"Es muss Wärme von uns ausgehen. Den Menschen muss es in unserer Nähe wohl sein, und sie müssen fühlen, dass der Grund dazu in unserer Verbindung mit Gott liegt." Pater Rupert Mayer

Familienförderung?

Stellen wir uns mal ganz dumm und fragen: „Was ist eine Familienförderung?

Familienförderung ist, wenn der Staat Familien widerrechtlich etwas aus der Tasche nimmt, und dieses dann, in der Pose des Gönners und Förderers zurückgibt. Diese Rückgabe von Diebesgut nennt er Kindergeld“. So oder ähnlich würde es in der berühmten Feuerzangenbowle heißen.

Doch das deutsche Recht ist nicht so einfach. Der genannte Sachverhalt dürfte zwar für jeden verständlich, aber wohl kaum einleuchtend sein. Es wird komplizierter, wenn im Einkommensteuergesetz (EStG) – denn da steht der „Familienleistungsausgleich“ drin – festgestellt wird, dass es Menschen gibt, die kaum oder gar keine Einkommensteuer zahlen. Ihnen kann ja gar nichts weggenommen und zurückgegeben werden. „Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie“ sagt § 31 EStG.

 

Nun endlich wissen wir, was offiziell unter Familienförderung zu verstehen ist. Und schon kommen wir nicht mehr auf Familienleistungen über 195 Mrd. sondern, wie im Familienreport 2011 der Bundesregierung festgestellt wird, auf rund 54 Mrd. Euro Familienförderung. Hierunter fällt das Kindergeld mit einem Förderanteil von ca. 15 Mrd. Dass auch die sogenannte „beitragsfreie Mitversicherung“ in der Krankenversicherung unter Berücksichtigung des Unterhaltsrechts nicht existiert, wird nach wie vor ignoriert. Doch allmählich lichtet sich der Nebel über dem Mysterium, warum von einem über Familien ausgeschütteten Füllhorn bei ihnen kaum etwas ankommt. Aber noch immer ist der Blick wohl nicht klar genug, um Zukunftsentscheidungen zu treffen. Rein begrifflich kann eine Förderung doch nur dann einsetzen, wenn eine Benachteiligung aufgehoben wurde. Und damit sind wir bei den von Familien für den Generationenvertrag erbrachten doppelten Leistungen: sie tragen nicht nur den monetären Beitrag, der sofort an die heutigen Leistungsempfänger gezahlt wird, sondern zusätzlich einen gleichwertigen und unabdingbaren generativen Beitrag, durch die Erziehung von Kindern. Jene Kinder, die mit unser aller Bemühen eines Tages Leistungen für ihre Elterngeneration erbringen – auch an die Kinderlosen.

Peter Patt

Landesvorsitzender und Bundesvizepräsident des Deutschen Familienverbandes