Bekennt euch zu ihm vor allen Völkern, ihr Kinder Israels; denn er selbst hat uns unter die Völker zerstreut. Tob 13, 3

Arbeitskreis Engagierter Katholiken gegen Diagnostikwahn

Der Arbeitskreis Engagierter Katholiken Mitteldeutschland ist besorgt über die Einführung des umstrittenen Down Syndrom Tests in Sachsen. „Hier sind Parallelen zur PID klar erkennbar!“ betont der sächsische Landesvorsitzende Mathias Kretschmer. Ärzte haben neben vielfältige Aufgaben auch Diagnosen zu stellen, um darauf aufbauend Therapien vorschlagen zu können. Nur welchen Zweck hat ein Test auf Down Syndrom während der Schwangerschaft? Diese Frage stellten wir schon einmal im Zusammenhang mit der Abstimmung im Bundestag über die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Gibt es, in diesen Fällen eine Therapie, die das Kind heilen kann?

Nein, es gibt nur das Aussortieren dieser dann als lebensunwert betrachteten Kinder, beim Down Syndrom Test durch Abtreibung. Ist eine Selektion wirklich moralisch vertretbar, wenn sie vor der Geburt passiert? Nein, eine Selektion ist immer gegen die Menschenwürde gerichtet.

Anscheinend erwartet die Gesellschaft von der Medizinforschung, der Pharmaindustrie und der Medizintechnik das makellose, ewige und jugendliche Leben. Folglich muss man alles tun, um dieses Ideal zu erreichen. Da stören natürlich Menschen, die anders sind. Es ist schlimm für werdende Mütter und Väter zu erfahren, dass Ihr Kind nicht gesund zur Welt kommen wird. Dennoch ist es falsch ihnen einzureden, dass alles gut ist, wenn das Kind abgetrieben ist. Nicht nur psychische Probleme sind die Folge dieses Diagnosewahns. Wie soll die Gesellschaft, wie wollen wir alle damit künftig umgehen? Die betroffenen Familien benötigen wirksame Hilfen insbesondere auch Ermutigung und Respekt für ihre Bereitschaft, diese ihre Kinder anzunehmen. Weder die Politik noch die Ärzte dürfen bestimmen, was lebenswert ist und was nicht. Mit der Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch und den daraus resultierenden Folgen dürfen die Mutter und die Familien nicht allein gelassen werden. Gerade hier ist es dringend und wichtig Hilfen anzubieten und Wege aufzuzeigen.

Dass der Gesetzgeber diesen Test, der nur ein Mittel zur vorgeburtlichen Auslese ist, erlaubt hat, macht die Sache leider nicht besser. Es sei daran erinnert, was Papst Benedikt XVI vor einem Jahr im Bundestag gesagt hat: „Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig.“