"Wenn auch Fürsten gegen mich beraten: dein Knecht sinnt nach über deine Gesetze."  Ps. 119, 23

Was bedeutet Rotrotgrün für das Leben?

„Ich kann keinen Abtreibungspolitiker deshalb unterstützen, weil er Sozialwohnungen baut und ich wegen des relativ Guten das absolut Böse in Kauf nehmen müsse.“ sagte Kardinal Müller.

Die Grünen, die Linkspartei und die SPD wollen laut ihren Wahlprogrammen vorgeburtliche Kindstötungen nicht mehr mit dem Strafrecht sanktionieren. Wenn diese Parteien die Möglichkeit bekommen, sind ungeborene Kinder bis zum Einsetzen der Wehen ungeschützt.

Papst Franziskus äußert sich immer wieder für den Schutz des ungeborenen Lebens. Erst kürzlich: „Und was den Fall der Abtreibung betrifft, möchte ich nicht diskutieren, ob es bis hierher möglich ist oder ob es bis dahin nicht möglich ist, aber ich sage Folgendes: Jedes Embryologiehandbuch, das einem Medizinstudenten in der medizinischen Fakultät in die Hand gegeben wird, stellt fest, dass in der dritten Woche der Empfängnis, manchmal, bevor die Mutter bemerkt [dass sie schwanger ist], alle Organe im Embryo bereits angelegt sind, sogar die DNA. Es ist ein Leben. Ein Menschenleben. Manche sagen: „Es ist keine Person.“ Es ist ein Menschenleben! Angesichts eines Menschenlebens stelle ich mir also zwei Fragen: Ist es erlaubt, ein Menschenleben zu eliminieren, um ein Problem zu lösen, ist es fair, ein Menschenleben zu eliminieren, um ein Problem zu lösen? Zweite Frage: Ist es fair, einen angeheuerten Killer einzustellen, um ein Problem zu lösen? Und mit diesen beiden Fragen [im Hinterkopf, was sagen wir zu] den Fällen der Eliminierung von Menschen – auf der einen oder anderen Seite – weil sie eine Belastung für die Gesellschaft darstellen?“

 https://www.kath.net/news/76175

 Demgegenüber heißt es im Wahlprogramm der Grünen:

 „Die Entscheidung, ob eine Frau eine Schwangerschaft abbricht oder nicht, ist allein ihre. In dieser Zeit sind gute Beratungs- und Versorgungsstrukturen notwendig. Wir streiten für eine ausreichende und wohnortnahe Versorgung mit Ärzt*innen, Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das Thema muss in die Ausbildung von Ärzt*innen nach international anerkannten Standards integriert werden. Neben der professionellen medizinischen Versorgung sind gute Beratungsangebote wichtig. Deshalb werden wir das breite Angebot an Familienplanungs- und Beratungsstellen absichern und die freiwilligen Beratungsangebote ausbauen. Um die Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme. Das ist nur möglich, wenn der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch (§ 218 und § 219), sondern außerhalb geregelt wird. Schwangere, die eine Beratung aufsuchen, sowie die Beratungsstellen und Ärzt*innen müssen mit einem bundeseinheitlich verankerten Schutz vor Anfeindungen und Gehsteigbelästigungen geschützt werden. Bei einer ungewollten Schwangerschaft muss der bestmögliche Zugang zu Informationen gewährleistet werden. Um Ärzt*innen vor drohenden Anzeigen zu schützen, gilt es insbesondere den § 219 a schnellstmöglich aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.“

Wenn die Grünen plakatieren „Klima retten, Menschen schützen“ ist das Heuchelei, weil gerade der geringe Schutz, den die Schwächsten, die ungeborenen Kinder in Deutschland noch haben, nach den Willen der Grünen wegfallen soll.

Was soll man von der Aussage halten, es solle „außerhalb (des Strafrechts geregelt) werden“? Soll z.B. eine Spätabtreibung eines lebensfähigen Kindes als Ordnungswidrigkeit wie Falschparken behandelt werden?

Bei der Linkspartei:

„Wir wollen für Frauen, Trans* und nicht binäre Menschen einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbruch. Die Paragrafen 218 bis 219 b Strafgesetzbuch (StGB) wollen wir streichen. Laufende Verfahren nach 219 a müssen umgehend eingestellt werden. Öffentliche Krankenhäuser müssen in ihrer Planung dafür sorgen, dass die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gesichert ist. Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der Gesundheitsversorgung und müssen, wie andere medizinische Leistungen, geregelt werden. Die nötige fachliche Ausbildung dafür muss zum Teil des Medizinstudiums werden.“

Bei der SPD heißt es im Wahlprogramm:

„Frauen und Paare, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen Zugang zu Informationen und einer wohnortnahen, guten medizinischen Versorgung – das gilt ambulant wie stationär. Deshalb müssen Länder und Kommunen dafür sorgen, dass Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten, Schwangerschaftsabbrüche als Grundversorgung anbieten. Wir erkennen die Verantwortung und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen an und wollen auch deshalb den Paragraphen 219a abschaffen. Zudem stellen wir in Hinblick auf die Paragraphen 218 ff. fest: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.“

Alle drei potentiellen Partner einer RotRotgrünen Koalition sind sich einig, dass das vorgeburtliche Kindstötungen erleichtert werden sollen.