Christus achtet nicht darauf, wie oft wie in unserem Leben straucheln, sondern wie oft wir mit seiner Hilfe wieder aufstehen. Benedikt XVI.

Stammzellenforschung: Mensch von Anfang an

Der Europäische Gerichtshof hat der Forschung mit embryonalen Stammzellen einen Riegel vorgeschoben. Der Aufschrei in der Wissenschaft ist nichts als Heuchelei. Denn die Forschung mit adulten Stammzellen lässt die gleichen Ergebnisse erwarten – ohne ethisches Risiko.

Ganz gleich, ob Alzheimer, Parkinson, Herzinfarkt oder verbrannte Haut – die Stammzellenforschung ist der Hoffnungsträger der Medizin. Wissenschaftler rücken mit ihren Forschungsberichten die kühnsten Hoffnungen in den Bereich des Machbaren. Dieselbe Stammzellenforschung ist aber auch das Schreckgespenst der Ethik: Um diese Heilerfolge zu erzielen, wird die Vernichtung menschlicher Embryonen in Kauf genommen. Und genau dieser Satz ist richtig und falsch zugleich: Er gilt für die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Die Forschung mit adulten Stammzellen ist ethisch einwandfrei.

Eine Stammzelle ist eine Zelle, aus der sich andere Zellen entwickeln können. Embryonale Stammzellen sind totipotent, d.h. aus ihnen kann sich jegliches Gewebe entwickeln. Adulte Stammzellen sind pluripotent, d.h. aus ihnen können sich bestimmte Zellen entwickeln. Jeder Erwachsene – deswegen die Bezeichnung „adult“ – braucht solche Stammzellen, damit sich sein Körper regeneriert.

Weil embryonale Stammzellen mehr können als die adulten, lässt sich mit ihnen leichter forschen und schneller Geld verdienen. Forscher wie Professor Oliver Brüstle rechtfertigten den Verbrauch von Embryonen mit den zu erwartenden Heilerfolgen für die Lebenden. Und schließlich könne man doch einem solchen Molekülhaufen keine Menschenwürde im Sinn des Grundgesetzes zusprechen.

Das sah der Europäische Gerichtshof anders: „Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an, ist ein menschlicher Embryo“. Und als ob dies noch nicht genüge, fügen die Richter eigens hinzu: Selbst „jede unbefruchtete menschliche Eizelle, die durch Parthenogenese (also Jungfernzeugung) zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt worden ist“ ist ein Embryo. Jede Zelle, die sich zu einem Menschen entwickeln kann, ist mit diesem Urteil von jeglicher Patentierung – denn darum ging der Rechtsstreit – grundsätzlich ausgeschlossen. Damit lässt sich die Forschung an menschlichen Embryonen zwar nicht verbieten, aber sie verliert ihren Reiz: Mit der Vernichtung menschlichen Lebens lässt sich fortan kein Geld machen.

Braucht man ja gar nicht. Japanischen und amerikanischen Wissenschaftlern ist es gelungen, adulte Stammzellen in induzierte pluripotente Stammzellen (iPS) umzuwandeln. D. h. adulte Stammzellen werden in den Zustand embryonaler Stammzellen reprogrammiert; sie sind dann verwendbar wie embryonale Stammzellen, sind aber keine. Aus solchen Zellen wird kein Mensch.

Grund zum Jubeln? Leider nein. In England dürfen Wissenschaftler zwischen­artliche Embryonen generieren: Sie pflanzen den menschlichen Zellkern in die Eizelle eines Rindes ein. Minothauros lässt grüßen.

Bischöfe stimmen EuGH-Urteil zu: Keine Patentierung von Stammzellen Die Nutzung von embryonalen Stammzellen, die eine Zerstörung des Embryos nach sich ziehen kann, ist nicht patentierbar. Das betonten die Richter des Europäischen Gerichtshofs an diesem Dienstag in Luxemburg. Der Beschluss trifft bei der Deu­tschen Bischofskonferenz auf breite Zustimmung. So erklärte der Weihbischof von Augsburg, Anton Losinger, selbst Mitglied im Deutschen Ethikrat: „Dieses Urteil freut mich außerordentlich. Es ist ein Erfolg für die Menschenwürde und ein deutliches Signal gegen den Machbarkeitswahn des Menschen.“ Quelle: www.kath.de , 18.10.2011

AEK Thüringen, Sonntag, 30. Oktober 2011 von Karl G. Peschke