"Bitte nicht um eine leichte Bürde - bitte um einen starken Rücken." Franklin Delano Roosevelt (1882-1945)

2. Juli: Maria Heimsuchung - Beispiel für die Würde der Ungeborenen

„Wer bin ich, dass die Mutter meines Herrn zu mir kommt? In dem Augenblick, als ich deinen Gruß hörte, hüpfte das Kind vor Freude in meinem Leib.“ Lk 1, 43, 44

Gemälde in der Schlosskapelle Pillnitz

Origines hat diesen Satz so gedeutet:

„Wenn sie dies sagt, passt es auch zu ihrem Sohn; denn auch Johannes fühlte sich unwürdig, dass Christus zu ihm kommt. … Die göttliche Verheißung aber hatte Maria zu Elisabet geführt, damit das Zeugnis des Johannes vom Mutterschoß zum Herrn gelangt; von da an nämlich setzte der Herr Johannes als Propheten ein.“ (Catena Aurea)

Weder der Evangelist noch Origines haben den geringsten Zweifel, dass die ungeborenen Kinder Johannes und Jesus bereits Akteure in diesem Geschehen sind und ihre persönliche menschliche Würde haben. Auch der Psalmist betont, dass Gott den Menschen im Schoße seiner Mutter schafft (Ps 139, 13-16).

Die Wissenschaft erkennt unabhängig von einer religiösen Begründung an, dass eine Identität zwischen der biologischen Existenz des Embryos und dem geborenen Menschen als Person und Individuum besteht. /1/. Selbst wenn man sich nicht absolut sicher wäre, ob im Embryo bereits personales menschliches Leben vorliegt, ließe sich angesichts von möglichen irreversiblen Entscheidungen ein Vorsichtsargument formulieren, Embryonen wie Personen zu behandeln und eine Handlung, die diese vernichtet, als unmoralisch abzulehnen /2/.

Deshalb ist der Abbruch einer Schwangerschaft eine Straftat gegen das Leben. Die bedingte Strafffreiheit nach einer Beratung verdunkelt diese Tatsache. Hinzu kommt, dass bei „medizinischen“ Gründen z.B. bei vermuteten Downsyndrom des Kindes auch Abtreibungen bis kurz vor der Geburt zulässig sind. Papst Franziskus hat diese Praxis der vorgeburtlichen Tötung von behinderten Menschen klar verurteilt. Diese Fakten und dass in Deutschland die Zahl der Abtreibungen 2017 gestiegen ist, belegen, den unzureichenden Schutz des Lebens durch die derzeitige Rechtslage. Hier besteht Handlungsbedarf!

Leider gibt es starke Kräfte, die genau das Gegenteil wollen. Grüne und Linke wollen nicht nur den §219a abschaffen, sondern zielen auf die Legalisierung der Abtreibung. Ein entsprechender Antrag der Linksfraktion soll nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Das heißt, Abtreibungen sollen ohne Einschränkungen also auch bis kurz vor der Geburt durchgeführt werden können (siehe hier und hier). Dabei wird immer nur das Recht der Frau gesehen. Das eigene Lebensrecht der ungeborenen Kinder wird verleugnet. Die jüngsten Entwicklungen in Argentinien und Irland scheinen den Befürwortern der uneingeschränkten Abtreibung Aufwind zu geben. Aber was ist das für eine Gesellschaft, wo das Recht auf Leben vom Mehrheitsentscheidungen abhängt?

Neben dem Papst sind nur bisher wenige Stimmen der Kirche zu hören. Kardinal Wölki betont, dass Christen auch in der Frage der Abtreibung "keine Ruhe geben" und nicht zulassen dürfen, dass die Tötung ungeborener Kinder als Ausdruck einer liberalen Gesellschaftsordnung gelte. Es wäre hilfreich, wenn die Kirche den politischen Kräften wie den Grünen und den Linken, die den Ungeborenen das Recht auf Leben absprechen wollen, klar entgegentritt. Für die C-Parteien im Bundestag wäre eine Abstimmung über einen derartigen Antrag eine Chance sich klar als Christen und Freunde des Lebens zu positionieren.

/1/ E. Kos, Verantwortung für das Leben (AK LB 17), Hg. von Theologie im Fernkurs, Würzburg Auflage 2017, S. 41

/2/ Ibid, S. 42/43