"Glaube nicht, dass Du Wunder verdienst - wage es einfach, ihnen zu begegnen."  Anonym. 3. Jhd.

Trisomien-Test darf keine Kassenleistung werden!

Eine Behandlung kann nur dann eine Kassenleistung sein, wenn ein Nutzen wissenschaftlich belegt ist. Welchen Nutzen hat ein Trisomien-Test, der eine mutmaßliche Abweichung von der Norm erkennt, ohne dass es eine Therapie gibt?

Es darf nicht als Nutzen angesehen werden, dass im Fall einer vermuteten Trisomie der Patient „rechtzeitig“ abgetrieben also getötet wird! Die Glaubenskongregation hat 1974 bekräftigt: „Das erste Recht der menschlichen Person ist das Recht auf Leben. … Der Gesellschaft … steht es in keiner Weise zu, dieses Recht den einen vorzubehalten den anderen aber zu entziehen…“ (DH 4552). Auch ein Mensch mit Down Syndrom ist eine menschliche Person!

Eine vorgeburtliche Aussortierung von Menschen mit möglichen Behinderungen ist kein Nutzen sondern einfach inhuman. Wenn das ein „Nutzen“ wäre, wäre das ein Schlag ins Gesicht aller mit Down Syndrom, die nicht rechtzeitig abgetrieben wurden. Wir brauchen  gerade gegenüber Menschen, die anders sind, Mitmenschlichkeit und eine Willkommenskultur! Angesichts unserer Geschichte im letzten Jahrhundert sollten wir hier genau hinschauen. Noch vor dem Holocaust haben die Nationalsozialisten mit der Vernichtung von sogenanntem „lebensunwerten“ Leben begonnen. Es wäre nicht richtig, wenn alle gesetzlich Versicherten heute über ihre Krankenkassenbeträge gezwungen werden sollten, an ähnlichen Selektionen mitzuwirken.

 

Siehe auch: Parlamentarier: Down-Syndrom-Test nicht zur Kassenleistung machen!