"Man darf nicht einfach aufgeben, das Evangelium zu verkündigen. Es schien ja auch inder griechisch-römischen Welt völlig absurd, dass da ein paar Juden hinausgehen und die große, gelehrte, gescheite griechisch römische Welt für das Christentum zu gewinnen suchen." Benedikt XVI.

Das Ehegattensplitting muss erhalten bleiben!

Derzeit wird vermehrt darüber diskutiert, das Ehegattensplitting abzuschaffen. In den Wahlprogrammen von SPD und Grünen ist diese Forderung enthalten. Diese Forderung lehnen wir als AEK Sachsen entschieden ab!

Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde Ehepaare mit höherer Steuer bestrafen, wenn die Ehepartner unterschiedliche Einkommen haben, aus welchen Gründen auch immer. Eine Ehe ist eine Gemeinschaft auf Lebenszeit (auch wirtschaftlich), wo einer für den anderen bedingungslos einsteht. Eine Gemeinschaft auf Lebenszeit, die auch gemeinsam besteuert werden muss. Wie die Arbeit, Familienarbeit und Erwerbsarbeit in dieser Gemeinschaft verteilt ist, ist Sache der Ehepartner. Das geht den Staat nichts an! So hat das Bundesverfassungsgericht 1958 auch festgestellt, dass das Ehegattensplitting kein Privileg ist, sondern einer Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber Ledigen entgegen wirkt.

Die Streichung des Ehegattensplittings wäre eine Umerziehungsmaßnahme, die die freie Entscheidung der Beteiligten und die Stabilität von Ehe und Familie ignoriert. Man muss diese Entscheidungen erwachsenen Menschen selbst überlassen. Hier darf der Staat nicht nachhelfen und familiäre Bindungen anzweifeln! Es sei denn, die Zerstörung von Familien ist das Ziel!