie auf friedliche Weise zu ersetzen. Sie kann daher nicht die Bildung schmaler Führungsgruppen billigen, die aus Sonderinteressen oder aus ideologischen Absichten die Staatsmacht an sich reißen.“ (Johannes Paul II. Centesimus annus 46)

Entspricht es dem Prinzip der Subsidiarität, wenn die Maßnahmen überwiegend von Brüssel aus gesteuert werden? Wäre es nicht sinnvoller erst einmal vor Ort zu ermitteln, was nötig ist und was geleistet werden kann? Können Förderungen mit der Gießkanne „so wirksam und gerecht wie möglich“ (GS 86) sein?

Ist es richtig, nur auf die Staatshaushalte der verschiedenen Länder zu schauen und nicht auch auf die Leistungsfähigkeit der Bürger? Welche fiskalischen Belastungen können wir im Sinne der Nachhaltigkeit kommenden Generationen zumuten, die ihre eigenen Herausforderungen meistern müssen?

Entspricht es dem Prinzip der Solidarität, wenn zu erwartende Zuschüsse aus anderen Ländern, die von den Bürgern dieser Länder aufgebracht werden müssen,  genutzt werden sollen, um im eigenen Land die Steuern zu senken?

Ist es mit dem Gemeinwohl zu vereinbaren, wenn als Corona-Hilfen getarnte Förderungen ideologisch motiviert sind und nur wenige Menschen erreichen, aber von allen mitfinanziert werden müssen? Die Förderung von E-Autos wird wahrscheinlich eher gut Betuchten zugutekommen, die sich das als Zweitwagen anschaffen. Ein Nutzen für die Umwelt, mit dem das begründet wird, und was dem Gemeinwohl dienlich wäre, ist dagegen eher fraglich. Die Umweltverträglichkeit der Rohstoffbeschaffung für die Batterien ist ebenfalls höchst umstritten.

Und nicht zuletzt, wer darf das entscheiden, wie ist eine Beteiligung an diesen Entscheidungsprozessen möglich? Reicht es aus, wenn Regierungschefs, ohne das Parlament einzubinden, verhandeln, obwohl das für die nationalen Haushalte der kommenden Jahre relevant ist? Wäre es angesichts des finanziellen Umfanges und der Größe der Aufgaben nicht zu erwarten, dass es kontroverse, engagierte und letztlich auch fruchtbare Debatten in Parlamenten, in den Medien und der Öffentlichkeit gibt? Wie kann man sonst zu Antworten auf diese und weitere Fragen gelangen?