Der Schaden der Kirche kommt nicht von ihren Gegnern, sondern von den lauen Christen. Benedikt XVI.
In der Sächsischen Zeitung vom 27.05.2013 wurden in einem Artikel mit der Überschrift „Grüne bedauern Pädophilie-Debatte“ behauptet, dass die Straffreiheit für Pädophilie damals keine Mehrheit gehabt hätte. Dem muss widersprochen werden!
Die Überschrift des Artikels „Grüne bedauern Pädophilie-Debatte“ ist überraschend ehrlich. Die Grünen bedauern nicht die Pädophilie in ihren Reihen sondern die Debatte darüber. Es wird in dem Artikel behauptet, dass Positionen, die Straffreiheit für „einvernehmlichen“ Sex mit Kindern forderten, sich bei den Grünen nicht durchsetzen konnten. Wie ist aber ein entsprechender Antrag der Grünen Bundestagsfraktion im Jahr 1984 zu verstehen (Bundesdrucksache 10/2832 vom 4.2.1985), in dem juristisch verschleiert genau das beantragt wird?
Dieser Antrag fordert u.a. die ersatzlose Streichung des § 182 StGB der damals lautete: „Wer ein Mädchen unter sechzehn Jahren dazu verführt, mit ihm den Beischlaf zu vollziehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Antwort kann nur sein, die Grünen sind undemokratisch, weil Mehrheiten bei Anträgen im Bundestag keine Rolle spielen. Die andere Alternative wäre moralisch noch verwerflicher!