Die Grünen fordern in Ihrem Landtagswahlprogramm:
„Wir wollen, dass Sachsen seiner gesetzlichen Pflicht zur Bereitstellung von flächendeckenden Möglichkeiten des sicheren Schwangerschaftsabbruchs nachkommt. Durch die Staatsregierung sind auf einer zentralen Website umfassende Informationen niederschwellig zugänglich zu machen, welche Praxen und Kliniken Schwangerschaftsabbrüche mit welchen Methoden durchführen. Der Freistaat soll sich zudem für eine Streichung des § 219a StGB einsetzen.“
Kein Wort zur Rechtswidrigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs, kein Wort zum Lebensrecht jedes Menschen. Da hat der Juchtenkäfer bei den Grünen mehr Fürsprecher, als wehrlose kleine Menschen.
Dazu ist die Stellung der Kirche eindeutig, wie z.B. das nachsynodale Schreiben von Papst Franziskus „Laudato Si“ ausdrückt:
„Da alles in Beziehung steht, ist die Verteidigung der Natur auch nicht mit der Rechtfertigung der Abtreibung vereinbar. Ein erzieherischer Weg, die Schwachen anzunehmen, die uns umgeben und die uns manchmal lästig oder ungelegen sind, scheint nicht machbar, wenn man nicht einen menschlichen Embryo schützt, selbst wenn seine Geburt Grund für Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten sein sollte: „Wenn der persönliche und gesellschaftliche Sinn für die Annahme eines neuen Lebens verloren geht, verdorren auch andere, für das gesellschaftliche Leben hilfreiche Formen der Annahme.“