"Glaube nicht, dass Du Wunder verdienst - wage es einfach, ihnen zu begegnen."  Anonym. 3. Jhd.

Engagement für die globale Gesundheit ist richtig, die Förderung der vorgeburtlichen Kindstötung ist jedoch abzulehnen

 „Was in Deutschland eine Straftat ist, darf nicht im Ausland mit deutschen Steuergeldern gefördert werden!“ betont der Vorsitzende des Katholischen Arbeitskreises in der CDU Sachsen Mathias Kretschmer.

Mit Verwunderung hat der Arbeitskreis zur Kenntnis genommen, dass die CDU/CSU Fraktion gemeinsam mit der SPD einen Antrag eingebracht hat, der die Förderung von vorgeburtlichen Kindstötungen einschließt.

Es ist zu begrüßen, wenn sich die Bundesregierung der Verantwortung für die globale Gesundheit bewusst ist und sich hier stärker als bisher engagieren will. Das wird insbesondere ärmeren Ländern helfen und kann ein Zeichen christlicher Nächstenliebe sein. Allerdings wird in dem am 28.05.2020 vom Bundestag beschlossenen Antrag (Drucksache 19/19491) auch der „Zugang von Frauen zu elementaren Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ insbesondere in Krisenzeiten gefordert. Mit dieser Formulierung ist oft die Möglichkeit von vorgeburtlichen Kindstötungen gemeint. Abtreibungen hat Papst Franziskus zu Recht als „grauenhaftes Verbrechen“ bezeichnet. Es ist deshalb notwendig, dass die von zwei christlichen Parteien getragene Fraktion hier eine Klarstellung vornimmt.

 

08.06.2020