Christus achtet nicht darauf, wie oft wie in unserem Leben straucheln, sondern wie oft wir mit seiner Hilfe wieder aufstehen. Benedikt XVI.

Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung ist mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zeigt, wie weit sich unser Land von seinen christlichen Wurzeln entfernt hat. Die unantastbare Würde nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes hat der Mensch nach christlicher Tradition aufgrund seiner Ebenbildlichkeit mit Gott. Menschliches Leben ist deshalb nicht verfügbar.

Papst Franziskus betont in seiner Botschaft zum Tag der Kranken am 11. Februar 2020, dass die Ärzte dem Leben verpflichtet sind: „Deshalb soll euer Handeln immer auf die Würde und das Leben der Person ausgerichtet sein, ohne Zugeständnisse an wie auch immer geartete Formen der Euthanasie, des assistierten Selbstmordes oder der Beendigung des Lebens, selbst wenn keine Aussicht auf Heilung der Krankheit besteht.“

Das Urteil ist ein Dammbruch, der es grundsätzlich ermöglicht, dass menschliches Leben verfügbar wird und Gegenstand von gewerblichen und damit finanziellen Interessen sein darf.

Jetzt ist es Aufgabe des Gesetzgebers die Spielräume, die das Urteil lässt, im Sinne des Lebens zu nutzen. Als Christen sollten wir uns nicht entmutigen lassen und weiter für die Menschenwürde und das Leben eintreten. Hospizarbeit und Palliativmedizin müssen weiter ausgebaut werden. Ein Mensch soll am Ende seines Lebens an der Hand eines anderen Menschen sterben dürfen und nicht durch die Hand eines kommerziellen Sterbehelfers!

01.03.2020